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Beschlussvorlage (Bestellung der Schriftführung für die Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses der Stadt Bedburg)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
13 kB
Datum
08.12.2009
Erstellt
08.12.09, 17:58
Aktualisiert
08.12.09, 17:58
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STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP845/2009 Ratsbüro Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Haupt- und Finanzausschuss 08.12.2009 Betreff: Bestellung der Schriftführung für die Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses der Stadt Bedburg Beschlussvorschlag: Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Bedburg beschließt im Benehmen mit dem Bürgermeister, Herrn Stadtamtmann Alexander Koehl zum Schriftführer für seine Sitzungen zu bestellen. Für den Fall der Verhinderung des vorgenannten Schriftführers wird Frau Verwaltungsangestellte Doris Steinbach zur Schriftführerin bestellt. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Seite: 2 Sitzungsvorlage Begründung: Gemäß § 58 Absatz 7 der Gemeindeordnung NRW (GO) ist über die Beschlüsse der Ausschüsse eine Niederschrift aufzunehmen. Diese ist gemäß § 58 Absatz 2 Satz 1 GO in Verbindung mit § 52 Absatz 1 GO in analoger Anwendung vom Ausschussvorsitzenden und einem vom Ausschuss zu bestellenden Schriftführer zu unterzeichnen. Gemäß § 24 Absatz 2 in Verbindung mit § 26 der Geschäftsordnung des Rates erfolgt die Bestellung des Schriftführers, sofern ein Bediensteter der Stadtverwaltung bestellt werden soll, im Benehmen mit dem Bürgermeister. Der Vorschlag von Bürgermeister Koerdt ist im Beschlussvorschlag auf Seite 1 entsprechend dargestellt. Finanzielle Auswirkungen: Nein X Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: * evtl. gesondertes Beiblatt beifügen 50181 Bedburg, den 30.11.2009 ----------------------------------Koehl ----------------------------------Brabender-Lipej ----------------------------------Koerdt Stv. Leiter Ratsbüro Leiterin Ratsbüro Bürgermeister Beschlussvorlage WP8-45/2009 Seite 2