Daten
Kommune
Bedburg
Größe
15 kB
Datum
15.12.2009
Erstellt
09.12.09, 18:01
Aktualisiert
09.12.09, 18:01
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP862/2009
Fachbereich I
Sitzungsteil
Az.: 61 26 00
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Rat der Stadt Bedburg
15.12.2009
Betreff:
Bebauungsplan Nr. 43d/Bedburg
- Gebiet Bahnhof Bedburg - Gleis- und P+R Anlage und Umgebungsflächen hier: Aufstellungsbeschluss
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bedburg fasst den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr.
43d/Bedburg gem. § 2 abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB), in der Fassung der
Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 4 des
Gesetzes vom 24. Dezember 2008 (BGBl. I S. 3018) für die Flächen des Bahnhofsgeländes gem.
beigefügtem Planentwurf und textlicher Festsetzungen.
Wesentliches Planungsziel dieser Bauleitplanung ist die planungsrechtliche Sicherstellung der
nachfolgenden Inhalte im Rahmen einer Aufwertung des Bahnhofsumfeldes:
- die Festsetzung der Lage der künftigen P+R Anlagen,
- die Darstellung der Flächen für Bahnanlagen,
- die Festsetzung von überbaubaren Flächen im Bereich des ehem. Bahnhofsgebäudes,
- die Festsetzung eines Sondergebietes „Fahrradstation“ im Bereich des derzeitigen
Busbahnhofes,
-sowie Schaffung eines städtebaulichen Ordnung entlang der Bahnstraße durch Ausweisung von
Mischgebietsflächen entlang der Bahnstraße .
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Seite: 2
Sitzungsvorlage
Begründung:
In Zusammenarbeit mit dem von der Bahnflächenentwicklungsgesellschaft (BEG) beauftragten
Planungsbüro wurden die Planungen für die Umgestaltung des Bahnhofes in Bedburg
(Modernisierungsmaßnahmen) erarbeitet.
Inhalt dieser Planung ist
- die Festsetzung der Lage der künftigen P+R Anlagen,
- die Darstellung der Flächen für Bahnanlagen,
- die Festsetzung von überbaubaren Flächen im Bereich des ehem. Bahnhofsgebäudes,
- die Festsetzung eines Sondergebietes „Fahrradstation“ im Bereich des derzeitigen
Busbahnhofes,
-sowie Schaffung eines städtebaulichen Ordnung entlang der Bahnstraße durch Ausweisung von
Mischgebietsflächen entlang der Bahnstraße .
Das Vorentwurf für diesen Bebauungsplan wird dem Rat in der Sitzung durch das beauftragte
Planungsbüro Heinz – Jahnen – Pflüger aus Aachen vorgestellt.
Zur städetbaulichen Sicherstellung und Ordnung wird es daher erforderlich, den
Aufstellungsbeschluss für diesen Bebauungsplan – insbesondere das Bahnhofsumfeld betreffend
– zu fassen, um insbesondere gegenläufige Planungen von privaten Eigentümern im Vorfeld
auszuschließen.
Die Verwaltung schlägt daher vor, wie im Beschlussvorschlag aufgeführt zu entscheiden.
Die Kosten für diese Vorentwurfsplanung werden durch die BEG übernommen. Für die weitere
Planung sind Mittel einzustellen.
Hier evtl. Abstimmungsergebnis aus vorherigen Fachausschüssen eintragen:
Finanzielle Auswirkungen:
Nein x
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren
Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
* evtl. gesondertes Beiblatt beifügen
50181 Bedburg, den 07.12.2009
----------------------------------(Udo Schmitz)
----------------------------------(Jürgen Schmeier)
----------------------------------(Gunnar Koerdt)
Bearbeiter
Fachbereichsleiter)
Bürgermeister
Beschlussvorlage WP8-62/2009
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