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Beschlussvorlage (Textliche Festsetzungen)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
7,1 kB
Datum
15.12.2009
Erstellt
09.12.09, 18:01
Aktualisiert
09.12.09, 18:01
Beschlussvorlage (Textliche Festsetzungen)

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Inhalt der Datei

Bebauungsplan Bedburg Bahnhof Stand 04.12.2009 Textliche Festsetzungen 1. PLANUNGSRECHTLICHE FESTSETZUNGEN 1.1 Art der baulichen Nutzung gemäß § 9 (1) Nr. 1 BauGB MI 1 bis 3 – Mischgebiete gemäß § 6 BauNVO Gemäß § 1 (4) und (5) BauNVO sind die nachfolgenden gemäß § 6 (2) BauNVO allgemein zulässigen Nutzungen nicht zulässig: Nr. 3: Einzelhandelsbetriebe, die Waren und/ oder Dienstleistungen zur Erregung sexueller Bedürfnisse oder deren Befriedigung anbieten und Bordelle sowie bordellartige Betriebe und Einrichtungen Nr. 6 Gartenbaubetriebe, Nr. 7 Tankstellen, Nr. 8 Vergnügungsstätten im Sinne des § 4a (3) Nr. 2 in den Teilen des Gebiets, die überwiegend durch gewerbliche Nutzungen geprägt sind. Gemäß § 1 (6) BauNVO sind die gemäß § 6 (3) BauNVO ausnahmsweise zulässigen Nutzungen nicht Bestandteil des Bebauungsplanes: SO – Sondergebiet „Fahrradstation“ gemäß § 11 BauNVO Zulässig sind: Anlagen zur Unterbringung von Fahrrädern Einzelhandelsbetriebe die Waren oder Dienstleistungen der Fahrradbranche anbieten Anlagen zur Betankung elektrischer Fahrzeuge