Daten
Kommune
Bedburg
Größe
7,1 kB
Datum
15.12.2009
Erstellt
09.12.09, 18:01
Aktualisiert
09.12.09, 18:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Bebauungsplan Bedburg Bahnhof
Stand 04.12.2009
Textliche Festsetzungen
1.
PLANUNGSRECHTLICHE FESTSETZUNGEN
1.1
Art der baulichen Nutzung gemäß § 9 (1) Nr. 1 BauGB
MI 1 bis 3 – Mischgebiete gemäß § 6 BauNVO
Gemäß § 1 (4) und (5) BauNVO sind die nachfolgenden gemäß § 6 (2) BauNVO
allgemein zulässigen Nutzungen nicht zulässig:
Nr. 3: Einzelhandelsbetriebe, die Waren und/ oder Dienstleistungen zur Erregung
sexueller Bedürfnisse oder deren Befriedigung anbieten und Bordelle sowie
bordellartige Betriebe und Einrichtungen
Nr. 6
Gartenbaubetriebe,
Nr. 7
Tankstellen,
Nr. 8
Vergnügungsstätten im Sinne des § 4a (3) Nr. 2 in den Teilen des Gebiets, die
überwiegend durch gewerbliche Nutzungen geprägt sind.
Gemäß § 1 (6) BauNVO sind die gemäß § 6 (3) BauNVO ausnahmsweise zulässigen
Nutzungen nicht Bestandteil des Bebauungsplanes:
SO – Sondergebiet „Fahrradstation“ gemäß § 11 BauNVO
Zulässig sind:
Anlagen zur Unterbringung von Fahrrädern
Einzelhandelsbetriebe die Waren oder Dienstleistungen der Fahrradbranche anbieten
Anlagen zur Betankung elektrischer Fahrzeuge