Daten
Kommune
Bedburg
Größe
19 kB
Datum
15.12.2009
Erstellt
09.12.09, 18:01
Aktualisiert
09.12.09, 18:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Nutzung der Stadtflagge/des Stadtwappens
Ist die Nutzung der Stadtflagge für
private Zwecke erlaubt, um die
Verbundenheit zum Ort zu
dokumentieren?
Falls ja, unter welchen Voraussetzungen
und unter welchen
Erlaubnisbedingungen (z. B. vorher
genehmigen lassen / durch wen BM o.
Rat) darf die Flagge genutzt werden?
Sind diese
schriftlich
manifestiert z.B.
in einer Satzung?
Kommune
Bergheim
Ja, die Genehmigung ergeht je nach
Einzelfall. Für jeden Zweck bedarf es einer
neuen Genehmigung.
Brühl
Die Flagge darf von Privatpersonen genutzt Der Bürgermeister trifft die Entscheidung für
werden, jedoch nur mit Genehmigung und
jeden Einzelfall.
ohne Gewinnerzielungsabsicht. Die
Verwendung ist dann nur für den erlaubten
Zweck (z.B. im Garten aufhängen)
rechtmäßig. Für Vereine gilt die gleiche
Regelung.
Elsdorf
Der Bürgermeister trifft die Entscheidung.
Der Fall, dass eine Privatperson die
Es gibt keine besonderen
Gemeindeflagge aushängen wollte, ist noch Genehmigungsvoraussetzungen.
nicht vorgekommen.
Nein
Nein
Nein
Erftstadt
Für Schützenfeste etc. ist das Hissen der
Flagge normalerweise erlaubt, es wird
immer nach Einzelfall entschieden. Die
Entscheidung über die Verwendung des
Stadtwappens wird sehr eingeschränkt
gehandhabt.
Der Bürgermeister trifft die Entscheidung für
jeden Einzelfall.
Nein
Frechen
Die Stadt Frechen hatte bereits Anfragen
von Privatpersonen, stellt aber selber keine
Flaggen mit dem Stadtwappen zur
Verfügung. Bei einem ortsansässigen
Verein kann man jedoch Banner mit dem
Jülicher Löwen erwerben. Diese sind
abgewandelt zu den Stadtwappen und
somit erlaubt. Andere Fälle sind nicht
bekannt.
Die Privatpersonen wenden sich an die
Pressestelle der Stadt Frechen.
Nein
Hürth
Die Verleihung der Fahne an Vereine zu
Schützenfesten etc. kommt häufig vor. Bei
einer vergleichbaren Anfrage einer
Privatperson hat der Preis der Fahne (200
€) abgeschreckt. Generell ist es aber
geduldet, wenn Privatpersonen das
Stadtwappen nutzen wollen (dies würde
auch für Fahnen gelten). Firmen ist dies
jedoch verboten.
Ein Antrag ist nicht nötig
Nein
Kerpen
Ein vergleichbarer Fall ist noch nicht
vorgekommen.
Der Bürgermeister würde die Entscheidung
in einem solchen Fall treffen, sich hier
jedoch höchstwahrscheinlich auch die
Unterstützung des Rates einholen.
Nein
Pulheim
Abhängig vom Einzelfall entscheidet der
Die Entscheidung wird je nach Einzelfall
Verwaltungsvorstand oder das Rechtsamt.
getroffen. Selten werden auch
kommerzielle Zwecke unterstützt. Kritischer
seien die Stadtlogos zu betrachten als die
Wappen, da gerade die Wappen heute ‚von
geringerer’ Bedeutung seien. Das Logo
(besonderer Schriftzug mit dem Namen der
Stadt) zeige eher die Verbindung zur
städtischen Einrichtung.
Nein
Wesseling
Die Stadtfahnen werden von der Stadt
selber zu einem Preis von ca. 35 € zum
Verkauf angeboten. 40 - 60 Fahnen wurden
bereits verkauft.
Es wird als ein Geschäft der laufenden
Verwaltung angesehen. Der Beschluss, die
Fahnen zu verkaufen, wurde von der
Verrwaltung getroffen.
Nein
Köln
Das Wappenschild ist zur freien Verfügung.
Anders ist es jedoch bei dem AdlerWappen der Stadt Köln. Hier muss erst
eine Genehmigung erteilt werden.
Entschieden wird je nach Einzelfall.
Der Antrag muss schriftlich erfolgen, der
geplante Zweck bzw. der anzubringende Ort
des Wappens muss mit angegeben werden.
Die Entscheidung trifft der Bereich für
Öffentlichkeitsarbeit.
Nein