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Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage WP7-144/2009 1. Ergänzung)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
19 kB
Datum
15.12.2009
Erstellt
09.12.09, 18:01
Aktualisiert
09.12.09, 18:01
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Inhalt der Datei

Nutzung der Stadtflagge/des Stadtwappens Ist die Nutzung der Stadtflagge für private Zwecke erlaubt, um die Verbundenheit zum Ort zu dokumentieren? Falls ja, unter welchen Voraussetzungen und unter welchen Erlaubnisbedingungen (z. B. vorher genehmigen lassen / durch wen BM o. Rat) darf die Flagge genutzt werden? Sind diese schriftlich manifestiert z.B. in einer Satzung? Kommune Bergheim Ja, die Genehmigung ergeht je nach Einzelfall. Für jeden Zweck bedarf es einer neuen Genehmigung. Brühl Die Flagge darf von Privatpersonen genutzt Der Bürgermeister trifft die Entscheidung für werden, jedoch nur mit Genehmigung und jeden Einzelfall. ohne Gewinnerzielungsabsicht. Die Verwendung ist dann nur für den erlaubten Zweck (z.B. im Garten aufhängen) rechtmäßig. Für Vereine gilt die gleiche Regelung. Elsdorf Der Bürgermeister trifft die Entscheidung. Der Fall, dass eine Privatperson die Es gibt keine besonderen Gemeindeflagge aushängen wollte, ist noch Genehmigungsvoraussetzungen. nicht vorgekommen. Nein Nein Nein Erftstadt Für Schützenfeste etc. ist das Hissen der Flagge normalerweise erlaubt, es wird immer nach Einzelfall entschieden. Die Entscheidung über die Verwendung des Stadtwappens wird sehr eingeschränkt gehandhabt. Der Bürgermeister trifft die Entscheidung für jeden Einzelfall. Nein Frechen Die Stadt Frechen hatte bereits Anfragen von Privatpersonen, stellt aber selber keine Flaggen mit dem Stadtwappen zur Verfügung. Bei einem ortsansässigen Verein kann man jedoch Banner mit dem Jülicher Löwen erwerben. Diese sind abgewandelt zu den Stadtwappen und somit erlaubt. Andere Fälle sind nicht bekannt. Die Privatpersonen wenden sich an die Pressestelle der Stadt Frechen. Nein Hürth Die Verleihung der Fahne an Vereine zu Schützenfesten etc. kommt häufig vor. Bei einer vergleichbaren Anfrage einer Privatperson hat der Preis der Fahne (200 €) abgeschreckt. Generell ist es aber geduldet, wenn Privatpersonen das Stadtwappen nutzen wollen (dies würde auch für Fahnen gelten). Firmen ist dies jedoch verboten. Ein Antrag ist nicht nötig Nein Kerpen Ein vergleichbarer Fall ist noch nicht vorgekommen. Der Bürgermeister würde die Entscheidung in einem solchen Fall treffen, sich hier jedoch höchstwahrscheinlich auch die Unterstützung des Rates einholen. Nein Pulheim Abhängig vom Einzelfall entscheidet der Die Entscheidung wird je nach Einzelfall Verwaltungsvorstand oder das Rechtsamt. getroffen. Selten werden auch kommerzielle Zwecke unterstützt. Kritischer seien die Stadtlogos zu betrachten als die Wappen, da gerade die Wappen heute ‚von geringerer’ Bedeutung seien. Das Logo (besonderer Schriftzug mit dem Namen der Stadt) zeige eher die Verbindung zur städtischen Einrichtung. Nein Wesseling Die Stadtfahnen werden von der Stadt selber zu einem Preis von ca. 35 € zum Verkauf angeboten. 40 - 60 Fahnen wurden bereits verkauft. Es wird als ein Geschäft der laufenden Verwaltung angesehen. Der Beschluss, die Fahnen zu verkaufen, wurde von der Verrwaltung getroffen. Nein Köln Das Wappenschild ist zur freien Verfügung. Anders ist es jedoch bei dem AdlerWappen der Stadt Köln. Hier muss erst eine Genehmigung erteilt werden. Entschieden wird je nach Einzelfall. Der Antrag muss schriftlich erfolgen, der geplante Zweck bzw. der anzubringende Ort des Wappens muss mit angegeben werden. Die Entscheidung trifft der Bereich für Öffentlichkeitsarbeit. Nein