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Beschlussvorlage (Hauptsatzung der Stadt Bedburg hier: Ergänzung des § 3 Absatz 2 der Hauptsatzung (Ortsbürgermeister))

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
17 kB
Datum
24.11.2009
Erstellt
11.12.09, 17:57
Aktualisiert
11.12.09, 17:57
Beschlussvorlage (Hauptsatzung der Stadt Bedburg
hier: Ergänzung des § 3 Absatz 2 der Hauptsatzung (Ortsbürgermeister)) Beschlussvorlage (Hauptsatzung der Stadt Bedburg
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Inhalt der Datei

STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP841/2009 1. Ergänzung Ratsbüro Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Rat der Stadt Bedburg 24.11.2009 Betreff: Hauptsatzung der Stadt Bedburg hier: Ergänzung des § 3 Absatz 2 der Hauptsatzung (Ortsbürgermeister) Beschlussvorschlag: Das Beratungsergebnis bleibt abzuwarten. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Mit E-Mail vom 24.11.2009 beantragt der Fraktionsvorsitzende der CDU, Herr Dr. Georg Kippels, für die heutige Ratssitzung den Tagesordnungspunkt 26 - Änderung des § 3 Abs. 2 der Hauptsatzung (Ortsvorsteher) - dahingegend zu ergänzen, ‚dass die Hauptsatzung die Umbenennung des bisherigen Ortsvorstehers in den Begriff ‚Ortsbürgermeister’ vorsieht’. Gemäß § 39 Abs. 2 Satz 3 Gemeindeordnung NRW kann der Rat beschließen, dass der Ortsvorsteher die Bezeichnung Ortsbürgermeister führt. Wegen des unmittelbaren Sachzusammenhangs zum bereits auf der Tagesordnung stehenden Beratungspunktes zur Änderung des § 3 Abs. 2 der Hauptsatzung wird vorgeschlagen, über den v. g. Antrag mit zu beraten. Dementsprechend könnte § 3 Abs. 2 der Hauptsatzung folgende Ergänzung (in fett/kursiv) erfahren: (2) Für jede Ortschaft wird vom Rat ein Ortsvorsteher gewählt. Die Wahl erfolgt für die Dauer der Wahlzeit des Rates. Der Ortsvorsteher muss in der Ortschaft, für die er bestellt wird, wohnen und dem Rat angehören oder angehören können. Die Ortsvorsteher führen die Bezeichnung ‚Ortsbürgermeister’. ... Sofern der Rat die Ergänzung beschließt, ist die v. g. Formulierung in der 2. Änderungssatzung zur Hauptsatzung (s. TOP 26 dieser Ratssitzung) mit aufzunehmen. Finanzielle Auswirkungen: Nein X Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: * evtl. gesondertes Beiblatt beifügen 50181 Bedburg, den 12.11.2009 Beschlussvorlage WP8-41/2009 1. Ergänzung Seite 2 STADT BEDBURG Seite: 3 Sitzungsvorlage ----------------------------------Steinbach ----------------------------------Brabender-Lipej ----------------------------------Koerdt Sachbearbeiterin Leiterin Ratsbüro Bürgermeister Beschlussvorlage WP8-41/2009 1. Ergänzung Seite 3