Daten
Kommune
Bedburg
Größe
32 kB
Datum
26.01.2010
Erstellt
21.01.10, 18:03
Aktualisiert
21.01.10, 18:03
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STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP82/2010
Fachbereich 2 - Ordnung, Bildung,
Jugend und Soziales
Sitzungsteil
Az.: 51 00 00
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Familien-, Bildungs- und Sozialausschuss
26.01.2010
Betreff:
Kindertagesbetreuung
- Bedarfsplan 2009 – 2012 [U-3 Betreuung] -
Beschlussvorschlag:
Der Familien-, Bildungs- und Sozialausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur
Kenntnis und empfiehlt dem Rat, investive Mittel in Höhe von 120.000 € für den Ausbau der U-3
Betreuung in den Haushalt für das Kalenderjahr 2010 einzustellen.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Mit Inkrafttreten des Gesetzes zur frühen Bildung und Förderung von Kindern - Viertes Gesetz zur
Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes - SGB VIII [KiBiz] zum 01.08.2008 wurden die
grundlegenden Voraussetzungen eine bessere Betreuung und frühere Förderung von Kindern
geschaffen. Schwerpunkte von KiBiz bilden der Ausbau der Betreuungsangebote für unter
Dreijährige, der Ausbau der Kindertagespflege, die gesetzliche Verankerung der zusätzlichen
Sprachförderung sowie der Ausbau von Familienzentren, in denen Betreuung, Bildung und
Beratung von Familien mit Kindern gebündelt werden.
Für den Ausbau der Betreuungsangebote für Kinder unter drei Jahren ist bis zum 30.09.2010 in
§ 24 a SGB VIII dahingehend eine Übergangsregelung für die Ausgestaltung des Förderangebots
für Kinder unter drei Jahren normiert, dass Träger der öffentlichen Jugendhilfe, welche das zur
Erfüllung der Verpflichtung erforderliche Angebot noch nicht vorhalten können, zum stufenweise
Ausbau des Förderangebots für Kinder unter drei Jahren verpflichtet sind. Diese
Übergangsregelung verliert zum 30.09.2010 ihre Gültigkeit; das heißt, ab dem 01.10.2010 wird der
bestehende Rechtsanspruch auf Kindertagesbetreuung für Kinder ab Vollendung des dritten
Lebensjahres auf Kinder unter drei Jahren, deren Eltern erwerbstätig sind oder sich in Ausbildung
befinden [§ 24 III SGB VIII], ausgeweitet. Der öffentliche Träger der Jugendhilfe ist damit in der
Verpflichtung, auch für Kinder unter drei Jahren ein bedarfsgerechtes Angebot in
Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege vorzuhalten. Durch die im Gesetz
formulierten Mindestkriterien, die sich an der Bedarfsgerechtigkeit orientieren, soll im Jahr 2010
ein Versorgungsniveau von bundesweit durchschnittlich 21% der unter Dreijährigen erreicht
werden. Der Bedarf an Betreuungsangeboten für diese Altersgruppe ist jedoch höher; er liegt bei
einer Versorgungsquote von bundesweit durchschnittlich 35%. Durch das Kinderförderungsgesetz,
das am 01.01.2009 in Kraft getreten ist, wird ab dem 01.08.2013 ein genereller Rechtsanspruch
auf einen Platz in Kindertageseinrichtungen oder in der Kindertagespflege für Kinder ab
Vollendung des ersten Lebensjahres festgeschrieben. Für Kinder unter einem Jahr gilt dieser
Rechtsanspruch auch, sofern die Eltern erwerbstätig sind oder sich in einer Ausbildung befinden.
Verbindliche Ausbauquoten sind im Gesetzgebungsverfahren nicht festgelegt worden; sie
orientieren sich, wie bereits zuvor ausgeführt, an einer Versorgungsquote von durchschnittlich
35% der Kinder unter drei Jahren, der zu 70% durch Plätze in Kindertageseinrichtungen und zu
30% durch Plätze in der Kindertagespflege gedeckt werden soll.
Zur aktuellen Situation im Stadtgebiet Bedburg führt das Jugendamt des Rhein-Erft-Kreises in der
Bedarfsplanung 2009 bis 2012 [TOP 9 des JHA vom 25.11.2009] aus, dass im laufenden
Kindergartenjahr in 15 Kindertageseinrichtungen insgesamt 701 Plätze zur Verfügung stehen,
davon 26 Plätze für Kinder unter drei Jahren. Zusätzlich wurden sieben Kinder unter drei Jahren
im Rahmen von finanziell geförderter Kindertagespflege betreut. Mit diesen insgesamt 33 Plätzen
standen für 6,2% der Kinder unter drei Jahren Betreuungsplätze zur Verfügung; damit liegt das
Platzangebot in dieser Altersgruppe aktuell weit unter den angestrebten 21% bis 2010 bzw. 35%
bis 2013.
Auf Basis aktueller KDVZ Daten hat das Jugendamt des Rhein-Erft-Kreises im Bedarfsplan ein
Ausbauziel für das Stadtgebiet Bedburg formuliert; konkret ermittelt das Jugendamt unter
Berücksichtigung der vorgezogenen Schulpflicht für das Stadtgebiet Bedburg einen Bedarf von
insgesamt 128 Plätzen für Kinder unter drei Jahren in Tageseinrichtungen sowie für 55 Kinder in
der Tagespflege. Im Rahmen der sukzessiven Umwandlung/ des sukzessiven Umbaus der
Kindertageseinrichtungen würden fiktiv 187 Plätze für Kinder ab drei Jahren entfallen; dies
bedeutet, dass von den 675 derzeit vorhandenen Plätzen für Kinder ab drei Jahren noch 488
Plätze für diese Altersgruppe verblieben [dies entspricht dem Bedarf für drei Kernjahrgänge im
Jahr 2012/ 2013].
Beschlussvorlage WP8-2/2010
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STADT BEDBURG
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Sitzungsvorlage
Zur Veranschaulichung wird auf nachfolgende Tabellen verwiesen:
a) Bedarfsermittlung für über Dreijährige
Stichtag
Einschulung
3 Kernjahrgänge
01.08.03 31.07.04
01.08.04 31.07.05
01.08.05 31.07.06
197
188
208
172
208
187
173
187
174
140
174
2009/2010
01.09.2009
593
2010/2011
01.09.2010
567
2011/2012
01.10.2011
534
2012/2013
01.11.2012
488
01.08.06 31.07.07
01.08.07 31.07.08
01.08.08 31.07.09
174
(die wegen der vorzeitigen Einschulung prozentual gekürzten Kinderzahlen sind in grau hinterlegt)
b) Bedarfsermittlung für unter Dreijährige
Stichtag
Einschulung
U 3 Jahrgänge
2009/2010
01.09.2009
535
2010/2011
01.09.2010
522
2011/2012
01.10.2011
522
2012/2013
01.11.2012
522
...
...
01.08.06 - 01.08.07 - 01.08.08 - 01.08.09 - 01.08.10 31.07.07 31.07.08 31.07.09 31.07.10 31.07.11
187
174
174
174
174
174
174
174
174
174
174
174
Geht man in den folgenden Jahren von keiner weiteren Veränderung der Kinderzahlen aus,
ergibt sich folgende Berechnung:
Stichtag
Einschulung
U 3 Jahr-
Platzbedarf
Bedarfsdeckung
gänge
35 % der u3-jährigen
70 % über Kita
30 % über Tagespfl.
2009/2010
01.09.2009
535
187
131
56
2010/2011
01.09.2010
522
183
128
55
2011/2012
01.10.2011
522
183
128
55
2012/2013
01.11.2012
522
183
128
55
522
183
128
55
...
c) Bedarfsermittlung für Kindertageseinrichtungen insgesamt:
3 Kernjahre
Bedarf u3-jährigen
Platzbedarf insgesamt
2009/2010
593
131
724
2010/2011
567
128
695
2011/2012
534
128
662
2012/2013
488
128
616
...
488
128
616
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Sitzungsvorlage
Zur Umsetzung schlägt das Jugendamt des Rhein-Erft-Kreises in dem im November im
Jugendhilfeausschuss einstimmig verabschiedeten Bedarfsplan 2009 bis 2013 - unter
Berücksichtigung des bisherigen Ausbaustands sowie der Gespräche mit den Trägern der
Kindertageseinrichtungen und dem Landesjugendamt - folgenden Ausbau bis zum
Kindergartenjahr 2012/ 2013 vor:
Kita
AWO-Kinderhaus Pusteblume
AWO-Kita Kleeblatt
St. Antonius
St. Lambertus
St. Martinus Kaster
St. Peter
St. Willibrord
Feldmäuse
Kita Joh. Unfallhilfe
geplanter Ausbau
3 Gruppen U 3
2 Gruppen U 3
2 Gruppen U 3
2 Gruppen U 3
2 Gruppen U 3
2 Gruppen U 3
2 Gruppen U 3
2 Gruppen U 3
2 Gruppen U 3
derzeitiger Ausbau
[derzeit 1 Gruppe U 3 vorhanden]
[derzeit 1 Gruppe U 3 vorhanden]
[derzeit 1 Gruppe U 3 vorhanden]
[derzeit 2 Gruppen U 3 vorhanden]
Im Ergebnis dieses Ausbaus wären im Stadtgebiet 19 Gruppen mit insgesamt 114 Plätzen für
Kinder unter drei Jahren geschaffen; zwei weitere Gruppen wären zur Deckung des Platzbedarfs
noch erforderlich. Das Jugendamt geht bei dieser Betrachtung vom Erhalt aller 32 Gruppen im
Stadtgebiet Bedburg aus; ebenfalls beinhaltet diese Betrachtung die Fortführung der kath. Kita St.
Lambertus als dreigruppige Einrichtung [bauliche Qualifizierung erforderlich!] sowie die
Erweiterung der zweigruppigen Einrichtung AWO-Kita Kleeblatt um eine Gruppe.
Zur Veranschaulichung des Ausbauziels [2012/ 2013] der Kindergartensituation im gesamten
Stadtgebiet Bedburg wird auf nachfolgende Tabelle verwiesen:
Ist
Kita
AWO-Mosaik
AWO-Pusteblume
AWO-Kleeblatt
AWO-Sterntaler
Ev. Feldmäuse
Kath. St. Antonius
Kath. St. Lambertus
Kath. St. Lucia
Kath. St. Martin
Kath. St. Martinus
Kath. St. Peter
Kath. St. Willibrord
Johanniter
Montessori-Kinderh.
Waldwichtel e. V.
insgesamt
Plätze insges.
47
75
45
25
48
64
71
21
47
69
46
68
39
21
15
701
Soll
dav. U 3
Plätze insges.
dav. U 3
616
128
6
6
6
8
26
Informativ weist die Verwaltung darauf hin, dass in der o. a. Aufstellung die eingruppige Kita St.
Lucia zwar berücksichtigt ist, aufgrund der stark rückläufigen Kinderzahlen im Stadtteil BedburgRath jedoch die kath. Kirchengemeinde diese Einrichtung zum 31.07.2010 schließen wird. Im
kommenden Kindergartenjahr können die verbleibenden Kinder dieser Einrichtung in anderen
Einrichtungen im Stadtgebiet aufgenommen werden. Aufgrund der vorhandenen Räumlichkeiten
ist eine Erweiterung der AWO-Kita Sterntaler im Siedlungsbereich Kaster umsetzbar.
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Sitzungsvorlage
Die Betreuung der unter Dreijährigen erfordert neben persönlichen Voraussetzungen des
Personals [Qualifizierungsmaßnahmen] insbesondere auch räumliche Voraussetzungen, die die
jeweiligen Träger zu erfüllen haben; hierzu zählen beispielsweise eine `anregungsreiche´
Ausgestaltung der Räumlichkeiten, ausreichend Platz für Spiel- und Bewegungs-, Ruhe- und
Rückzugsmöglichkeiten, ruhige Schlafmöglichkeiten, eine angenehme Atmosphäre und
entwicklungsförderndes Spielmaterial. Hierfür stellen Bund und Land mit dem
Investitionskostenprogramm zum Ausbau von Plätzen für Kinder unter drei Jahren bis 2013 Mittel
in Höhe von insgesamt 4 Mrd. Euro zur Verfügung; auf NRW entfallen rd. 481,5 Mio. Euro, von
denen aktuell bereits mehr als 50 % verplant sind.
Derzeit haben bislang drei Bedburger Einrichtungen eine Förderung im Rahmen des
Investitionskostenprogramms erhalten; hierbei handelt es sich um die Einrichtungen St. Willibrord,
St. Peter und die Johanniter-Unfallhilfe. Die Förderung stellt sich wie folgt dar:
Kita
St. Willibrord
St. Peter
Johanniter
Plätze
4 Plätze
12 Plätze
2 Plätze
Fördersumme
- maximal 48.000 €
120.000 €
11.455 €
Trägeranteil
- 10 % 4.800 €
12.000 €
2.725 €
Aktuell liegen der Stadtverwaltung Bedburg zwei weitere Anträge auf eine finanzielle Beteiligung
am Ausbau der U 3-Betreuung vor; es handelt sich hierbei um die Feldmäuse und die Einrichtung
St. Martinus; der vollständigkeitshalber weist die Verwaltung darauf hin, dass ein weiterer Antrag
der AWO für die Erweiterung der zweigruppigen Einrichtung Kleeblatt vorliegt. Die Anträge sind
dieser Vorlage als Anlage beigefügt. Weitere Anträge liegen nicht vor, so dass - ausweislich des
Jugendamtes - mit einer Bewilligung der Landesmittel für weitere Träger erst in der 2. Jahreshälfte
2010 zu rechnen ist. Nach Mitteilung des Jugendamtes ist im 1. Halbjahr 2010 mit nachfolgenden
Anträgen zu rechnen:
Plätze
1.
2.
3.
4.
5.
6.
7.
Kita
AWO Pusteblume
AWO Kleeblatt *)
Evang. Feldmäuse *)
St. Antonius
St. Lambertus
St. Martinus *)
St. Willibrord
16
16
12
10
12
12
12
90
Fördersumme
- maximal 320.000 €
320.000 €
240.000 €
200.000 €
240.000 €
240.000 €
144.000 €
1.704.000 €
Trägerantei
l
- 10 % 32.000 €
32.000 €
24.000 €
20.000 €
24.000 €
24.000 €
14.400 €
170.400 €
geplante Gruppen im Endausbau
3 x GF I/ 1x GF III
GFI, II, III [Erweiterung um 1 Gruppe]
2 x GF I
2 x GF I/ 1 x GF III
2 x GF I/ 1 x GF III
2 x GF I/ 1 x GF III
GF I, II, III
*) Anträge liegen bereits vor
Zur Erreichung des rechtlich vorgegebenen Ausbauziels - bis 2013 für 35 % der unter Dreijährigen
entsprechende Kindergartenplätze vorzuhalten - und In Anbetracht der Tatsache, dass bereits
zwei konkrete Anträge auf Kostenbeteiligung/ -übernahme vorliegen, schlägt die Verwaltung vor,
Investitionsmittel für die Träger, mit denen die Stadt in entsprechenden Trägerverträgen
Zuschusszahungen vereinbart hat [in der o. a. Datei grau hinterlegt], in den Haushalt 2010
einzustellen. In Summe entsprächen dies Investitionsmittel in Höhe von 120.000 €.
Das Jugendamt des Rhein-Erft-Kreises wird in der Ausschusssitzung für Rückfragen und
Erläuterungen zur Bedarfsplanung zur Verfügung stehen.
Beschlussvorlage WP8-2/2010
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Sitzungsvorlage
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
x
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren
Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
* evtl. gesondertes Beiblatt beifügen
50181 Bedburg, den 17.01.2010
----------------------------------Kramer
gesehen:
Fachbereichsleiter
----------------------------------Koerdt
Bürgermeister
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