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Beschlussvorlage (Kindertagesbetreuung - Bedarfsplan 2009 – 2012 [U-3 Betreuung] -)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
32 kB
Datum
26.01.2010
Erstellt
21.01.10, 18:03
Aktualisiert
21.01.10, 18:03
Beschlussvorlage (Kindertagesbetreuung
- Bedarfsplan 2009 – 2012 [U-3 Betreuung] -) Beschlussvorlage (Kindertagesbetreuung
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Inhalt der Datei

STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP82/2010 Fachbereich 2 - Ordnung, Bildung, Jugend und Soziales Sitzungsteil Az.: 51 00 00 öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Familien-, Bildungs- und Sozialausschuss 26.01.2010 Betreff: Kindertagesbetreuung - Bedarfsplan 2009 – 2012 [U-3 Betreuung] - Beschlussvorschlag: Der Familien-, Bildungs- und Sozialausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat, investive Mittel in Höhe von 120.000 € für den Ausbau der U-3 Betreuung in den Haushalt für das Kalenderjahr 2010 einzustellen. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Mit Inkrafttreten des Gesetzes zur frühen Bildung und Förderung von Kindern - Viertes Gesetz zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes - SGB VIII [KiBiz] zum 01.08.2008 wurden die grundlegenden Voraussetzungen eine bessere Betreuung und frühere Förderung von Kindern geschaffen. Schwerpunkte von KiBiz bilden der Ausbau der Betreuungsangebote für unter Dreijährige, der Ausbau der Kindertagespflege, die gesetzliche Verankerung der zusätzlichen Sprachförderung sowie der Ausbau von Familienzentren, in denen Betreuung, Bildung und Beratung von Familien mit Kindern gebündelt werden. Für den Ausbau der Betreuungsangebote für Kinder unter drei Jahren ist bis zum 30.09.2010 in § 24 a SGB VIII dahingehend eine Übergangsregelung für die Ausgestaltung des Förderangebots für Kinder unter drei Jahren normiert, dass Träger der öffentlichen Jugendhilfe, welche das zur Erfüllung der Verpflichtung erforderliche Angebot noch nicht vorhalten können, zum stufenweise Ausbau des Förderangebots für Kinder unter drei Jahren verpflichtet sind. Diese Übergangsregelung verliert zum 30.09.2010 ihre Gültigkeit; das heißt, ab dem 01.10.2010 wird der bestehende Rechtsanspruch auf Kindertagesbetreuung für Kinder ab Vollendung des dritten Lebensjahres auf Kinder unter drei Jahren, deren Eltern erwerbstätig sind oder sich in Ausbildung befinden [§ 24 III SGB VIII], ausgeweitet. Der öffentliche Träger der Jugendhilfe ist damit in der Verpflichtung, auch für Kinder unter drei Jahren ein bedarfsgerechtes Angebot in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege vorzuhalten. Durch die im Gesetz formulierten Mindestkriterien, die sich an der Bedarfsgerechtigkeit orientieren, soll im Jahr 2010 ein Versorgungsniveau von bundesweit durchschnittlich 21% der unter Dreijährigen erreicht werden. Der Bedarf an Betreuungsangeboten für diese Altersgruppe ist jedoch höher; er liegt bei einer Versorgungsquote von bundesweit durchschnittlich 35%. Durch das Kinderförderungsgesetz, das am 01.01.2009 in Kraft getreten ist, wird ab dem 01.08.2013 ein genereller Rechtsanspruch auf einen Platz in Kindertageseinrichtungen oder in der Kindertagespflege für Kinder ab Vollendung des ersten Lebensjahres festgeschrieben. Für Kinder unter einem Jahr gilt dieser Rechtsanspruch auch, sofern die Eltern erwerbstätig sind oder sich in einer Ausbildung befinden. Verbindliche Ausbauquoten sind im Gesetzgebungsverfahren nicht festgelegt worden; sie orientieren sich, wie bereits zuvor ausgeführt, an einer Versorgungsquote von durchschnittlich 35% der Kinder unter drei Jahren, der zu 70% durch Plätze in Kindertageseinrichtungen und zu 30% durch Plätze in der Kindertagespflege gedeckt werden soll. Zur aktuellen Situation im Stadtgebiet Bedburg führt das Jugendamt des Rhein-Erft-Kreises in der Bedarfsplanung 2009 bis 2012 [TOP 9 des JHA vom 25.11.2009] aus, dass im laufenden Kindergartenjahr in 15 Kindertageseinrichtungen insgesamt 701 Plätze zur Verfügung stehen, davon 26 Plätze für Kinder unter drei Jahren. Zusätzlich wurden sieben Kinder unter drei Jahren im Rahmen von finanziell geförderter Kindertagespflege betreut. Mit diesen insgesamt 33 Plätzen standen für 6,2% der Kinder unter drei Jahren Betreuungsplätze zur Verfügung; damit liegt das Platzangebot in dieser Altersgruppe aktuell weit unter den angestrebten 21% bis 2010 bzw. 35% bis 2013. Auf Basis aktueller KDVZ Daten hat das Jugendamt des Rhein-Erft-Kreises im Bedarfsplan ein Ausbauziel für das Stadtgebiet Bedburg formuliert; konkret ermittelt das Jugendamt unter Berücksichtigung der vorgezogenen Schulpflicht für das Stadtgebiet Bedburg einen Bedarf von insgesamt 128 Plätzen für Kinder unter drei Jahren in Tageseinrichtungen sowie für 55 Kinder in der Tagespflege. Im Rahmen der sukzessiven Umwandlung/ des sukzessiven Umbaus der Kindertageseinrichtungen würden fiktiv 187 Plätze für Kinder ab drei Jahren entfallen; dies bedeutet, dass von den 675 derzeit vorhandenen Plätzen für Kinder ab drei Jahren noch 488 Plätze für diese Altersgruppe verblieben [dies entspricht dem Bedarf für drei Kernjahrgänge im Jahr 2012/ 2013]. Beschlussvorlage WP8-2/2010 Seite 2 STADT BEDBURG Seite: 3 Sitzungsvorlage Zur Veranschaulichung wird auf nachfolgende Tabellen verwiesen: a) Bedarfsermittlung für über Dreijährige Stichtag Einschulung 3 Kernjahrgänge 01.08.03 31.07.04 01.08.04 31.07.05 01.08.05 31.07.06 197 188 208 172 208 187 173 187 174 140 174 2009/2010 01.09.2009 593 2010/2011 01.09.2010 567 2011/2012 01.10.2011 534 2012/2013 01.11.2012 488 01.08.06 31.07.07 01.08.07 31.07.08 01.08.08 31.07.09 174 (die wegen der vorzeitigen Einschulung prozentual gekürzten Kinderzahlen sind in grau hinterlegt) b) Bedarfsermittlung für unter Dreijährige Stichtag Einschulung U 3 Jahrgänge 2009/2010 01.09.2009 535 2010/2011 01.09.2010 522 2011/2012 01.10.2011 522 2012/2013 01.11.2012 522 ... ... 01.08.06 - 01.08.07 - 01.08.08 - 01.08.09 - 01.08.10 31.07.07 31.07.08 31.07.09 31.07.10 31.07.11 187 174 174 174 174 174 174 174 174 174 174 174 Geht man in den folgenden Jahren von keiner weiteren Veränderung der Kinderzahlen aus, ergibt sich folgende Berechnung: Stichtag Einschulung U 3 Jahr- Platzbedarf Bedarfsdeckung gänge 35 % der u3-jährigen 70 % über Kita 30 % über Tagespfl. 2009/2010 01.09.2009 535 187 131 56 2010/2011 01.09.2010 522 183 128 55 2011/2012 01.10.2011 522 183 128 55 2012/2013 01.11.2012 522 183 128 55 522 183 128 55 ... c) Bedarfsermittlung für Kindertageseinrichtungen insgesamt: 3 Kernjahre Bedarf u3-jährigen Platzbedarf insgesamt 2009/2010 593 131 724 2010/2011 567 128 695 2011/2012 534 128 662 2012/2013 488 128 616 ... 488 128 616 Beschlussvorlage WP8-2/2010 Seite 3 STADT BEDBURG Seite: 4 Sitzungsvorlage Zur Umsetzung schlägt das Jugendamt des Rhein-Erft-Kreises in dem im November im Jugendhilfeausschuss einstimmig verabschiedeten Bedarfsplan 2009 bis 2013 - unter Berücksichtigung des bisherigen Ausbaustands sowie der Gespräche mit den Trägern der Kindertageseinrichtungen und dem Landesjugendamt - folgenden Ausbau bis zum Kindergartenjahr 2012/ 2013 vor: Kita AWO-Kinderhaus Pusteblume AWO-Kita Kleeblatt St. Antonius St. Lambertus St. Martinus Kaster St. Peter St. Willibrord Feldmäuse Kita Joh. Unfallhilfe geplanter Ausbau 3 Gruppen U 3 2 Gruppen U 3 2 Gruppen U 3 2 Gruppen U 3 2 Gruppen U 3 2 Gruppen U 3 2 Gruppen U 3 2 Gruppen U 3 2 Gruppen U 3 derzeitiger Ausbau [derzeit 1 Gruppe U 3 vorhanden] [derzeit 1 Gruppe U 3 vorhanden] [derzeit 1 Gruppe U 3 vorhanden] [derzeit 2 Gruppen U 3 vorhanden] Im Ergebnis dieses Ausbaus wären im Stadtgebiet 19 Gruppen mit insgesamt 114 Plätzen für Kinder unter drei Jahren geschaffen; zwei weitere Gruppen wären zur Deckung des Platzbedarfs noch erforderlich. Das Jugendamt geht bei dieser Betrachtung vom Erhalt aller 32 Gruppen im Stadtgebiet Bedburg aus; ebenfalls beinhaltet diese Betrachtung die Fortführung der kath. Kita St. Lambertus als dreigruppige Einrichtung [bauliche Qualifizierung erforderlich!] sowie die Erweiterung der zweigruppigen Einrichtung AWO-Kita Kleeblatt um eine Gruppe. Zur Veranschaulichung des Ausbauziels [2012/ 2013] der Kindergartensituation im gesamten Stadtgebiet Bedburg wird auf nachfolgende Tabelle verwiesen: Ist Kita AWO-Mosaik AWO-Pusteblume AWO-Kleeblatt AWO-Sterntaler Ev. Feldmäuse Kath. St. Antonius Kath. St. Lambertus Kath. St. Lucia Kath. St. Martin Kath. St. Martinus Kath. St. Peter Kath. St. Willibrord Johanniter Montessori-Kinderh. Waldwichtel e. V. insgesamt Plätze insges. 47 75 45 25 48 64 71 21 47 69 46 68 39 21 15 701 Soll dav. U 3 Plätze insges. dav. U 3 616 128 6 6 6 8 26 Informativ weist die Verwaltung darauf hin, dass in der o. a. Aufstellung die eingruppige Kita St. Lucia zwar berücksichtigt ist, aufgrund der stark rückläufigen Kinderzahlen im Stadtteil BedburgRath jedoch die kath. Kirchengemeinde diese Einrichtung zum 31.07.2010 schließen wird. Im kommenden Kindergartenjahr können die verbleibenden Kinder dieser Einrichtung in anderen Einrichtungen im Stadtgebiet aufgenommen werden. Aufgrund der vorhandenen Räumlichkeiten ist eine Erweiterung der AWO-Kita Sterntaler im Siedlungsbereich Kaster umsetzbar. Beschlussvorlage WP8-2/2010 Seite 4 STADT BEDBURG Seite: 5 Sitzungsvorlage Die Betreuung der unter Dreijährigen erfordert neben persönlichen Voraussetzungen des Personals [Qualifizierungsmaßnahmen] insbesondere auch räumliche Voraussetzungen, die die jeweiligen Träger zu erfüllen haben; hierzu zählen beispielsweise eine `anregungsreiche´ Ausgestaltung der Räumlichkeiten, ausreichend Platz für Spiel- und Bewegungs-, Ruhe- und Rückzugsmöglichkeiten, ruhige Schlafmöglichkeiten, eine angenehme Atmosphäre und entwicklungsförderndes Spielmaterial. Hierfür stellen Bund und Land mit dem Investitionskostenprogramm zum Ausbau von Plätzen für Kinder unter drei Jahren bis 2013 Mittel in Höhe von insgesamt 4 Mrd. Euro zur Verfügung; auf NRW entfallen rd. 481,5 Mio. Euro, von denen aktuell bereits mehr als 50 % verplant sind. Derzeit haben bislang drei Bedburger Einrichtungen eine Förderung im Rahmen des Investitionskostenprogramms erhalten; hierbei handelt es sich um die Einrichtungen St. Willibrord, St. Peter und die Johanniter-Unfallhilfe. Die Förderung stellt sich wie folgt dar: Kita St. Willibrord St. Peter Johanniter Plätze 4 Plätze 12 Plätze 2 Plätze Fördersumme - maximal 48.000 € 120.000 € 11.455 € Trägeranteil - 10 % 4.800 € 12.000 € 2.725 € Aktuell liegen der Stadtverwaltung Bedburg zwei weitere Anträge auf eine finanzielle Beteiligung am Ausbau der U 3-Betreuung vor; es handelt sich hierbei um die Feldmäuse und die Einrichtung St. Martinus; der vollständigkeitshalber weist die Verwaltung darauf hin, dass ein weiterer Antrag der AWO für die Erweiterung der zweigruppigen Einrichtung Kleeblatt vorliegt. Die Anträge sind dieser Vorlage als Anlage beigefügt. Weitere Anträge liegen nicht vor, so dass - ausweislich des Jugendamtes - mit einer Bewilligung der Landesmittel für weitere Träger erst in der 2. Jahreshälfte 2010 zu rechnen ist. Nach Mitteilung des Jugendamtes ist im 1. Halbjahr 2010 mit nachfolgenden Anträgen zu rechnen: Plätze 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. Kita AWO Pusteblume AWO Kleeblatt *) Evang. Feldmäuse *) St. Antonius St. Lambertus St. Martinus *) St. Willibrord 16 16 12 10 12 12 12 90 Fördersumme - maximal 320.000 € 320.000 € 240.000 € 200.000 € 240.000 € 240.000 € 144.000 € 1.704.000 € Trägerantei l - 10 % 32.000 € 32.000 € 24.000 € 20.000 € 24.000 € 24.000 € 14.400 € 170.400 € geplante Gruppen im Endausbau 3 x GF I/ 1x GF III GFI, II, III [Erweiterung um 1 Gruppe] 2 x GF I 2 x GF I/ 1 x GF III 2 x GF I/ 1 x GF III 2 x GF I/ 1 x GF III GF I, II, III *) Anträge liegen bereits vor Zur Erreichung des rechtlich vorgegebenen Ausbauziels - bis 2013 für 35 % der unter Dreijährigen entsprechende Kindergartenplätze vorzuhalten - und In Anbetracht der Tatsache, dass bereits zwei konkrete Anträge auf Kostenbeteiligung/ -übernahme vorliegen, schlägt die Verwaltung vor, Investitionsmittel für die Träger, mit denen die Stadt in entsprechenden Trägerverträgen Zuschusszahungen vereinbart hat [in der o. a. Datei grau hinterlegt], in den Haushalt 2010 einzustellen. In Summe entsprächen dies Investitionsmittel in Höhe von 120.000 €. Das Jugendamt des Rhein-Erft-Kreises wird in der Ausschusssitzung für Rückfragen und Erläuterungen zur Bedarfsplanung zur Verfügung stehen. Beschlussvorlage WP8-2/2010 Seite 5 STADT BEDBURG Seite: 6 Sitzungsvorlage Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja x Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: * evtl. gesondertes Beiblatt beifügen 50181 Bedburg, den 17.01.2010 ----------------------------------Kramer gesehen: Fachbereichsleiter ----------------------------------Koerdt Bürgermeister Beschlussvorlage WP8-2/2010 Seite 6