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Beschlussvorlage (Gewährung einer Dienstzimmerentschädigung für die Schiedspersonen im Stadtgebiet Bedburg)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
14 kB
Datum
02.03.2010
Erstellt
21.01.10, 18:03
Aktualisiert
21.01.10, 18:03
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STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP81/2010 Fachbereich 2 - Ordnung, Bildung, Jugend und Soziales Sitzungsteil Az.: 32 10 12 öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Familien-, Bildungs- und Sozialausschuss 26.01.2010 Rat der Stadt Bedburg 02.03.2010 Betreff: Gewährung einer Dienstzimmerentschädigung für die Schiedspersonen im Stadtgebiet Bedburg Beschlussvorschlag: Der Familien-, Bildungs- und Sozialausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg, die Dienstzimmerentschädigung für die amtierende Schiedsperson auf jährlich 1.000,- € sowie für die stellvertretende Schiedperson auf jährlich 200,- € festzusetzen. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Seite: 2 Sitzungsvorlage Begründung: Der Rat der Stadt Bedburg hat in seiner Sitzung am 15. Dezember 2009 beschlossen, die vorhandenen drei Schiedsamtsbezirke ab März 2010 zu einem Bezirk für das gesamte Stadtgebiet Bedburg zusammen zu legen und diese Aufgaben der Schiedsperson des bisherigen Bezirks Bedburg II, Herrn Hartmut Hings, In der Aue 2, 50181 Bedburg, zu übertragen. Aufgrund der Zusammenlegung ist aus Sicht der Verwaltung eine Überarbeitung der bisherigen Dienstzimmer-/ Aufwandsentschädigung angezeigt, wobei gleichzeitig die Festlegung einer Entschädigung für die stellvertretende Schiedsperson, welche bislang aufgrund der gegenseitigen Vertretung nicht anfiel, vorzunehmen ist. Bislang wurden - seit 2002 - jährlich nachfolgende Entschädigungen gewährt: - Schiedsamtbezirk I [Bedburg, Broich, Rath, Kirdorf, Blerichen, Lipp] - Schiedsamtsbezirk II [Kaster, Königshoven] - Schiedsamtsbezirk III [Kirch-/ Grottenherten, Kirch-/ Kleintroisdorf, Pütz] 465,- € 310,- € 235,- € Unter Berücksichtigung der Aufwandsentschädigung in Nachbarkommunen schlägt die Verwaltung vor, an die amtierende Schiedsperson ab März 2010 eine jährliche Entschädigung in Höhe von 1.000,- € sowie an die stellvertretende Schiedsperson eine jährliche Entschädigung in Höhe von 200,- € als Dienstimmer-/ Aufwandsentschädigung zu zahlen. Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: * evtl. gesondertes Beiblatt beifügen 50181 Bedburg, den 08.01.2010 ----------------------------------Courth ----------------------------------Kramer Sachbearbeiterin Fachbereichsleiter gesehen: ----------------------------------Koerdt Bürgermeister Beschlussvorlage WP8-1/2010 Seite 2