Daten
Kommune
Bedburg
Größe
14 kB
Datum
02.03.2010
Erstellt
21.01.10, 18:03
Aktualisiert
21.01.10, 18:03
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP81/2010
Fachbereich 2 - Ordnung, Bildung,
Jugend und Soziales
Sitzungsteil
Az.: 32 10 12
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Familien-, Bildungs- und Sozialausschuss
26.01.2010
Rat der Stadt Bedburg
02.03.2010
Betreff:
Gewährung einer Dienstzimmerentschädigung für die Schiedspersonen im Stadtgebiet Bedburg
Beschlussvorschlag:
Der Familien-, Bildungs- und Sozialausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg, die
Dienstzimmerentschädigung für die amtierende Schiedsperson auf jährlich 1.000,- € sowie für die
stellvertretende Schiedperson auf jährlich 200,- € festzusetzen.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Seite: 2
Sitzungsvorlage
Begründung:
Der Rat der Stadt Bedburg hat in seiner Sitzung am 15. Dezember 2009 beschlossen, die
vorhandenen drei Schiedsamtsbezirke ab März 2010 zu einem Bezirk für das gesamte Stadtgebiet
Bedburg zusammen zu legen und diese Aufgaben der Schiedsperson des bisherigen Bezirks
Bedburg II, Herrn Hartmut Hings, In der Aue 2, 50181 Bedburg, zu übertragen.
Aufgrund der Zusammenlegung ist aus Sicht der Verwaltung eine Überarbeitung der bisherigen
Dienstzimmer-/ Aufwandsentschädigung angezeigt, wobei gleichzeitig die Festlegung einer
Entschädigung für die stellvertretende Schiedsperson, welche bislang aufgrund der gegenseitigen
Vertretung nicht anfiel, vorzunehmen ist. Bislang wurden - seit 2002 - jährlich nachfolgende
Entschädigungen gewährt:
- Schiedsamtbezirk I [Bedburg, Broich, Rath, Kirdorf, Blerichen, Lipp]
- Schiedsamtsbezirk II [Kaster, Königshoven]
- Schiedsamtsbezirk III [Kirch-/ Grottenherten, Kirch-/ Kleintroisdorf, Pütz]
465,- €
310,- €
235,- €
Unter Berücksichtigung der Aufwandsentschädigung in Nachbarkommunen schlägt die Verwaltung
vor, an die amtierende Schiedsperson ab März 2010 eine jährliche Entschädigung in Höhe von
1.000,- € sowie an die stellvertretende Schiedsperson eine jährliche Entschädigung in Höhe von
200,- € als Dienstimmer-/ Aufwandsentschädigung zu zahlen.
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren
Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
* evtl. gesondertes Beiblatt beifügen
50181 Bedburg, den 08.01.2010
----------------------------------Courth
----------------------------------Kramer
Sachbearbeiterin
Fachbereichsleiter
gesehen:
----------------------------------Koerdt
Bürgermeister
Beschlussvorlage WP8-1/2010
Seite 2