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Beschlussvorlage (Einführung und Verpflichtung der dem Rat nicht angehörenden Ausschussmitglieder)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
14 kB
Datum
26.01.2010
Erstellt
21.01.10, 18:03
Aktualisiert
21.01.10, 18:03
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STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP872/2009 Fachbereich II Sitzungsteil Az.: 10 24 51 öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Familien-, Bildungs- und Sozialausschuss 26.01.2010 Betreff: Einführung und Verpflichtung der dem Rat nicht angehörenden Ausschussmitglieder Beschlussvorschlag: Der Vorsitzende des Familien, Bildungs- und Sozialausschusses führt die gemäß § 58 Abs. 3 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in den Ausschuss berufenen sachkundigen Bürger sowie die gemäß § 85 Abs. 2 Satz 2 Schulgesetz NRW (SchulG) berufenen Mitglieder mit beratender Stimme (je ein von der katholischen und evangelischen Kirche benannter Geistlicher) und die Vertreter der Schulen (Schulleitungen) in ihr Amt ein und verpflichtet sie in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben. Die sachkundigen Bürger, die Mitglieder mit beratender Stimme und die Schulleitungen bekunden durch Erheben von den Plätzen ihr Einverständnis mit der Verpflichtungserklärung. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Seite: 2 Sitzungsvorlage Begründung: Der Rat der Stadt Bedburg hat in seiner Sitzung am 24.11.2009 die Besetzung des Familien, Bildungs- und Sozialausschusses einstimmig beschlossen. Die Liste der personellen Besetzung ist dieser Vorlage als Anlage 1 beigefügt. Die nicht dem Rat angehörenden Mitglieder des Ausschusses werden gem. § 58 Abs. 2 in Verbindung mit § 67 Abs. 3 GO NRW vom Ausschussvorsitzenden eingeführt und in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben verpflichtet. Die vorgeschriebene Verpflichtung in feierlicher Form kann zum Beispiel in der Weise vollzogen werden, dass die zu Verpflichtenden durch Erheben von ihren Plätzen ihr Einverständnis mit folgender Formel bekunden: „Ich verpflichte mich, dass ich meine Aufgaben nach bestem Wissen und Können wahrnehmen, das Grundgesetz, die Verfassung des Landes und die Gesetze beachten und meine Pflichten zum Wohl der Gemeinde erfüllen werde.“ Über die Verpflichtungen werden besondere Niederschriften angefertigt; ein Muster ist dieser Vorlage als Anlage 2 beigefügt. Hier evtl. Abstimmungsergebnis aus vorherigen Fachausschüssen eintragen: Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: * evtl. gesondertes Beiblatt beifügen 50181 Bedburg, den 04.01.2010 ----------------------------------Brunken ----------------------------------Kramer Stellv. Fachbereichsleiter Fachbereichsleiter gesehen: ----------------------------------Koerdt Bürgermeister Beschlussvorlage WP8-72/2009 Seite 2