Daten
Kommune
Bedburg
Größe
14 kB
Datum
26.01.2010
Erstellt
21.01.10, 18:03
Aktualisiert
21.01.10, 18:03
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP872/2009
Fachbereich II
Sitzungsteil
Az.: 10 24 51
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Familien-, Bildungs- und Sozialausschuss
26.01.2010
Betreff:
Einführung und Verpflichtung der dem Rat nicht angehörenden Ausschussmitglieder
Beschlussvorschlag:
Der Vorsitzende des Familien, Bildungs- und Sozialausschusses führt die gemäß § 58 Abs. 3 der
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in den Ausschuss berufenen
sachkundigen Bürger sowie die gemäß § 85 Abs. 2 Satz 2 Schulgesetz NRW (SchulG) berufenen
Mitglieder mit beratender Stimme (je ein von der katholischen und evangelischen Kirche benannter
Geistlicher) und die Vertreter der Schulen (Schulleitungen) in ihr Amt ein und verpflichtet sie in
feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben.
Die sachkundigen Bürger, die Mitglieder mit beratender Stimme und die Schulleitungen bekunden
durch Erheben von den Plätzen ihr Einverständnis mit der Verpflichtungserklärung.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Seite: 2
Sitzungsvorlage
Begründung:
Der Rat der Stadt Bedburg hat in seiner Sitzung am 24.11.2009 die Besetzung des Familien,
Bildungs- und Sozialausschusses einstimmig beschlossen. Die Liste der personellen Besetzung ist
dieser Vorlage als Anlage 1 beigefügt.
Die nicht dem Rat angehörenden Mitglieder des Ausschusses werden gem. § 58 Abs. 2 in
Verbindung mit § 67 Abs. 3 GO NRW vom Ausschussvorsitzenden eingeführt und in feierlicher
Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben verpflichtet.
Die vorgeschriebene Verpflichtung in feierlicher Form kann zum Beispiel in der Weise vollzogen
werden, dass die zu Verpflichtenden durch Erheben von ihren Plätzen ihr Einverständnis mit
folgender Formel bekunden:
„Ich verpflichte mich, dass ich meine Aufgaben nach bestem Wissen und
Können wahrnehmen, das Grundgesetz, die Verfassung des Landes und
die Gesetze beachten und meine Pflichten zum Wohl der Gemeinde
erfüllen werde.“
Über die Verpflichtungen werden besondere Niederschriften angefertigt; ein Muster ist dieser
Vorlage als Anlage 2 beigefügt.
Hier evtl. Abstimmungsergebnis aus vorherigen Fachausschüssen eintragen:
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren
Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
* evtl. gesondertes Beiblatt beifügen
50181 Bedburg, den 04.01.2010
----------------------------------Brunken
----------------------------------Kramer
Stellv. Fachbereichsleiter
Fachbereichsleiter
gesehen:
----------------------------------Koerdt
Bürgermeister
Beschlussvorlage WP8-72/2009
Seite 2