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Beschlussvorlage (Straßenbeleuchtung in der Stadt Bedburg)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
18 kB
Datum
02.02.2010
Erstellt
27.01.10, 17:57
Aktualisiert
27.01.10, 17:57
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Inhalt der Datei

STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP818/2010 Fachbereich 4 - Hoch- und Tiefbau, Bauhof Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Bauausschuss 02.02.2010 Betreff: Straßenbeleuchtung in der Stadt Bedburg Beschlussvorschlag: Der Bauausschuss der Stadt Bedburg nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und stimmt der Vorgehensweise zu. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Durch Verordnung der EU-Kommission dürfen ab dem Jahre 2015 keine HochdruckQuecksilberdampflampen (kurz: HQL) mehr in den Handel gebracht werden. Hintergrund dieser Verordnung ist die Reduzierung von CO 2 – Immissionen. Hieraus folgernd besteht im Bereich der öffentlichen Straßenbeleuchtung allerorts ein erheblicher Handlungsbedarf. Die Stadt Bedburg verfügt zurzeit über rund 3.600 Straßenlaternen. Hiervon sind noch rund 1.200 Leuchtstellen mit einer HQL-Lampe bestückt. Die hierbei vorhandenen Lampenköpfe (z. B. bei Pilzleuchten) entsprechen in keinster Weise mehr dem Stand der Technik, weil oftmals keine Spiegeloptiken vorhanden sind. Auch ein lediglicher Wechsel des Leuchtmittels ist in den meisten Fällen nicht möglich, da weitere Komponenten ausgetauscht werden müssen. Für die Umrüstung von Leuchtköpfen mit Leuchtmittel hat das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit ein Förderprogramm aufgelegt. Verwaltungsseitig wurde im Sommer ein Förderantrag zur Klimaschutzinitiative beim vorgenannten Ministerium gestellt. Ein entsprechender Zuwendungsbescheid ist im November 2009 eingegangen. Der Fördersatz liegt bei 25 %. Gefördert wird allerdings nur der reine Austausch des Lampenkopfes mit dem Leuchtmittel. Der Austausch eines Mastes würde bei der Förderung nicht berücksichtigt werden. Voraussetzung für die Förderung ist der Nachweis einer Energieeinsparung von mindestens 30 % und eine Leistungsreduzierung während der verkehrsschwachen Zeiten. Bereits zum Förderantrag mussten die Standorte ermittelt werden, wo Lampenköpfe und Leuchtmittel getauscht werden sollen. Verwaltungsseitig wurde hierbei beachtet, dass ein Austausch nur dort stattfindet, wo auch noch ein entsprechend guter Mast vorhanden ist. Angemeldet wurde der Austausch von 450 Lampenköpfen. Es wird vorgeschlagen, zukünftig den Lampenkopf „Lumega“ der Firma Trilux im Stadtgebiet zu verwenden. Als Leuchtmittel wird eine 50 bzw. 70 Watt Natriumdampf- Hochdrucklampen verwendet werden. Im Gegensatz zur alten HQL-Leuchte strahlt dieses Leuchtmittel gelblich. Die Lumega Leuchte wurde letztes Jahr erstmals in der Langemarckstraße und am neuen Kreisel Monte Mare eingesetzt. Nach Umrüstung der Lampenköpfe in der Langemarckstraße ist bei der Verwaltung keine negative Rückmeldung eingegangen. Von Anwohnern, bei denen verwaltungsseitig nachgefragt wurde, kamen positive Rückmeldungen. Auch aus städtebaulicher Sicht ist es sinnvoll zukünftig einen einheitlichen Lampenkopf zu verwenden. Um dem Erfordernis der Leistungsreduzierung in verkehrsschwachen Zeiten nachzukommen, ist vorgesehen, werksseitig die Steuereinheit so zu programmieren, dass in der Nachtzeit von 01.00 Uhr bis 05.00 Uhr das Leuchtmittel nur 35 bzw. 50 Watt verbraucht. Somit ergibt sich pro Leuchtstelle Energieeinsparungen zwischen 35 und 55 % je nach den vorhandenen Gegebenheiten. In der Sitzung des Rates vom 15.09.2009 wurde beschlossen, aus Mitteln des Konjunkturpaketes II - sonstige Infrastrukturmaßnahmen – 360.000,00 € bereitzustellen, um an ca. 225 Standorten die Straßenlaternen komplett zu erneuern. Beschlussvorlage WP8-18/2010 Seite 2 STADT BEDBURG Seite: 3 Sitzungsvorlage Bei der Auswahl der Standorte wurden insbesondere das Alter und der Zustand der Maste, sowie das vorhandene Leuchtmittel (HQL-Lampen) berücksichtigt. Mit der Durchführung der beiden Maßnahmen verbleiben ca. 525 Standorte mit einer HQLLampe. Hier ist beabsichtigt, diese sukzessive bis zum Jahre 2015 auszutauschen, so dass jährlich rund 100 Standorte erneuert werden müssen. Hier muss davon ausgegangen werden, dass überwiegend ein Komplettaustausch vorgenommen werden muss. Für die Finanzplanung der Stadt Bedburg bedeutet dies, dass bis einschließlich 2015 jährlich rund 150.000,00 € in die Straßenbeleuchtung investiert werden müssen. Von seiten der Verwaltung wird die Entwicklung im Bereich der Beleuchtungstechnologie aufmerksam beobachtet werden, weil gerade im Bereich der LED-Leuchten zurzeit viele Fachfirmen forschen und entwickeln. Auch nach 2015 wird die Straßenbeleuchtung ein Thema bei der Stadt Bedburg sein. Allerdings ist davon auszugehen, dass nach den Investitionen bis 2015 die Stadt Bedburg über ein sehr gutes und vor allem auch wirtschaftliches Beleuchtungsnetz verfügt. Der Förderbescheid und die vorgesehen Standorte für den Austausch der Maste bzw. der Lampenköpfe mit Leuchtmittel sind als Anlage beigefügt. Verwaltungsseitig wird vorgeschlagen, dass der Bauausschuss der Stadt Bedburg den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis nimmt und der Vorgehensweise zustimmt. Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja x Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: * evtl. gesondertes Beiblatt beifügen 50181 Bedburg, den 23.01.2010 gesehen: ----------------------------------Schorn ----------------------------------Naujock ----------------------------------Koerdt Sachbearbeiter Fachbereichsleiter Bürgermeister Beschlussvorlage WP8-18/2010 Seite 3