Daten
Kommune
Bedburg
Größe
18 kB
Datum
02.02.2010
Erstellt
27.01.10, 17:57
Aktualisiert
27.01.10, 17:57
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP818/2010
Fachbereich 4 - Hoch- und Tiefbau,
Bauhof
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Bauausschuss
02.02.2010
Betreff:
Straßenbeleuchtung in der Stadt Bedburg
Beschlussvorschlag:
Der Bauausschuss der Stadt Bedburg nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und
stimmt der Vorgehensweise zu.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Durch Verordnung der EU-Kommission dürfen ab dem Jahre 2015 keine HochdruckQuecksilberdampflampen (kurz: HQL) mehr in den Handel gebracht werden. Hintergrund
dieser Verordnung ist die Reduzierung von CO 2 – Immissionen.
Hieraus folgernd besteht im Bereich der öffentlichen Straßenbeleuchtung allerorts ein
erheblicher Handlungsbedarf.
Die Stadt Bedburg verfügt zurzeit über rund 3.600 Straßenlaternen. Hiervon sind noch
rund 1.200 Leuchtstellen mit einer HQL-Lampe bestückt. Die hierbei vorhandenen
Lampenköpfe (z. B. bei Pilzleuchten) entsprechen in keinster Weise mehr dem Stand der
Technik, weil oftmals keine Spiegeloptiken vorhanden sind. Auch ein lediglicher Wechsel
des Leuchtmittels ist in den meisten Fällen nicht möglich, da weitere Komponenten
ausgetauscht werden müssen.
Für die Umrüstung von Leuchtköpfen mit Leuchtmittel hat das Bundesministerium für
Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit ein Förderprogramm aufgelegt.
Verwaltungsseitig wurde im Sommer ein Förderantrag zur Klimaschutzinitiative beim
vorgenannten Ministerium gestellt. Ein entsprechender Zuwendungsbescheid ist im
November 2009 eingegangen. Der Fördersatz liegt bei 25 %.
Gefördert wird allerdings nur der reine Austausch des Lampenkopfes mit dem
Leuchtmittel.
Der Austausch eines Mastes würde bei der Förderung nicht berücksichtigt werden.
Voraussetzung für die Förderung ist der Nachweis einer Energieeinsparung von
mindestens 30 % und eine Leistungsreduzierung während der verkehrsschwachen Zeiten.
Bereits zum Förderantrag mussten die Standorte ermittelt werden, wo Lampenköpfe und
Leuchtmittel getauscht werden sollen. Verwaltungsseitig wurde hierbei beachtet, dass ein
Austausch nur dort stattfindet, wo auch noch ein entsprechend guter Mast vorhanden ist.
Angemeldet wurde der Austausch von 450 Lampenköpfen.
Es wird vorgeschlagen, zukünftig den Lampenkopf „Lumega“ der Firma Trilux im
Stadtgebiet zu verwenden.
Als Leuchtmittel wird eine 50 bzw. 70 Watt Natriumdampf- Hochdrucklampen verwendet
werden. Im Gegensatz zur alten HQL-Leuchte strahlt dieses Leuchtmittel gelblich. Die
Lumega Leuchte wurde letztes Jahr erstmals in der Langemarckstraße und am neuen
Kreisel Monte Mare eingesetzt. Nach Umrüstung der Lampenköpfe in der
Langemarckstraße ist bei der Verwaltung keine negative Rückmeldung eingegangen. Von
Anwohnern, bei denen verwaltungsseitig nachgefragt wurde, kamen positive
Rückmeldungen. Auch aus städtebaulicher Sicht ist es sinnvoll zukünftig einen
einheitlichen Lampenkopf zu verwenden.
Um dem Erfordernis der Leistungsreduzierung in verkehrsschwachen Zeiten
nachzukommen, ist vorgesehen, werksseitig die Steuereinheit so zu programmieren, dass
in der Nachtzeit von 01.00 Uhr bis 05.00 Uhr das Leuchtmittel nur 35 bzw. 50 Watt
verbraucht. Somit ergibt sich pro Leuchtstelle Energieeinsparungen zwischen 35 und 55 %
je nach den vorhandenen Gegebenheiten.
In der Sitzung des Rates vom 15.09.2009 wurde beschlossen, aus Mitteln des
Konjunkturpaketes II - sonstige Infrastrukturmaßnahmen – 360.000,00 € bereitzustellen,
um an ca. 225 Standorten die Straßenlaternen komplett zu erneuern.
Beschlussvorlage WP8-18/2010
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STADT BEDBURG
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Sitzungsvorlage
Bei der Auswahl der Standorte wurden insbesondere das Alter und der Zustand der
Maste, sowie das vorhandene Leuchtmittel (HQL-Lampen) berücksichtigt.
Mit der Durchführung der beiden Maßnahmen verbleiben ca. 525 Standorte mit einer HQLLampe. Hier ist beabsichtigt, diese sukzessive bis zum Jahre 2015 auszutauschen, so
dass jährlich rund 100 Standorte erneuert werden müssen. Hier muss davon ausgegangen
werden, dass überwiegend ein Komplettaustausch vorgenommen werden muss. Für die
Finanzplanung der Stadt Bedburg bedeutet dies, dass bis einschließlich 2015 jährlich rund
150.000,00 € in die Straßenbeleuchtung investiert werden müssen.
Von seiten der Verwaltung wird die Entwicklung im Bereich der Beleuchtungstechnologie
aufmerksam beobachtet werden, weil gerade im Bereich der LED-Leuchten zurzeit viele
Fachfirmen forschen und entwickeln.
Auch nach 2015 wird die Straßenbeleuchtung ein Thema bei der Stadt Bedburg sein.
Allerdings ist davon auszugehen, dass nach den Investitionen bis 2015 die Stadt Bedburg
über ein sehr gutes und vor allem auch wirtschaftliches Beleuchtungsnetz verfügt.
Der Förderbescheid und die vorgesehen Standorte für den Austausch der Maste bzw. der
Lampenköpfe mit Leuchtmittel sind als Anlage beigefügt.
Verwaltungsseitig wird vorgeschlagen, dass der Bauausschuss der Stadt Bedburg den
Bericht der Verwaltung zur Kenntnis nimmt und der Vorgehensweise zustimmt.
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
x
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren
Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
* evtl. gesondertes Beiblatt beifügen
50181 Bedburg, den 23.01.2010
gesehen:
----------------------------------Schorn
----------------------------------Naujock
----------------------------------Koerdt
Sachbearbeiter
Fachbereichsleiter
Bürgermeister
Beschlussvorlage WP8-18/2010
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