Daten
Kommune
Bedburg
Größe
15 kB
Datum
02.02.2010
Erstellt
27.01.10, 17:57
Aktualisiert
27.01.10, 17:57
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP89/2010
Fachbereich 4 - Hoch- und Tiefbau,
Bauhof
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Bauausschuss
02.02.2010
Betreff:
Einführung und Verpflichtung der dem Rat nicht angehörenden Ausschussmitglieder
Beschlussvorschlag:
Der Vorsitzende des Bauausschusses der Stadt Bedburg führt die gemäß § 58 Abs. 3 der
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in den Ausschuss berufenen
sachkundigen Bürger/innen in ihr Amt ein und verpflichtet sie in feierlicher Form zur
gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Der Rat der Stadt Bedburg hat in seiner Sitzung am 24.11.2009 die Besetzung des
Bauausschusses einstimmig beschlossen. Die Liste der personellen Besetzung ist dieser Vorlage
als Anlage 1 beigefügt.
Die nicht dem Rat angehörenden Mitglieder des Ausschusses werden gem. § 58 Abs. 2 in
Verbindung mit § 67 Abs. 3 GO NRW vom Ausschussvorsitzenden eingeführt und in feierlicher
Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben verpflichtet.
Die vorgeschriebene Verpflichtung in feierlicher Form kann zum Beispiel in der Weise vollzogen
werden, dass die zu Verpflichtenden durch Erheben von ihren Plätzen ihr Einverständnis mit
folgender Formel bekunden:
„Ich verpflichte mich, dass ich meine Aufgaben nach bestem Wissen und
Können wahrnehmen, das Grundgesetz, die Verfassung des Landes und
die Gesetze beachten und meine Pflichten zum Wohl der Gemeinde
erfüllen werde.“
Über die Verpflichtungen werden besondere Niederschriften angefertigt; ein Muster ist dieser
Vorlage als Anlage 2 beigefügt.
Hier evtl. Abstimmungsergebnis aus vorherigen Fachausschüssen eintragen:
Finanzielle Auswirkungen:
Nein X
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren
Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
* evtl. gesondertes Beiblatt beifügen
50181 Bedburg, den 19.01.2010
----------------------------------Coenen
----------------------------------Naujock
Sachbearbeiter
Fachbereichsleiter
gesehen:
----------------------------------Koerdt
Bürgermeister
Beschlussvorlage WP8-9/2010
Seite 2
STADT BEDBURG
Beschlussvorlage WP8-9/2010
Sitzungsvorlage
Seite: 3
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