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Beschlussvorlage (Flächennutzungsplan der Stadt Bedburg, 40. Änderung -Bereich zwischen den Straßen „Am Mühlenkreuz“ und der „Neue Bergstraße“ in Königshoven- hier: a) Vorberatung der Stellungnahmen aus der Offenlage der Planung (§§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB) b) Empfehlung zur Durchführung einer erneuten [eingeschränkten] Offenlage (§ 4a BauGB))

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
18 kB
Datum
23.02.2010
Erstellt
19.02.10, 18:02
Aktualisiert
19.02.10, 18:02
Beschlussvorlage (Flächennutzungsplan der Stadt Bedburg, 40. Änderung
-Bereich zwischen den Straßen „Am Mühlenkreuz“ und der „Neue Bergstraße“ in Königshoven-
hier: 
a) Vorberatung der Stellungnahmen aus der Offenlage der Planung (§§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB)
b) Empfehlung zur Durchführung einer erneuten [eingeschränkten] Offenlage (§ 4a BauGB)) Beschlussvorlage (Flächennutzungsplan der Stadt Bedburg, 40. Änderung
-Bereich zwischen den Straßen „Am Mühlenkreuz“ und der „Neue Bergstraße“ in Königshoven-
hier: 
a) Vorberatung der Stellungnahmen aus der Offenlage der Planung (§§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB)
b) Empfehlung zur Durchführung einer erneuten [eingeschränkten] Offenlage (§ 4a BauGB)) Beschlussvorlage (Flächennutzungsplan der Stadt Bedburg, 40. Änderung
-Bereich zwischen den Straßen „Am Mühlenkreuz“ und der „Neue Bergstraße“ in Königshoven-
hier: 
a) Vorberatung der Stellungnahmen aus der Offenlage der Planung (§§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB)
b) Empfehlung zur Durchführung einer erneuten [eingeschränkten] Offenlage (§ 4a BauGB))

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Inhalt der Datei

STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP7929/2007 1. Ergänzung Fachbereich III Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung 14.08.2007 Stadtentwicklungsausschuss 23.02.2010 Betreff: Flächennutzungsplan der Stadt Bedburg, 40. Änderung -Bereich zwischen den Straßen „Am Mühlenkreuz“ und der „Neue Bergstraße“ in Königshovenhier: a) Vorberatung der Stellungnahmen aus der Offenlage der Planung (§§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB) b) Empfehlung zur Durchführung einer erneuten [eingeschränkten] Offenlage (§ 4a BauGB) Beschlussvorschlag: Zu a) Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg, über die im Rahmen der Offenlage nach den §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen eine Abwägung durchzuführen und hierüber einzelne Beschlüsse gem. Anlage a) -Abwägungsliste- zu fassen. Zu b) Ferner empfiehlt er dem Stadtrat, die Planung aufgrund einer kleinteiligen Änderung erneut auszulegen. In Anwendung von § 4a Abs. 3 BauGB wird die Beteiligungsfrist angemessen auf mind. 10 Werktage verkürzt, dabei wird bestimmt, dass die Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB und nur die von der Änderung betroffenen Behörden und Träger öffentlicher Belange Stellungnahmen zum geänderten Teil der Planung vortragen können. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Der Rat der Stadt Bedburg hat in seiner Sitzung am 15.09.2009 nach Abwägung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung beschlossen, die Planung für die 40. Änderung des Flächennutzungsplanes mit den Beteiligungsvorschriften zur Offenlage der Planung fortzuführen. Die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB hat nach Veröffentlichung im Amtsblatt des Rhein-Erft-Kreises am 13.10.2009 mit einer Frist zur Abgabe von Stellungnahmen in der Zeit vom 20.10.2009 bis einschließlich 23.11.2009 stattgefunden. Die Behörden und Träger öffentlicher Belange (TöB) sind gem. § 4 Abs. 2 BauGB mit Schreiben vom 13.10.2009 mit der v.g. Frist am Verfahren beteiligt worden. Die im Rahmen der Offenlage eingegangenen bzw. vorgetragenen Stellungnahmen sind in Anlage a) -Abwägungsliste- aufgeführt und sind mit einem entsprechenden Abwägungsvorschlag versehen. Im Hinblick auf die vorliegende Stellungnahme von Anwohnern der Straße „Am Mühlenkreuz“ (Anlage 1, Stellungnahme Nr. 9 der Abwägungsliste) zur zeichnerischen Darstellung des Grünstreifens ist dem Abwägungsvorschlag zu entnehmen, dass es sich aus Rechtssicherheitsgründen und zur Klarstellung empfiehlt, eine kleinteilige Änderung (Nichtdarstellung des markanten Grünstreifens im Übergangsbereich zum Plangeltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 30/Kaster) der Planung durchzuführen. (Im Übrigen siehe Abwägungsvorschlag Nr. 9) Dies hat gem. § 4a Abs. 3 BauGB zur Folge, dass die Planung erneut öffentlich auszulegen ist. Dabei kann die Frist angemessen verkürzt werden (§ 4a Abs. 3 Satz 3 BauGB). Ferner kann in Anwendung von § 4a Abs. 3 Satz 4 BauGB bestimmt werden, dass, sofern die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, nur die betroffene Öffentlichkeit sowie die von der Änderung betroffenen Behörden/Träger öffentlicher Belange an der erneuten Auslegung beteiligt werden. Im Übrigen kann bestimmt werden, dass nur zum geänderten Teil der Planung die Abgabe von Stellungnahmen zulässig ist (§ 4a Abs. 3 Satz 2 BauGB). Die Verwaltung schlägt vor- wie im Beschlussvorschlag aufgeführt zu entscheiden. Hier evtl. Abstimmungsergebnis aus vorherigen Fachausschüssen eintragen: Finanzielle Auswirkungen: Nein x Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: * evtl. gesondertes Beiblatt beifügen Beschlussvorlage WP7-929/2007 1. Ergänzung Seite 2 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 3 50181 Bedburg, 01.02.2010 ----------------------------------(Stefan Lukas) Sachbearbeiter ----------------------------------(Rainer Köster) Sachbearbeiter ----------------------------------(Jürgen Schmeier) Fachbereichsleiter gesehen: ----------------------------------(Gunnar Koerdt) Bürgermeister Beschlussvorlage WP7-929/2007 1. Ergänzung Seite 3