Daten
Kommune
Bedburg
Größe
18 kB
Datum
23.02.2010
Erstellt
19.02.10, 18:02
Aktualisiert
19.02.10, 18:02
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP7162/2008 1.
Ergänzung
Fachbereich 3 - Planen, Bauen, Umwelt
und Verkehr
Sitzungsteil
Az.: 61 26 00
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung
09.09.2008
Stadtentwicklungsausschuss
23.02.2010
Betreff:
Bebauungsplan Nr. 32/Kaster, 4. vereinfachte Änderung
-Baugebiet Im Splesshier:
a) Vorberatung und vorbereitende Abwägung über die im Wege der Offenlage nach § 3 Abs. 2
i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB sowie der Beteilgung der berührten Behörden und sonstigen
Trägern öffentlicher Belange nach § 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB eingegangenen Stellungnahmen
sowie
b) Empfehlung zur Fassung des Satzungsbeschlusses nach § 10 Abs. 1 BauGB
Beschlussvorschlag:
Zu a)
Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat, über die im Wege der Offenlage nach § 3
Abs. 2 i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB sowie der Beteilgung der berührten Behörden und
sonstigen Trägern öffentlicher Belange nach § 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB eingegangenen
Stellungnahmen eine Abwägung durchzuführen und hierüber einzelne Beschlüsse gem. der
beiliegenden Abwägungsliste -Anlage A- zu fassen.
Zu b)
Ferner empfiehlt er dem Rat, für den Bebauungsplan Nr. 32/Kaster, 4. vereinfachte Änderung
nebst Begründung sowie dazugehörigen Anlagen, den Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1
BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004, (BGBl. I S. 2414), zuletzt
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21. Dezember 2006 (BGBl. I S. 3316) und zur
Ernlagung der Rechtskraft im Amtsblatt des Rhein-Erft-Kreis zu veröffentlichen.
Beschlussvorlage WP7-162/2008 1. Ergänzung
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Sitzungsvorlage
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Begründung:
A) Der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung der Stadt Bedburg hat in seiner Sitzung am
09.09.2008 den Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 i.V.m. § 13 BauGB für den
Bebauungsplan Nr. 32/Kaster, 4. vereinfachte Änderung gefasst.
Wesentliches Planungsziel dieser vereinfachten Änderung ist die Verschiebung der
überbaubaren Grundstücksfläche in einem Teilbereich des Plangebiets sowie die
Verbreiterung der fußläufigen Verbindung in die Naherholungs- bzw. Ausgleichsfläche. Die
ursprünglich nicht ausgeschlossene Anbindung des Plangebiets an die L 213 wird nicht mehr
verfolgt. Die Planungen sehen nunmehr vor, dass die in der Folge bereits ausparzellierte Fläche
eine großzügige Öffnung in die Naherholungsfläche erhält und somit Wohnbebauung und
Grünbereich miteinander verknüpft. Dies soll mittels einer beidseitigen Baum- und
Grünbepflanzung entlang der planerischen Ausweisung eines Fuß- und Radweges erfolgen.
B) Für den Einmündungsbereich der Marie-Nauen-Straße / Steifensandstraße ist ebenfalls eine
Anpassung der Planung vorgesehen. Hier wurden entsprechend des rechtskräftigen
Bebauungsplanes großzügige Grundstücksflächen für Gemeinschaftsstellplätze und Garagen
ausgewiesen. Aufgrund der veränderten Kaufabsichten von Interessenten besteht für diese
Planung kein Bedarf mehr. Die im Baugebiet grundsätzlich vorherrschende Plankonzeption soll
hier angepasst und umgesetzt werden.
Dies erfolgt durch Rücknahme der Fläche für Gemeinschaftsstellplätze und Garagen bei
gleichzeitigem Ersatz durch das das Plangebiet übergreifende Plankonzept. Ferner ist im
Übergangsbereich Marie-Nauen-Straße / Steifensandstraße eine geringfügige Erweiterung der
überbaubaren Grundstücksfläche vorgesehen, um hier potenziellen Bewerbern die Möglichkeit zur
Errichtung eines freistehenden Einfamilienwohnhauses ermöglichen zu können. Zudem erfolgt im
Bereich der Carl-Leyhausen-Allee / Max-Beckmann-Straße eine geänderte Anordnung der
überbaubaren Grundstücksfläche.
C) Die vorhandenen Geländehöhen in
führen in Kombination mit den
problematischen Verhältnissen in
entgegenzuwirken, ist die Änderung
erforderlich.
Teilbereichen des Plangebiets an der Marie-Nauen-Straße
maximal zulässigen Sockelhöhen zu topographisch
den Gartenbereichen. Um diesen Verhältnissen
der Festsetzung von zulässigen Höhen im Plangebiet
Die Öffentlichkeit wird gemäß § 3 Abs. 2 i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 2 durch Bekanntmachung im
Amtsblatt des Rhein-Erft-Kreises am 19.01.2010 in der Zeit vom 27.01.2010 bis einschließlich
01.03.2010 am Verfahren beteiligt.
Den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wurde gemäß § 13 Abs. 2 Nr.
3 mit Schreiben vom 19.01.2010 und Frist vom 25.01.2010 bis einschließlich 15.02.2010 zur
Abgabe ihrer Stellungnahmen aufgefordert.
Die während der Offenlage und Beteiligung eingegangenen Stellungnahmen sind in der
beiligenden Abwägungsliste -Anlage A- aufgeführt sowie mit einem entsprechenden
Abwägungsvorschlag versehen. Stellungnahmen, die nach Drucklegung der Vorlage eingehen,
werden als Tischvorlage zur Sitzung nachgereicht und entsprechend in der Abwägungsliste
berücksichtigt.
Die Verwaltung schlägt daher vor, nunmehr den o.g. Beschlussvorschlag zu fassen.
Beschlussvorlage WP7-162/2008 1. Ergänzung
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Sitzungsvorlage
Hier evtl. Abstimmungsergebnis aus vorherigen Fachausschüssen eintragen:
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
x
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
* evtl. gesondertes Beiblatt beifügen
50181 Bedburg, den 27.01.2010
Gesehen:
----------------------------------(Rainer Köster)
----------------------------------(Jürgen Schmeier)
--------------------------------(Gunnar Koerdt)
Sachbearbeiter(in)
Fachbereichsleiter
Bürgermeister
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