Daten
Kommune
Jülich
Größe
87 kB
Datum
06.12.2012
Erstellt
12.02.13, 18:34
Aktualisiert
12.02.13, 18:34
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Jülich
Jülich, 12. Februar 2013
Der Bürgermeister
Auszug
aus der Niederschrift über die Sitzung des Stadtrates
am 06.12.2012 im Großen Sitzungssaal des Neuen Rathauses, Große Rurstraße 17, 52428 Jülich
20.
Einbringung des Entwurfes der Haushaltssatzung 2013
(Vorlagen-Nr.513/2012)
Beschluss:
Mehrheitlich dafür
Der Bericht wird wie folgt zur Kenntnis genommen:
Ursprünglich war vorgesehen, den Entwurf der Haushaltssatzung 2013 (in Form
eines Doppelhaushaltes 2013/2014) in der Stadtratssitzung am 06.12.2012
einzubringen.
Zum 01.10.2012 wurden die Bestimmungen des „Leitfaden zur
Haushaltssicherung“ ersatzlos aufgehoben, die Regelungen für Kommunen im
sogenannten Nothaushalt, also ohne genehmigungsfähigen Haushalt bzw. ein
genehmigungsfähiges Haushaltssicherungskonzept, beinhalteten. Dieser Leitfaden
zur Haushaltssicherung ermöglichte den Kommunen insbesondere im Bereich der
sog. freiwilligen Aufgaben einen gewissen Handlungsspielraum. Über eine zu
erstellende
Prioritätenliste
für
die
Investitionen
wurden
zudem
Darlehensaufnahmen in gewissem Umfang ermöglicht.
Wird nun künftig kein genehmigungsfähiger Haushalt bzw. ein
genehmigungsfähiges
Haushaltssicherungskonzept
erstellt,
ist
die
Haushaltsauführung ausschließlich auf der Grundlage des § 82 GO zu beurteilen.
Nach Aussage der Kommunalaufsicht wird diese Vorschrift sehr restriktiv
angewendet. § 82 regelt, dass Kommunen ohne rechtskräftigen Haushalt bzw.
Haushaltssicherungskonzept nur Aufwendungen und Auszahlungen leisten dürfen,
zu denen sie rechtlich verpflichtet sind oder die zur Weiterführung notwendiger
Aufgaben unaufschiebbar sind.
Künftig müsste die Stadt Jülich also bei einem Großteil der Auszahlungen -unter
Einschaltung der Aufsichtsbehörden- prüfen, ob diese Auszahlungen unter den
o.g. Gesichtspunkten „rechtliche Verpflichtung“ oder „zur Weiterführung
notwendiger Aufgaben unaufschiebbar“ überhaupt geleistet werden dürften.
Besonders problematisch wären dabei natürlich die Ausgaben für die städtischen
Einrichtungen des freiwilligen Bereiches (Museum, Bücherei, Musikschule), aber
auch Ausgaben für die Bereiche Sport oder Bürgerhallen. Pauschale Zuschüsse an
Vereine wird es dann nicht mehr geben.
Daher muss es das Ziel sein, mit dem Haushalt 2013 ein genehmigungsfähiges
Haushaltssicherungskonzept zu erstellen. Nur so kann die Handlungsfähigkeit
der Stadt erhalten werden. Wesentliche Voraussetzung für die
Genehmigungsfähigkeit eines Haushaltssicherungskonzeptes sind folgende
Punkte:
Zum einen muss im zehnten des auf das Haushaltsjahr folgende Jahr (für den
Haushalt 2013 also in 2023) ein Haushaltsausgleich ausgewiesen werden.
Gleichzeitig darf in diesem Zeitraum das Eigenkapital nicht aufgebraucht sein.
Für den Bereich der Investitionen wird nicht mehr wie bisher in „rentierliche“
(Kredite grundsätzlich zulässig) und „unrentierliche“ Investitionen (Kredite
zulässig bis zur Höhe von 2/3 der jährlichen Tilgung = 1,2 Millionen €)
unterschieden. Statt dessen gilt nun für die Summe aller Investitionen die Höhe
der jährlichen Tilgung (für die Stadt Jülich sind das derzeit rund 1,8 Millionen €)
als „Kreditdeckel“.
In Anbetracht der Höhe des derzeitigen Fehlbetrages (im Haushalt 2012 rund 17,9
Millionen €) ist der geforderte Haushaltsausgleich bis 2023 nur mit größten
Anstrengungen und enormen Steuererhöhungen zu schaffen. Auch die Einhaltung
des Kreditdeckels ist wegen der anstehenden Investitionen (Großmaßnahme
Sanierung Schulzentrum, Kanalsanierungsmaßnahmen, ...) äußerst problematisch.
Unter diesen Bedingungen ist eine Einbringung des Haushaltes 2013 in der
Ratssitzung am 06.12.2012 nicht möglich.
Statt dessen wird vorgeschlagen, am 10. Januar 2013 anstelle der bisher
vorgesehenen Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses eine Sondersitzung des
Rates zur Einbringung des Haushaltes einzuschieben.
Beschluss der Sitzung des Stadtrates vom 06.12.2012
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