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Mitteilungsvorlage (Anlage zur Mitteilungsvorlage WP8-13/2010)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
70 kB
Datum
23.02.2010
Erstellt
19.02.10, 18:02
Aktualisiert
19.02.10, 18:02

Inhalt der Datei

Niederschrift über die Bereisung des Stadtgebietes durch den Arbeitskreis für Baumschutz- und Landschaftspflege der Stadt Bedburg und anschließender Beratung im Rathaus Kaster, am Mittwoch, den 23.09.2009. Anwesend waren a) von den Mitgliedern der Fraktionen und des NABU • Herr Helmut Breuer von der SPD • Herr Hans-Jürgen Fittschen vom NABU, Herr Koehlen fehlte entschuldigt. Sein Vertreter konnte auch nicht teilnehmen, da er lt. Herrn Koehlen erkrankt sei. Herr Koehl und Herr Mitter wurden an den Termin erinnert. b) von der Verwaltung Albert Zimmermann Willi Zimmermann und Stadtoberinspektorin Angelika Metzmacher Vor Eintritt in die Tagesordnung wird diese einvernehmlich um 11 weitere Tagesordnungspunkte erweitert. Sodann wird die Bereisung wie folgt durchgeführt: 1. Antrag auf Beseitigung weiterer Bäume auf dem Spielplatz Römerstraße/Rotdornweg Eheleute Lomanns, Eigentümer des Objektes Bedburg, Rotdornweg 9, beantragen die weiteren Bäume auf dem Spielplatz zu beseitigen. Bereits im Jahr 2007 wurde zugestimmt, dass vereinzelte Bäume auf dem Spielplatz beseitigt werden. Die Arbeiten sind auch ausgeführt worden. Die Mieter des o.a. Objektes beschweren sich jedoch weiterhin, dass die Räume durch die Bäume verschattet werden und bitten daher um Beseitigung weiterer Bäume auf dem Spielplatz. Herr Fittschen merkte an, dass es sich hier um ein sehr großes Grundstück handelt, und es daher zumutbar sei, eine gewisse Verschattung in Kauf zu nehmen. Somit sollen nicht alle Bäume beseitigt werden. Es sollten die beiden Spitzahornbäume beseitigt werden und der Feldahorn wird eingekürzt. Die vorhandene Eiche soll nicht beseitigt werden. Familie Lomanns wurde darüber informiert, dass die Spitzahornbäume und der Feldahornbaum beseitigt werden. 2. Antrag auf Beseitigung oder Rückschnitt von Birken in der Grünanlage hinter den Objekten Friedlandstraße 22-28 Herr Storm, wohnhaft in Bedburg, Friedlandstraße 24, beantragt die Birken hinter seinem und den Nachbargrundstücken stark zurückzuschneiden bzw. zu beseitigen. Herr Dr. Kippels hat Herrn Zimmermann ebenfalls auf die Angelegenheit angesprochen. Es wurde festgestellt, dass bereits 3 m hinter den Grundstücken alles freigeschnitten wurde. Es ist somit kein Überhang auf den Grundstücken festzustellen. Lediglich eine Verschattung kann hier vorliegen. Beim Kauf der Grundstücke stand jedoch schon fest, dass hinter den Grundstücken zur L 279 eine Grünanlage entstehen würde, damit eine Beeinträchtigung durch Lärm vermieden werde. SV / D:\Programme\SD.NET\bin\BackSystems\tmp\anlagen\T3372.doc Nach Besichtigung der Örtlichkeit wurde festgestellt, dass hinter den in Frage kommenden Grundstücken bereits eine Schneise von 3 m freigeschnitten worden ist. In Höhe des Objektes Friedlandstraße 26 ist hinter dem Grundstück eine Zypressenhecke angepflanzt worden. Bei dem Grundstück Friedlandstraße 24 ist ein Bodendecker östlich und südlich des Grundstücks angepflanzt worden. Des weiteren führt ein Trampelpfad zum Objekt Friedlandstraße 24. Diese Maßnahmen sind vor Jahren in Absprache mit der Stadt Bedburg durchgeführt worden. Weiterhin wurde durch Herrn Fittschen auf die Ablagerungen von Grünabfällen hinter den Grundstücken im weiteren Verlauf hingewiesen. Gegen 14.45 Uhr hat Herr Zimmermann versucht, Herrn Storm telefonisch zu erreichen, da er am Termin teilnehmen wollte. Dies war jedoch erfolglos. Da für die einzelnen Grundstücke kein Überhang durch die Birken festgestellt werden konnte, und nach in Augenscheinnahme die Birken noch standfest sind, wird der Beseitigung oder dem Rückschnitt der Birken nicht zugestimmt. Herr Breuer wies auf den schlechten Zustand des Bahngeländes an der Germaniastraße hin. Er bat die Verwaltung hier erneut die Bahn aufzufordern, die Böschung zur Germaniastraße hin zurückzuschneiden und den Straßenbereich vom Unkraut zu befreien. Herr Zimmermann wies darauf hin, dass die Robinie am Bahnübergang Erkelenzer Straße stark degeneriert ist, und laut Gutachten hier eine Beseitigung empfohlen wird. Herr Storm wurde darüber unterrichtet, dass keine Beseitigung der Bäume erfolgen wird. Herr Fittschen bittet um Überprüfung, welche Möglichkeiten bestehen, hier den Einsatz von Herbiziden zu untersagen und ob die Nutzung hinter den Grundstücken Storm und Hintzen wieder rückgängig gemacht werden kann. 3. Beseitigung oder starker Rückschnitt eines Kastanienbaumes und eines Kirschbaumes in Bedburg, auf dem Geh- und Radweg hinter dem Anwesen Eduard-Beerbaum-Straße 5 Die Eheleute Wilfried und Hannelore Reisiger beantragen die Beseitigung bzw. den Rückschnitt eines Kastanienbaumes und eines Kirschbaumes hinter ihrem Anwesen. Durch die Bäume sind die Lichtbedingungen im Garten stark beeinträchtigt. Zusätzlich verursachen die Bäume einen starken Blatt- und Fruchtabfall. Im Bereich der Bäume wächst kein Rasen mehr und der Pflanzenbewuchs verkümmert. Außerdem werden immer mehr starke Äste morsch, die dann runterfallen und die Fußgänger sowie die Radfahrer auf dem Gehweg stark gefährden können. Die Mitglieder des Arbeitskreises waren sich darüber einig, dass ein Rückschnitt zur Beseitigung der Verschattung und Verunreinigungen nicht möglich ist. Es wurde daher einstimmig beschlossen, der Beseitigung des Kastanienbaumes und des Kirschbaumes zuzustimmen. Im weiteren Verlauf des Rad-/Gehweges auf dem Gelände zur Bahn hin, ist eine Birke und eine Weide zu kontrollieren. Sollten hierbei Mängel festgestellt werden, sind die Bäume zu beseitigen. Familie Reisiger wurde über die Beseitigung der Bäume unterrichtet. 4. Fällung eine Ahornbaumes in der Gemarkung Kaster, Flur 5, Nr. 1856, neben dem Objekt Meßweg 14 SV / D:\Programme\SD.NET\bin\BackSystems\tmp\anlagen\T3372.doc Herr Mai, wohnhaft in Bedburg, Meßweg 14, beantragt die Beseitigung eines Ahornbaumes auf der angrenzenden Grünfläche hinter seinem Grundstück in Bedburg, Meßweg 14. Bereits im Jahr 2007 wurden die auf dem Grundstück stehenden Fichten beseitigt. Um die Fläche in eine Obstwiese umzuwandeln, soll der Ahornbaum noch beseitigt werden. Laut Herrn Fittschen ist ein unschädlich, wenn für die Errichtung einer Obstwiese auf dem Gelände ein Ahornbaum steht. Die Mitglieder beschlossen daher einstimmig, den Antrag auf Beseitigung des Ahornbaumes abzulehnen. Eheleute Mai wurden über die Ablehnung des Antrag informiert. Aufgrund eines Schreibens von Herr Fittschen und der nachträglichen Zustimmung durch Herrn Breuer wurde die Erlaubnis zum Fällen des Baumes erteilt. Herr Mai beabsichtigt die Wiese mit Apfelbäumen alter Art zu bepflanzen, da er gesundheitliche Probleme hat und darauf angewiesen ist, unbehandelte Lebensmittel zu verzehren. 5. Beseitigung oder starker Rückschnitt eines Lindenbaumes in der Grünfläche entlang dem Anwesen Kaiser in Bedburg, Morkener Straße 26 Herr Kaiser beantragt die Beseitigung einer Linde im Grünbeet vor seinem Haus. Durch die Linde wird das Anwesen stark verschattet. Das Kinderzimmer seines Sohnes ist nur mit Beleuchtung zu nutzen. Ebenfalls wird das Wohnzimmerfenster im Erdgeschoß stark verschattet. Der Baum ist zwar schon mehrfach zurückgeschnitten worden, jedoch bleibt die entsprechende länger anhaltende Wirkung aus. Gegen eine Ersatzbepflanzung mit einem schlanken Baum hat Herr Kaiser keine Bedenken. Die Mitglieder des Arbeitskreises wurden darüber unterrichtet, dass schon mehrfach ein Rückschnitt dieses Baumes durchgeführt worden ist. Da der Baum aber nach dem Rückschnitt um so schneller nachwächst, wurde beschlossen, den Baum zu beseitigen. Als Ersatzbepflanzung wurde vorgeschlagen, dort eine Stadtbirne zu pflanzen. Herr Kaiser wurde darüber unterrichtet, dass der Beseitigung des Baumes zugestimmt wurde. Es wird jedoch ein neuer Baum gepflanzt werden. 6. Beseitigung bzw. Rückschnitt eines Baumes im Grünstreifen entlang des Fußweges an der August-Macke-Straße Herr Gritz, wohnhaft in Bedburg, August-Macke-Straße 34, beantragt den Baum in der angepachteten Fläche entlang seinem Anwesen zu beseitigen. Durch den Baum wird das Grundstück stark verschmutzt und außerdem werden die Räumlichkeiten stark verschattet. Sofern keine Beseitigung in Frage kommt, soll der Baum doch stark zurückgeschnitten werden. Die Mitglieder des Arbeitskreises stellten zunächst fest, dass der Ahornbaum nördlich des Hauses steht und eine Verschattung somit kaum in Betracht kommt. Es wurde einstimmig beschlossen, den Baum nicht zu beseitigen. Ebenfalls soll zur Zeit noch kein Rückschnitt erfolgen. Die Eheleute Gritz wurden darüber unterrichtet, dass der Beseitigung oder dem Rückschnitt des Baumes nicht zugestimmt wurde. Bei der weiteren Fahrt teilte Herr Willi Zimmermann mit, dass der Walnussbaum Am Fließ beseitigt werden muss, da er nicht mehr standfest ist und somit eine Gefahr darstellt. SV / D:\Programme\SD.NET\bin\BackSystems\tmp\anlagen\T3372.doc Gegen 15.15 Uhr kam Herr Koehl zur Kommission dazu. 7. Beseitigung von zwei Walnussbäumen auf dem Anwesen Werres in Bedburg, Breite Straße 29 Frau Werres beantragt die Beseitigung von zwei Walnussbäumen auf ihrem Grundstück in Bedburg, Breite Straße 29. Der zur Straßenseite stehende Baum weist einen starken Überhang auf den öffentlichen Gehweg auf. Weiterhin stehen beide Bäume sehr nahe am Nachbarzaun und beeinträchtigen das Nachbargrundstück mit deren Kronenhöhe durch erhebliche Verschattung des Wohnhauses und des Gartens. Der andere Baum, der in Richtung Garten steht, ragt mit seinen Ästen weit über die Garage und droht zukünftig bei starkem Sturm die Bausubstanz zu beschädigen. Frau Werres ist bereit eine entsprechende Ersatzbepflanzung vorzunehmen. Nach ausgiebiger Diskussion kamen die Mitglieder des Arbeitskreises zu dem Ergebnis, dass die Bäume beseitigt werden können, da zum einen eine Verschattung der beiden Grundstücke verursacht wird und zum anderen die Bausubstanz durch die vorhanden Bäume beschädigt werden kann. Der Antragsteller ist allerdings aufzufordern, einen entsprechenden Ersatz gemäß der Baumschutzsatzung der Stadt Bedburg zu leisten. Frau Werres wurde darüber unterrichtet, dass die Bäume beseitigt werden können. Sie wurde aufgefordert eine entsprechende Ersatzpflanzung gem. der Baumschutzsatzung vorzunehmen. In Verlängerung der Breite Straße wies Herr Zimmermann darauf hin, dass die Pappeln bei Coenen zunächst untersucht werden. Sollte sich hierbei herausstellen, dass die Standsicherheit nicht mehr gegeben ist, oder dass die Bäume krank sind, werden die Pappeln im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht beseitigt. Bei der weiteren Befahrung machte Herr Zimmermann darauf aufmerksam, dass die Eschen, die hinter dem Anwesen Coumanns, parallel zur Straße Mollsend, stehen, morsch sind. Die Eschen werfen starke Äste ab und haben ebenfalls viel Totholz. Da dieser Weg stark von Fußgängern genutzt wird, ist es erforderlich aus Gründen der Verkehrssicherheit die Bäume zu beseitigen. 8. Rückschnitt von Bäumen an der alten Schule in Pütz Herr Ortsvorsteher Krämer beantragt die Bäume, an der alten Schule in Pütz, Kasterer Straße zurückzuschneiden. Der Rückschnitt ist dringend erforderlich, da die Bäume zum einen zu groß geworden sind und zum anderen sehr viel Totholz aufweisen. Ebenso wäre eine Ausästung der Bäume erforderlich. Zum anderen bat Herr Krämer darum, den Baum ortauswärts auf der rechten Seite in Höhe des Kreisels von unten frei zu schneiden, da die großen LKW’s bzw. landwirtschaftlichen Fahrzeuge dort zu Schaden kommen können. Herr Zimmermann teilte mit, dass der Baum am Kreisel nicht auf städtischem Gelände steht, sondern dass es sich hier um einen privaten Baum handelt. Der Eigentümer soll nach Mitteilung der Arbeitskreismitglieder aufgefordert werden, den Baum zurückzuschneiden. Die Mitglieder des Arbeitskreises beschlossen einstimmig die Linden an der alten Schule stark zurückzuschneiden. Im rückwärtigen Bereich der alten Schule auf dem Spielplatz steht ein Kirschbaum, der krank ist. Herr Fittschen stellte fest, dass im SV / D:\Programme\SD.NET\bin\BackSystems\tmp\anlagen\T3372.doc Stamm des Kirschbaumes Hornissen sind. Hornissen haben die Eigenschaft immer an ihren Brutplatz zurückzukommen. Der Baum ist bereits durch Flatterband entsprechend abgesichert. Die Mitglieder des Arbeitskreises beschlossen, den Kirschbaum abzuschneiden und den Stamm zu erhalten, damit die Brutstätte der Hornissen erhalten bleibt. Sowohl Herr Breuer als auch Herr Koehl wiesen darauf hin, dass die Stadt den Weg zum Spielplatz ausbessern soll, da durch die Wurzeln der Bäume der Weg mehrere Stolpenfallen hat. Ortsvorsteher Krämer wurde darüber unterrichtet, dass die Linden zurückgeschnitten werden. Ebenfalls wurde er über die beschlossenen Maßnahmen bezüglich des Kirschbaumes informiert. Der Eigentümer des Baumes am Kreisel am Ortsausgang in Pütz wurde aufgefordert, den Rückschnitt vorzunehmen. 9. Beseitigung eines Baumes im Pflanzbeet in Bedburg, Im Kamp Frau Mehring, wohnhaft in Bedburg, Im Kamp 5, beantragt, den Baum im Grünbeet vor Ihrem Grundstück zu beseitigen. Durch den Baum, der offensichtlich ein Flachwurzler ist, werden die Bürgersteigplatten sowie die Beeteinfassung angehoben. Außerdem wird durch den Baum die Gartennutzung sehr stark beeinträchtigt. Es ist hier zu überlegen, ob im gesamten Straßenbereich nicht ein sukzessiver Austausch der Bäume erfolgen soll. Weiterhin bittet Frau Mehring darum, im rückwärtigen Bereich ihres Grundstückes einen Rückschnitt, und hier insbesondere des Kirschbaumes vorzunehmen. Die Äste des Baumes ragen erheblich auf das Grundstück Mehring. Nach Meinung der Arbeitskreismitglieder sind die Beeinträchtigungen durch das Anheben der Gehwegplatten unbedeutend. Da jedoch in diesem Bereich Anschlüsse durch die Firma RWE AG liegen, soll von Seiten der Stadt Bedburg Kontakt mit RWE aufgenommen werden, um zu klären, ob durch die Wurzeln eine Gefährdung der Leitungen erfolgen kann oder ob die Leitungen einen entsprechenden Leitungsschutz haben. Der angesprochene Kirschbaum steht auf dem Gelände des Erftverbandes. Hierüber ist die Antragstellerin zu informieren. Frau Mehring wurde darüber unterrichtet, dass der Baum nicht beseitigt wird. Weiterhin wurde ihr mitgeteilt, dass für den rückwärtigen Bereich der Erftverband zuständig ist. Die Firma RWE AG wurde gebeten, mitzuteilen, ob der Leitungsschutz in diesem Bereich ausreichend ist. Gemäß tel. Mitteilung von Herrn Rohkirchen von der Fa. RWE AG sind hier bezüglich des Leitungsschutzes keine Beschädigungen durch das Wurzelwerk zu erwarten. Herr Zimmermann wies im weiteren Verlauf darauf hin, dass die Pappeln am Sportplatz in Kirchtroisdorf zum Teil nicht mehr verkehrssicher sind. Sie werden sukzessive beseitigt. Bereits im Vorfeld wurde vor den Pappeln, zur Straße hin gelegen, Linden und weiteres Strauchwerk angepflanzt, so dass der Windschutz, den die Pappeln darstellen nicht verloren geht. 10. Beseitigung eines Ahornbaumes auf dem Grundstück Bedburg, Karlstraße 48 SV / D:\Programme\SD.NET\bin\BackSystems\tmp\anlagen\T3372.doc Frau Zöller, wohnhaft in Bedburg, Karlstraße 50, beantragt den Ahornbaum auf dem Grundstück Ihrer Mutter zu beseitigen. Der Baum ist total mit Efeu zugewachsen. Frau Zöller hat nun Bedenken, da auch immer wieder Äste abbrechen, dass der Baum umkippen könnte. Sollte dies der Fall sein, besteht die Gefahr das Gebäudlichkeiten beschädigt werden. Sie bittet um Erlaubnis zur Beseitigung des Baumes. Frau Zöller erläuterte den Mitgliedern des Arbeitskreises ihre Bedenken. Herr Zimmermann wies im Gespräch darauf hin, dass die Birke in unmittelbarer Nähe eine starke Schräglage habe und hier das Risiko des Umfallens erheblich höher ist, insbesondere dann, wenn der davorstehende Ahornbaum beseitigt ist. Die Mitglieder des Arbeitskreises stimmten der Beseitigung der Birke und des Ahornbaumes zu. Allerdings ist von der Antragstellerin zu fordern, eine Ersatzpflanzung vorzunehmen. Auf Nachfragen der Antragstellerin wurde vorgeschlagen, eine Stadtbirne anzupflanzen. Frau Zöller wurde darüber unterrichtet, dass die Bäume beseitigt werden können und eine entsprechende Ersatzpflanzung vorzunehmen ist. 11. Beseitigung bzw. teilweise Beseitigung einer an der Grabstelle befindlichen Eibe auf dem Friedhof Bedburg-West, Feld E, Nr. 7 und 7a Herr Dicken, der die Grabstelle Polke pflegt, beantragt die Beseitigung der Eibe hinter der Grabstelle. Durch die Eibe wird die Pflege des Grabes erheblich beeinträchtigt. Die herabfallenden Beeren und Nadeln verschandeln die Grabstelle. Herr Dicken bittet daher um Überprüfung, ob die Eibe beseitigt werden kann, bzw. stark zurückgeschnitten werden kann. Die Mitglieder des Arbeitskreises stellten grundsätzlich fest, dass die Bäume schon vorher auf dem Friedhof standen. Die Grabstellen werden von den Angehörigen ausgesucht. Es war daher bekannt, dass die Eibe hinter der Grabstelle stand. Die Beeinträchtigen sind daher hinzunehmen. Einer Beseitigung wurde von allen Mitgliedern nicht zugestimmt. Herr Dicken wurde darüber informiert, dass der Arbeitskreis dem Antrag auf Beseitigung bzw. starken Rückschnitt der Eibe abgelehnt hat. 12. Starker Rückschnitt eines Baumes auf dem Westfriedhof, Feld L, Nr. 17-18 Frau Königs pflegt das o.a. Grab ihrer Eltern. In dem Baum, der hinter der Grabstelle steht, nisten immer wieder die Tauben. Die Stadt wird hier aufgefordert, die großen Äste, die über die Grabstelle ragen zu beseitigen. Durch den Kot der Tauben wird der Grabstein erheblich verschmutzt und in seinem Material angegriffen. Weiterhin wird darauf aufmerksam gemacht, dass Wühlmäuse auf dem Friedhof ihr Unwesen treiben. Insbesondere ist dies festzustellen im Feld K, Nr. 9-10. Auch hier wird um Abhilfe gebeten. Ebenso bittet Herr Hübner um den Rückschnitt der Hecke an der Erftstraße auf 70 cm. Die Beseitigung der großen Äste, die über die Grabstätte ragen, wird von den Mitgliedern des Arbeitskreises einstimmig abgelehnt. Es ist nicht möglich einen Baum einseitig zurückzuschneiden. SV / D:\Programme\SD.NET\bin\BackSystems\tmp\anlagen\T3372.doc Bezüglich der Wühlmäuse solle die Stadt Bedburg etwas unternehmen. Eine Nachfrage bei Herrn Ritz, Ordnungsamt, hat ergeben, dass die Stadt lediglich bei Ratten tätig wird, da Ratten Überträger von Krankheitserregern sind. Es ist abzuklären, ob über den Bauhof hier etwas gegen die Wühlmäuse unternommen werden kann. Die Antragsteller Königs/Hübner wurden darüber unterrichtet, das der Rückschnitt des Baumes abgelehnt wurde. Bezüglich der Wühlmäuse wird von Seiten des Bauhofes etwas unternommen, da über das Ordnungsamt nur die Rattenbekämpfung durchgeführt wird. Die Hecke in der Erftstraße wird in der kommenden Schnittperiode vom Bauhof zurückgeschnitten. 13. Beseitigung einer maroden Eberesche auf dem Friedhof Bedburg-West, Feld N, Nr. 133 Frau Martha Bonsen beantragt als Nutzungsberechtigte der o.a. Grabstelle die Beseitigen der maroden Eberesche hinter der Grabstelle. Durch die Eberesche wird die Grabpflege stark beeinträchtigt. Die herabfallenden Beeren und Äste verschmutzen die Grabstelle. Eine Begutachtung der Esche hat ergeben, dass der Baum marode ist. Der Beseitigung stimmten die Mitglieder des Arbeitskreises einstimmig zu. Frau Bonsen wurde darüber unterrichtet, dass der Baum beseitigt wird. 14. Beseitigung von Bäumen auf dem Friedhof in Bedburg-West, Grabstätte Thomeßen Herr Michael Thomeßen beantragt die Beseitigung der Bäume unmittelbar hinter der Grabstelle. Die Grabstelle ist durch die Wurzeln des Baumes stark beschädigt worden. Die Schäden sind von der Stadt zu beseitigen. Ebenfalls wurde das Nachbargrab, hinter dem ein gleicher Baum steht, schon beschädigt. Die Mitglieder des Arbeitskreises stellten vor Ort fest, dass bereits erhebliche Beschädigungen sowohl an der Grabstätte Thomeßen wie auch an der Nachbargrabstätte vorhanden sind. Obwohl die Bäume noch einen gesunden Habitus haben, stimmten die Mitglieder des Arbeitskreises für eine Beseitigung der beiden Bäume, die hinter den Grabstellen stehen. Herr Thomeßen wurde darüber informiert, dass die Bäume hinter den beiden Grabstätten beseitigt werden. Herr Zimmermann wies darauf hin, dass auf dem Friedhof mehrere Bäume stehen, die nicht mehr stand- bzw. verkehrssicher sind. Diese Bäume werden im Herbst/Winter beseitigt. Hierbei handelt es sich um Fichten im Eingangsbereich links, eine Buche, die in einer 5-er Gruppe stehen, Birken und einem Silberahornbaum an der Grabstätte Zbornik. Für den Silberahorn wird eine entsprechende Ersatzbepflanzung weiter in die Grünfläche hinein durchgeführt. Weiterhin ist eine Lärche, die an der Mauer zur Realschule steht zu beseitigen. Herr Fittschen bat die Vertreter des Bauhofes zu prüfen, ob die Rubinien entlang des Fußweges hinter der Lessingstraße zum Westfriedhof hin, zurückgeschnitten werden können, da hier ein starker Überhang auf die Grundstücke erfolgt. Dies wurde von Herrn Zimmermann zugesagt. 15. Beseitigung von 2 Lindenbäumen auf dem Leitweg in Höhe Haus-Nr. 35 SV / D:\Programme\SD.NET\bin\BackSystems\tmp\anlagen\T3372.doc Familie Ananaba, wohnhaft in Bedburg, Leitweg 35, hat eine Kellerwand zu sanieren. Während der Sanierungsarbeiten wurde festgestellt, das verstärkte Wurzelwerke dieser beiden Bäume die Außenwand beschädigt haben. Ebenso hausen Mäuse und Ratten im Wurzelwerk. Um zukünftig eine Beschädigung der renovierten Außenwand auszuschließen, wird beantragt, die beiden Lindenbäume zu beseitigen. Beim Ortstermin wurde von Frau Ananaba mitgeteilt, dass der Bürgersteig im Eigentum der Anwohner stehe, die Bäume wären jedoch städtisches Eigentum. Um festzustellen, wer hier für die Beseitigung der Bäume zuständig ist, soll zunächst einmal geklärt werden, wo die Grundstücksgrenze verläuft und wer Eigentümer der Bäume ist. Herr Fittschen fragte an, was passieren würde, wenn die Baumwurzeln gekappt würden. Herr Zimmermann führte aus, dass dann die Baumkrone starker wachsen würde und der Baum durch das einseitige Kappen dann in seiner Standsicherheit beeinträchtigt wird. Grundsätzlich waren sich die Mitglieder des Arbeitskreises einig, dass die Bäume vor dem Haus Leitweg 35 beseitigt werden müssen, da neben den Schäden am Haus auch schon erhebliche Schäden und somit Stolperfallen auf dem Gehweg entstanden sind. Da davon auszugehen ist, dass die anderen Anwohner im Leitweg später ebenfalls beantragen werden, den Baum vor ihrem Anwesen zu beseitigen, kann dem dann ggfls. zugestimmt werden. Verwaltungsmäßig wurde nach Prüfung der Angelegenheit vorgeschlagen, dass die Fällung der Bäume durch die Stadt vorgenommen wird, das Ausfräsen des Wurzelwerkes, sowie die Herrichtung des Gehweges jedoch in die Hände der Eigentümer gelegt werden soll. Da der Gehweg bereits aufgemacht war und die Angelegenheit schnellstmöglich erledigt werden musste, wurde der Baum vom Bauhof der Stadt Bedburg beseitigt. Das Wurzelwerk ist ebenfalls vom Bauhof ausgefräst worden. 16. Beseitigung vom zwei Eichen in der Grünfläche von Adolf-Silverberg-Straße 51 Herr Steffens, Inhaber Hotel Intakt, beantragt die Beseitigung von zwei kleinen Eichen, die auf der Grundstücksgrenze Stadt Bedburg und Herrn Steffens stehen. Es handelt sich hierbei um städtische Bäume. Um eine klare Abgrenzung der Grundstücke vorzunehmen, sollen die Bäume beseitigt werden. Da die Bäume auf der Grenze stehen und noch klein sind, stimmten die Mitglieder des Arbeitskreises einer Beseitigung der Bäume zu. Herr Steffens wurde darüber unterrichtet, dass die beiden Eichen beseitigt werden. 17. Starker Rückschnitt der Akazien an der Unterführung der Bahn an der Adolf-Silverberg-Straße/Kreisel Frau Gerda Senger, wohnhaft in Bedburg, Beethovenstraße 15, hat die Gartenfläche an der Unterführung angepachtet. In der angrenzenden Fläche von der Stadt Bedburg stehen mehrere Akazien. Diese Bäume sind zwischenzeitlich so groß geworden, dass sie den Garten extrem stark verschatten und eine Nutzung kaum noch möglich ist. Frau Senger, bittet daher darum, die Akazien sehr stark zurückzuschneiden. SV / D:\Programme\SD.NET\bin\BackSystems\tmp\anlagen\T3372.doc Da die Bäume an der Unterführung stehen und sehr groß geworden sind, beschlossen die Mitglieder des Arbeitskreises einstimmig, die vorhandenen Akazien in ihrer Größe zu halbieren, bzw. einen Kronensicherungsschnitt vorzunehmen. Frau Senger wurde darüber informiert, dass die Bäume zurückgeschnitten werden. 18. Beseitigung einer Blutbuche in Bedburg, Anton-Heinen-Straße 50, alter Bahndamm Frau Helga Karger, wohnhaft in Bedburg, Anton-Heinen-Straße 50, beantragt die Beseitigung einer Blutbuche auf dem alten Bahndamm. Dieser Baum ist zwischenzeitlich so groß geworden, und verschattet das Grundstück in einem solchen Maße, dass in den Giebelräumen nur noch mit Licht gearbeitet werden kann. In unmittelbarer Nähe steht noch eine zweite Blutbuche. Frau Karger bittet um Beseitigung der Blutbuche, die unmittelbar an ihr Grundstück grenzt. Es handelt sich hier um die Böschung zur alten Bahntrasse der Amelner Bahn. In dieser Böschung stehen unter anderem zwei Buchen. Die linke große Buche in diesem Böschungsbereich soll aufgrund einstimmiger Meinung der Arbeitskreismitglieder gefällt werden. Der Strauchbewuchs in diesem Bereich soll dann auch entsprechend zurückgeschnitten werden. Frau Karger wurde informiert, dass die Buche beseitigt wird und das Strauchwerk zurückgeschnitten wird. Herr Zimmermann wies darauf hin, dass die Trauerweide auf dem Gelände der Schule in Kirdorf in diesem Herbst zurückgeschnitten wird. Des weiteren muss auf der Theodor-Heuss-Straße ein Alleenbaum entfernt werden, der laut Gutachten nicht mehr standfest ist. 19. Beseitigung eines Baumes auf dem Friedhof in Kirdorf, Feld VI, Nr. 49-50 Frau Marlene Zimmermann, wohnhaft in Bedburg, Theodor-Heuss-Straße 24, pflegt neben drei weiteren Grabstellen auch die o.a. Grabstelle. Hinter diesem Grab steht ein Baum in dem die Tauben nisten und durch den Kot die Grabstelle und den Grabstein stark verunreinigen. Frau Zimmermann muss den Grabstein täglich reinigen. Sie bittet daher um Beseitigung des Baumes. Die Mitglieder des Arbeitskreises lehnten einstimmig die Beseitigung des Baumes hinter der o.a. Grabstelle ab. Festgestellt wurde, dass auf dem Friedhof in Kirdorf sehr wenige Bäume stehen. Da bedingt durch die zunehmende Urnenbestattung einige Flächen nicht mehr benötigt werden, soll eine Anpflanzung mehrerer Bäume vorgenommen werden. Frau Zimmermann wurde darüber unterrichtet, dass die Mitglieder des Arbeitskreises einer Beseitigung des Baumes nicht zugestimmt haben. 20. Rückschnitt eines Baumes auf dem Friedhof in Kirdorf (Grabstelle Henseler) Frau Henseler, wohnhaft in Bedburg, Kolpingstraße 29, hat beantragt, die Bäume auf dem Friedhof in Kirdorf, am Nebeneingang links bei der Grotte, die über die Grabstätte Henseler hinausragen, stark zurückzuschneiden. Da immer wieder Tauben in den Bäumen nisten, wird die Grabstelle stark durch Taubenkot verunreinigt. SV / D:\Programme\SD.NET\bin\BackSystems\tmp\anlagen\T3372.doc Im Bereich des Friedhofes zum Niederembter Weg gelegen, stehen 5 Linden. Die Mitglieder des Arbeitskreises beschlossen einstimmig, dass diese Bäume um 1/3 zurückgeschnitten werden. Damit wird dann dem Antrag von Frau Henseler stattgegeben. 21. Beseitigung bzw. Austausch von Bäumen auf der Buchholzer Straße/Winkelheimer Straße Auf der Buchholzer Straße und Winkelheimer Straßen stehen Bäume als Straßenbegleitgrün in den Pflanzbeeten. Die Bäume sind alt oder zu groß und sollen nach und nach ausgetauscht werden. Oder die Bäume sollen komplett beseitigt werden. In den städtischen Grünbeeten stehen Akazienbäume, die von unten austreiben. Die Beete in denen die Bäume stehen, sind für diese Baumart zu klein. Der Arbeitskreis beschloß einstimmig, einen sukzessiven Austausch der Akazienbäume durch Stadtbirnen vorzunehmen. 22. Beseitigung von Bäumen auf dem Gelände der ev. Kirche, Bedburg, Langemarckstraße Herr Hans-Peter Schröter beantragt im Auftrag der ev. Kirchengemeinde die Beseitigung von zwei Bäumen, die unmittelbar an das Nachbargrundstück Bahnstraße 5 angrenzen. Durch die Bäume wird die Plattierung angehoben, sowie das Fundament beschädigt. Herr Schröter war selbst beim Termin nicht anwesend, Herr Müller-Philipps erklärte den Arbeitskreismitgliedern den Sachverhalt und zeigte um welche Bäume es sich handelt. Es wurde einvernehmlich beschlossen, die Akazien, die auf der Grenze stehen, zu beseitigen. Weiterhin schlug Herr Zimmermann vor, die davor stehenden Birken, die sehr stark mit Efeu bewachsen sind, zu kappen. Durch den Efeubewuchs wird die Birke in ihrer eigentlichen Standfestigkeit stark beeinträchtigt. Eine Beseitigung des Efeus würde mit Sicherheit die Standfestigkeit gefährden, daher soll der Efeubewuchs bleiben und die Birken nur in der Höhe gekappt werden. Des weiteren wurde zugestimmt, die Korkenzieherweide vor dem Haus zu beseitigen. Bei der weiteren Befahrung teilte Herr Zimmermann mit, dass laut Gutachten die Linde am Brunnen auf dem Marktplatz nicht mehr standsicher ist. Die Linde muss beseitigt werden. Ebenfalls ist laut Gutachten die Esche an der Mühle, Friedrich-WilhelmStraße 28, nicht mehr standsicher und muss beseitigt werden. Herr Schröter wurde schriftlich darüber unterrichtet, dass die beiden Akazien, die auf der Grenze stehen beseitigt werden können. Weiterhin sollen die Birken in der Höhe gekappt werden. Außerdem kann die Korkenzieherweide vor dem Haus beseitigt werden. 23. Beseitigung einer Rotbuche und eines Vogelbeerbaumes in Bedburg-Rath, Frauweilerring 13 Herr Richter, wohnhaft in Bedburg, Frauweilerring 13, bittet um Beseitigung einer Rotbuche und eines Vogelbeerbaumes. Die Bäume stehen sehr nah an der Grenze zum Grundstück Richter. Es geht eine Beeinträchtigung durch Verschattung damit einher. Da zur Zeit eine Erweiterung des Feuerwehrhauses vorgenommen wird, bittet Herr Richter um Prüfung, ob bei dieser Maßnahme auch die Bäume beseitigt werden können. SV / D:\Programme\SD.NET\bin\BackSystems\tmp\anlagen\T3372.doc Bei der Begutachtung der Bäume wurde festgestellt, dass die Blutbuche in einem gesunden Zustand ist. Es besteht keine Veranlassung, diesen Baum zu beseitigen. Eine Gefährdung des Nachbargrundstücks Richter ist ebenfalls nicht gegeben. Um hier Herrn Richter entgegen zu kommen, wurde einstimmig beschlossen, die Blutbuche von unten auszulichten. Die dahinter stehende Eberesche wird beseitigt, da hier offensichtlich der Zustand nicht gut ist. Ebenfalls beseitigt werden hierbei die Kiefern und die Ebereschen die hinter dem Gerätehaus stehen. Herr Mitter rief gegen 17.30 Uhr an, ob er noch zur Bereisung hinzukommen soll. Dies wurde von den Mitgliedern des Arbeitskreises nicht für erforderlich gehalten. Herr Richter wurde darüber unterrichtet, dass die Blutbuche von unten her ausgelichtet wird, sowie die dahinterstehende Eberesche und die Kiefern und Ebereschen, die hinter dem Gerätehaus stehen, beiseitigt werden. 24. Beseitigung eins Baumes im Grünbeet Bedburg, Ziegeleistraße 62 Frau Renate Brand-Ballato , wohnhaft in Bedburg, Ziegeleistraße 62, beantragt den Baum im Grünbeet vor Ihrem Haus zu beseitigen. Durch die Wurzeln des Baumes werden die Gehwegplatten angehoben und dadurch Stolperfallen verursacht. Außerdem hat Frau Brand-Ballato Bedenken, dass auch das Pflaster auf Ihrem Grundstück durch die Wurzeln angehoben werden. Sie bittet daher um Beseitigung des Baumes. Eine Gefährdung durch angehobene Gehwegplatten, die einen Handlungsbedarf erfordert, konnte zur Zeit nicht festgestellt werden. Die Mitglieder des Arbeitskreises waren sich daher einig, dass einer Beseitigung der Kugelakazie nicht zugestimmt wird. Es wurde Frau Brand-Ballato mitgeteilt, das die Mitglieder des Arbeitskreises keine Gefährdung feststellen konnten und somit der Baum im Grünbeet zu erhalten ist. 25. Beseitigung eines Walnussbaumes in Bedburg, Germaniastraße 1 b Herr Hermann-Josef Platzbecker, wohnhaft in Bedburg, Karlstraße 26, beantragt die Beseitigung des Walnussbaumes auf seinem Objekt Germaniastraße 1 b. Der Walnussbaum ist zurückgeschnitten worden. Der Gärtner hat Herrn Platzbecker darauf aufmerksam gemacht, dass der Baum von innen morsch ist. Herr Platzbecker hat nun Bedenken, dass der Baum nicht mehr standsicher ist und bei den bevorstehenden Herbststürmen auf die parkenden Autos bzw. auf die Gleisanlage der Bahn fallen können. Ebenso können durch herunterfallende Äste Kinder oder Erwachsene zu Schaden kommen. Nach ausgiebiger Diskussion und der Feststellung, dass die Haftung für evtl. auftretende Schäden durch den Walnussbaum bei der Stadt liegt, stimmten die Mitglieder des Arbeitskreises einer Beseitigung des Walnussbaumes zu. Der Antragsteller soll jedoch aufgefordert werden, einen entsprechenden Ersatzbaum, z.B. Liquidambar oder Gingko, gemäß den Bestimmungen der Baumschutzsatzung der Stadt Bedburg, zu stellen. Herrn Platzbecker wurde mitgeteilt, das die Mitglieder des Arbeitskreises nach ausführlicher Diskussion der Beseitigung der Walnussbaumes zugestimmt haben, mit der Auflage einen neuen Baum gem. Satzung zu pflanzen. 26. Beseitigung eines Ahornbaumes in Bedburg Josef-Schnitzler-Straße/Ecke Talstraße SV / D:\Programme\SD.NET\bin\BackSystems\tmp\anlagen\T3372.doc Herr Dinslaken, wohnhaft in Bedburg, Friedlandstraße 31, beantragt die Beseitigung eines Ahornbaumes aus dem Grünbeet unmittelbar neben seinem verpachteten Anwesen in Königshoven. Der Baum steht 2 m von der Grenze weg. Auf der Fläche vor der Garage kann kein Fahrzeug abgestellt werden, weil immer wieder Ästchen vom Baum auf den PKW fallen. Da zur Zeit keine Gefahr von dem Baum ausgeht, soll der Baum vorerst erhalten bleiben. Es wurde jedoch beschlossen, dass der Baum im Rahmen des Umwandlungsprogramms zu gegebener Zeit ausgetauscht werden soll. Herr Dinslaken wurde darüber unterrichtet, dass einer Beseitigung des Baumes oder einem vorzeitigen Austausch durch die Mitglieder des Arbeitskreises nicht zugestimmt wurde. 27. Rückschnitt der Bäume auf dem Friedhof in Königshoven am Ende in Höhe der Doppelgräber Frau Eberle bittet um Überprüfung, ob die Bäume am Ende des Friedhofes in Königshoven in Höhe der Doppelgräber zurückgeschnitten werden können. Durch die Verschattung ist keine vernünftige Bepflanzung der Gräber mehr möglich. Sie bittet daher darum, kurzfristig den Rückschnitt durchzuführen. Es wurde einstimmig beschlossen, den beantragten Rückschnitt in dieser Schnittperiode durchzuführen. Frau Eberle wurde darüber informiert, dass der Rückschnitt in dieser Schnittperiode durchgeführt wird. 28. Spielplatz in Königshoven „Ginnerstraße“ Die Eheleute Erik und Karina Krommus sind Eigentümer des Objektes Ginnerstraße 23. Auf dem Dach des Hauses ist eine Photovoltaikanlage errichtet worden. Bereits im letzten Jahr hat die Baumschutzkommission entschieden den Baum nicht zu beseitigen. Es sollte überprüft werden, ob zur Errichtung eine Baugenehmigung erforderlich sein und ob diese ggfls. eingeholt wurde. Eine Baugenehmigung ist nicht erforderlich. Herr Krommus bat jedoch erneut um Überprüfung der Angelegenheit. Die Mitglieder des Arbeitskreises wurden mit Schreiben vom 06.01.2009 gebeten, im Laufe des Jahres festzuhalten, ob eine Verschattung der Anlage durch den Baum verursacht wird. Bei der Bereisung soll dann erneut über die Angelegenheit entschieden werden. Herr Krommus kam zum Ortstermin dazu und erläuterte, aus welchem Grund er den Baum beseitigt haben möchte. Herr Fittschen wies darauf hin, dass es nicht richtig sei, die Beseitigung eines Baumes zu verlangen, nachdem man eine PhotovoltaikAnlage installiert hat. Gemeinsam einigte man sich dahingehend, dass die Eiche von unten ausgeastet wird. Herr Zimmermann wies noch darauf hin, dass dies nicht mit eigenem Personal zu bewerkstelligen ist. Herr Krommus wurde darüber informiert, dass die Eiche von unten her ausgeastet wird. 29. Spielplatz in Königshoven, St.-Sebastianus-Straße SV / D:\Programme\SD.NET\bin\BackSystems\tmp\anlagen\T3372.doc Familie Wiesemann, wohnhaft in Bedburg, St.-Sebastianus-Straße 14, beantragt die Beseitigung einer Weide auf dem Spielplatz. Durch die Weide, die im Sommer blüht, ist der Rasen der Familie Wiesemann, vollkommen mit weißen Blüten bedeckt. Außerdem ist Frau Wiesemann Allergikerin. Des weiteren bittet Frau Wiesemann darum, die Sträucher auf dem Spielplatz stark zurückzuschneiden oder sogar teilweise zu beseitigen. Es wurde festgestellt, dass bereits im letzten Jahr ein erheblicher Rückschnitt durchgeführt wurde. Einem weiteren Rückschnitt sowie der Beseitigung der Weide wurde nicht zugestimmt. Familie Wiesemann wurde darüber informiert, dass der Arbeitskreis einer Beseitigung des Baumes nicht zugestimmt hat. Der Baum ist erst im letzten Jahr zurückgeschnitten worden. 30. Spielplatz in Königshoven „In der grünen Hohle“ Herr Roland Wichmann, wohnhaft in Bedburg, Brunnenstraße 57, beantragt die Eiche in der Böschung gegenüber dem Spielplatz zurückzuschneiden. Durch den Baum wird sein Grundstück stark verschattet. Es wurde festgestellt, dass der Baum zu einem sehr alten Baumbestand gehört, der jedoch noch standfest ist. Einer Beseitigung wurde nicht zugestimmt. Es wurde einstimmig beschlossen, dass der Baum insgesamt schlanker geschnitten wird. Herr Zimmermann teilte mit, dass die Traubenkirschen auf dem Spielplatz nicht mehr verkehrssicher sind und beseitigt werden müssen. Eine Anwohnerin fragte nach, ob der Strauchüberhang der Weide beseitigt werden kann. Dies wurde ebenfalls zugesagt. Herr Wichmann wurde darüber unterrichtet, dass der Arbeitskreis beschlossen hat, den Baum insgesamt schlanker zu schneiden. 31. Beseitigung eines Ahornbaumes in Königshoven, Talstraße 41 Frau Eberle hat zum wiederholten Mal beantragt, den Ahornbaum vor ihrem Grundstück in Bedburg, Talstraße 41, zu beseitigen. Zwischenzeitlich wurden gemäß dem Umwandlungsplan in Königshoven, die jeweils zweiten Bäume aus den Beeten beseitigt. Frau Eberle bittet nun darum, ob der o.a. Baum beseitigt werden kann, da durch diesen Baum, erheblich die Gartennutzung eingeschränkt ist. Herr Zimmermann teilte mit, dass gemäß dem Umwandlungsplan zwischenzeitlich fast alle zweiten Bäume aus den Grünbeeten beseitigt wurden. Zukünftig soll nun mit dem Austausch der Bäume begonnen werden. Es sollen jedoch zunächst die Bäume ausgetauscht werden, die in ihrer Substanz nicht mehr erhaltenswert sind. Der Baum im Pflanzbeet vor dem Anwesen Talstraße 41 weist keinerlei Schäden oder Gefährdungen auf. Frau Eberle ist darüber zu informieren, dass der Baum in diesem Jahr noch nicht ausgetauscht wird, jedoch gemäß dem Umwandlungsplan der Austausch vorgesehen ist. Eine Beseitigung des Baumes ohne Ersatz ist jedoch nicht vorgesehen. Frau Eberle wurde darauf hingewiesen, dass für Königshoven ein Umwandlungsplan bestehe. Hiernach wird auch der weitere Austausch der Bäume vorgenommen. 32. Antrag auf Beseitigung eines Baumes an der Brunnenstraße/Ecke GustavHeinemann-Straße SV / D:\Programme\SD.NET\bin\BackSystems\tmp\anlagen\T3372.doc Herr Breuer beantragt im Auftrag einiger Anwohner durch die Verwaltung prüfen zu lassen, ob die Möglichkeit besteht den Baum zu beseitigen oder ob es ausreichend ist die Gehwegplatten zu begradigen. Der Baum ist zwischenzeitlich so groß, dass durch die Wurzeln die Gehwegplatten angehoben werden. Hierdurch entstehen Stolperfallen. Bei evtl. Schäden wird die Stadt Bedburg hierfür haftbar gemacht. Bei der Begutachtung der Örtlichkeit wurde festgestellt, dass in unmittelbarer Nähe des Baumes ein Fußgängerüberweg ist. Wenn Kinder nun den Überweg überqueren wollen, kann es sein, dass die Kinder von den Autofahrern, die von links kommen, nicht rechtzeitig wahrgenommen werden. Die Mitglieder des Arbeitskreises beschlossen daher einstimmig, den Baum zu beseitigen. Es soll jedoch ein entsprechender Ersatz gepflanzt werden. Dieser Ersatzbaum ist dann so zu pflanzen, dass die Sichtverhältnisse besser werden. 33. Beseitigung von Bäumen in der Grünanlage hinter dem Objekt Bedburg, Kardinal-Frings-Straße 8, sowie Beseitigung eines Baumes im Grünbeet im Wendehammer Herr Marcel Tetschet beantragt die Beseitigung von Wildkirschen und des Strauchbewuches in der Grünanlage hinter seinem Grundstück. Die Wurzeln der Bäume und Sträucher drücken alles hoch. Wenn die Bäume beseitigt sind, wäre Herr Tetschet bereit, dort Wiese einzusäen und die Patenschaft über diese Grünfläche zu übernehmen. Des weiteren soll der Baum im Grünbeet im Wendehammer beseitigt werden. Der Baum ist von einem Pilz befallen. Es wird unmöglich, hier ein Auto abzustellen, weil durch den Pilz eine klebrige Aussonderung auf die Fahrzeuge fällt. Außerdem könnte der Baum durch den Pilz in seiner Standfestigkeit beeinträchtigt werden. Bei der Ortsbesichtigung wurde festgestellt, dass hinter dem Grundstück des Herrn Tetschet bereits alle Sträucher bis auf 10-20 cm zurückgeschnitten waren. Angeblich hat Herr Tetschet dies nach Zusage durch die Stadt gemacht. Es ist zu überprüfen, ob die Zustimmung durch Herrn Rüttgers erteilt wurde, der z. Zt. in Urlaub ist. Sowohl Albert Zimmermann als auch Willi Zimmermann haben eine derartige Erlaubnis nicht erteilt. Herr Zimmermann teilte mit, dass in diesem Bereich mehrere Kirschen stehen, die sehr nah an die Grundstücke heranreichen. Der Kirschbaum hinter dem Anwesen Tetschet und hinter dem Anwesen Gupta sollen nach einstimmiger Meinung des Arbeitskreises beseitigt werden. Herrn Tetschet soll die Patenschaft angeboten werden, allerdings nicht mit dem Anlegen einer Wiese, sondern der vorhandene Strauchbewuchs soll wieder aufgezogen werden und die dann vorhandene Pflanzung soll in einer lichten Höhe wie die Grundstücksmauer gehalten werden. Bezüglich des Baumes im Grünbeet im Wendehammer waren sich die Mitglieder des Arbeitskreises einig, dass eine Beseitigung hier nicht in Frage kommt. Der Baum macht einen absolut gesunden Eindruck. Bezüglich der klebrigen Belästigung wurde festgestellt, dass dies durch Läuse verursacht wird. Nach dem Laubfall ist die Belästigung nicht mehr vorhanden. Im Frühjahr soll jedoch beobachtet werden, ob sich wieder Läuse im Baum befinden. Dann sollen Maßnahmen zur Bekämpfung der Läuse ergriffen werden. Herr Tetschet wurde darüber informiert, dass der Kirschbaum hinter seinem Anwesen beseitigt wird. Die vorgenommene Abholzung ist wieder aufzuforsten, bis zur Höhe der Grundstücksmauer. SV / D:\Programme\SD.NET\bin\BackSystems\tmp\anlagen\T3372.doc Die im Grünbeet im Wendehammer stehende soll im Frühjahr beobachtet werden, ob sich hier wieder Läuse einnisten und dann ggfls. entsprechend behandelt werden. Einer Beseitigung wurde nicht zugestimmt. 34. Beseitigung einer Eibe auf dem Friedhof in Kaster, angrenzend an das Grundstück des Herrn Adams, Auf dem Wall 9 Herr Adams beantragt die Beseitigung der Eibe, die an seine Garage in Bedburg, Auf dem Wall 9, angrenzt. Durch die Eibe sei die Garage stark beschädigt worden. Die Eibe wurde für die Instandsetzung der Garage bereits zurückgeschnitten. Die Mitglieder des Arbeitskreises stellten vor Ort fest, dass zwischen der Eibe und der Garagenwand ausreichend Platz ist. Einer Beseitigung der Eibe wurde einstimmig nicht zugestimmt. Herr Adams wurde darüber informiert, dass einer Beseitigung der Eibe durch die Mitglieder der Arbeitskreises nicht zugestimmt wurde. 35. Beseitigung eines Lindesbaumes in Bedburg, Am Tiergarten 4 Herr Schmitz, wohnhaft in Bedburg, Am Tiergarten 4, beantragt die Beseitigung des Lindenbaumes in dem Grünbeet vor seinem Grundstück. Durch die Wurzeln des Baumes werden die Gehwegplatten angehoben. Hier kann es zu Stolperfallen kommen. Herr Schmitz bittet daher um Beseitigung des Baumes. Herr Schmitz und die Nachbarn pflegen das Grünbeet. Die Mitglieder des Arbeitskreises stellten fest, dass durch das Wurzelwerk des Baumes die Gehwegplatten angehoben worden sind. Herr Zimmermann schlug vor, die Wurzeln des Baumes zu kappen. Allerdings ist hierbei darauf zu achten, dass die Wurzeln nicht mehr als ca. 10 cm Durchmesser haben sollen, weil sonst die Substanz des Baumes beschädigt wird. Des weiteren ist der Gehwegbereich durch die Stadt Bedburg beizuarbeiten. Alle Beteiligten stimmten diesem Vorschlag zu. Herr Schmitz wurde darüber unterrichtet, dass die Mitglieder des Arbeitskreises beschlossen haben den Baum zu erhalten. Lediglich die Wurzeln des Baumes sollen gekappt werden und die Anhebungen im Gehwegbereich sind durch die Stadt Bedburg zu beseitigen. Herr Zimmermann machte noch darauf aufmerksam, dass eine Linde an der Stresemann beseitigt werden muss. Um den Lindenbaum wurde ein Draht oder ein Seil gebunden, welches zwischenzeitlich eingewachsen ist. Eine Beseitigung ist nicht mehr möglich. Durch das Seil ist der Baum jedoch so stark in Mitleidenschaft gezogen, dass er beseitigt werden muss. Ende der Bereisung war gegen 19.30 Uhr. Ende der anschließenden Beratung 19.45 Uhr ........................................... Metzmacher Gesehen: Gez. Schmeier .............................................. Schmeier SV / D:\Programme\SD.NET\bin\BackSystems\tmp\anlagen\T3372.doc gez. Zimmermann ........................................... Zimmermann Gesehen: ...................................... Koerdt