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Beschlusstext (Außerplanmäßige Bereitstellung von Mitteln für die Renovierung der Wohnungen über der Stadthalle - Dringlichkeitsenscheidung -)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
81 kB
Datum
06.12.2012
Erstellt
12.02.13, 18:34
Aktualisiert
12.02.13, 18:34
Beschlusstext (Außerplanmäßige Bereitstellung von Mitteln für die Renovierung der Wohnungen über der Stadthalle
- Dringlichkeitsenscheidung -)

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Inhalt der Datei

Stadt Jülich Jülich, 12. Februar 2013 Der Bürgermeister Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung des Stadtrates am 06.12.2012 im Großen Sitzungssaal des Neuen Rathauses, Große Rurstraße 17, 52428 Jülich 22. Außerplanmäßige Bereitstellung von Mitteln für die Renovierung der Wohnungen über der Stadthalle - Dringlichkeitsenscheidung (Vorlagen-Nr.519/2012) Stadtverordneter Cremerius führt aus, dass vor einigen Jahren seitens des TTC-Jülich angeboten worden ist, die Wohnungen zu renovieren und diese dann für eine festgelegte Zeit zu ermäßigten Konditionen zu mieten. Diesem Anliegen ist seinerzeit nicht entsprochen worden. Wäre man dem Anliegen des TTC seinerzeit nachgekommen, dann hätten die Wohnungen nicht so lange leer gestanden und man müsste nicht jetzt 25.000 Euro zur Renovierung investieren. Auf Grund des vorgenannten Vorgehens könne er der nun erfolgten Mittelbereitstellung nicht zustimmen. Beschluss: Ja-Stimmen: 23, Nein-Stimmen: 16, Enthaltungen: 0 Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt als Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 Satz 1 GO NRW wie folgt: Im Haushalt 2012 werden außerplanmäßige Mittel in Höhe von 25.000 € für die Renovierung der Wohnung über der Stadthalle bereitgestellt. Die Deckung erfolgt mit 15.000 € aus dem Sachkonto 57 573 002 01 5241010 (Betriebskosten Mehrzweckhallen) 3.000 € aus dem Sachkonto 57 573 001 01 5241010 (Betriebskosten Stadthalle) 7.000 € aus dem Sachkonto 57 573 006 01 5241010 (Betriebskosten BürgerhalleGüsten)