Daten
Kommune
Jülich
Größe
14 kB
Datum
06.12.2012
Erstellt
12.02.13, 18:34
Aktualisiert
12.02.13, 18:34
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Jülich
Jülich, 12. Februar 2013
Der Bürgermeister
Auszug
aus der Niederschrift über die Sitzung des Stadtrates
am 06.12.2012 im Großen Sitzungssaal des Neuen Rathauses, Große Rurstraße 17, 52428 Jülich
21.
Außerplanmäßige Bereitstellung von Haushaltsmitteln zur Erfüllung der
Verpflichtung der EG-Umgebungslärmrichtlinie;
hier: Bereitstellung von 15.000 EUR zur Beauftragung eines Planungsbüros zur
Erarbeitung eines Lärmaktionsplanes
(Vorlagen-Nr.427/2012)
Stadtverordneter Capellmann erklärt, dass seitens der CDU-Stadtratsfraktion die
Mittelbereitstellung abgelehnt werde. Es sei nicht einzusehen, seine Zustimmung zur
Finanzierung eines Planes zu geben, auf dessen Umsetzung man keinerlei Einfluss hat.
Stadtverordneter Cremerius schließt sich für die FDP-Stadtratsfraktion den Ausführungen
seines Vorredners an und hofft, dass eine Vielzahl von Kommunen sich so verhält und
dadurch ein Umdenken bei den Entscheidungsträgern bewirkt werden kann.
Stadtverordneter Frey führt für die JÜL-Stadtratsfraktion aus, das es nicht sein dürfe, dass
das Finanzvolumen der Kommunen immer mehr eingeschränkt wird und diesen dann
auch noch zusätzliche Aufgaben übertragen werden, die sie finanziell belasten. Zudem
bewirke die Erstellung des Planes nichts, da, obwohl die Idee eine gute ist, für die
Umsetzung andere Träger wie Land und Bund zuständig sind und dort für die Umsetzung
keine Mittel vorhanden sind.
Stadtverordneter Laufs erklärt für die Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen, dass die
Erstellung eines Lärmaktionsplanes durchaus für sinnvoll gehalten wird. Da er jedoch
auch die Finanzierung nicht gutheißen kann, werde er sich bei der Stimmabgabe
enthalten.
Bürgermeister Stommel erläutert, dass es für die Erstellung eines Lärmaktionsplanes eine
gesetzliche Vorgabe gebe. Er weise darauf hin, dass die Verwaltung an Recht und Gesetz
gebunden ist und er im Falle der Nichtbereitstellung der Mittel diesen Beschluss
beanstanden wird.
Beschluss:
Ja-Stimmen: 2, Nein-Stimmen: 33, Enthaltungen: 4
Für die Beauftragung eines Planungsbüros zur Erarbeitung eines Lärmaktionsplanes
werden außerplanmäßig 15.000 EUR bereitgestellt. Die Deckung erfolgt durch
Minderausgaben bei
012 1260010015241919 (Energiekosten Feuerwehrgerätehäuser).
Auf Grund des Abstimmungsergebnisses hat der Beschlussvorschlag der Verwaltung
keine Mehrheit erhalten.
Beschluss der Sitzung des Stadtrates vom 06.12.2012
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