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Beschlusstext (Außerplanmäßige Bereitstellung von Haushaltsmitteln zur Erfüllung der Verpflichtung der EG-Umgebungslärmrichtlinie; hier: Bereitstellung von 15.000 EUR zur Beauftragung eines Planungsbüros zur Erarbeitung eines Lärmaktionsplanes)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
14 kB
Datum
06.12.2012
Erstellt
12.02.13, 18:34
Aktualisiert
12.02.13, 18:34
Beschlusstext (Außerplanmäßige Bereitstellung von Haushaltsmitteln zur Erfüllung der Verpflichtung der EG-Umgebungslärmrichtlinie;
hier: Bereitstellung von 15.000 EUR zur Beauftragung eines Planungsbüros zur Erarbeitung eines Lärmaktionsplanes) Beschlusstext (Außerplanmäßige Bereitstellung von Haushaltsmitteln zur Erfüllung der Verpflichtung der EG-Umgebungslärmrichtlinie;
hier: Bereitstellung von 15.000 EUR zur Beauftragung eines Planungsbüros zur Erarbeitung eines Lärmaktionsplanes)

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Stadt Jülich Jülich, 12. Februar 2013 Der Bürgermeister Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung des Stadtrates am 06.12.2012 im Großen Sitzungssaal des Neuen Rathauses, Große Rurstraße 17, 52428 Jülich 21. Außerplanmäßige Bereitstellung von Haushaltsmitteln zur Erfüllung der Verpflichtung der EG-Umgebungslärmrichtlinie; hier: Bereitstellung von 15.000 EUR zur Beauftragung eines Planungsbüros zur Erarbeitung eines Lärmaktionsplanes (Vorlagen-Nr.427/2012) Stadtverordneter Capellmann erklärt, dass seitens der CDU-Stadtratsfraktion die Mittelbereitstellung abgelehnt werde. Es sei nicht einzusehen, seine Zustimmung zur Finanzierung eines Planes zu geben, auf dessen Umsetzung man keinerlei Einfluss hat. Stadtverordneter Cremerius schließt sich für die FDP-Stadtratsfraktion den Ausführungen seines Vorredners an und hofft, dass eine Vielzahl von Kommunen sich so verhält und dadurch ein Umdenken bei den Entscheidungsträgern bewirkt werden kann. Stadtverordneter Frey führt für die JÜL-Stadtratsfraktion aus, das es nicht sein dürfe, dass das Finanzvolumen der Kommunen immer mehr eingeschränkt wird und diesen dann auch noch zusätzliche Aufgaben übertragen werden, die sie finanziell belasten. Zudem bewirke die Erstellung des Planes nichts, da, obwohl die Idee eine gute ist, für die Umsetzung andere Träger wie Land und Bund zuständig sind und dort für die Umsetzung keine Mittel vorhanden sind. Stadtverordneter Laufs erklärt für die Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen, dass die Erstellung eines Lärmaktionsplanes durchaus für sinnvoll gehalten wird. Da er jedoch auch die Finanzierung nicht gutheißen kann, werde er sich bei der Stimmabgabe enthalten. Bürgermeister Stommel erläutert, dass es für die Erstellung eines Lärmaktionsplanes eine gesetzliche Vorgabe gebe. Er weise darauf hin, dass die Verwaltung an Recht und Gesetz gebunden ist und er im Falle der Nichtbereitstellung der Mittel diesen Beschluss beanstanden wird. Beschluss: Ja-Stimmen: 2, Nein-Stimmen: 33, Enthaltungen: 4 Für die Beauftragung eines Planungsbüros zur Erarbeitung eines Lärmaktionsplanes werden außerplanmäßig 15.000 EUR bereitgestellt. Die Deckung erfolgt durch Minderausgaben bei 012 1260010015241919 (Energiekosten Feuerwehrgerätehäuser). Auf Grund des Abstimmungsergebnisses hat der Beschlussvorschlag der Verwaltung keine Mehrheit erhalten. Beschluss der Sitzung des Stadtrates vom 06.12.2012 Seite 2