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Beschlusstext (Außerplanmäßige Bereitstellung von Haushaltsmitteln zur Erfüllung der Verpflichtung der EG-Umgebungslärmrichtlinie; hier: Bereitstellung von 15.000 EUR zur Beauftragung eines Planungsbüros zur Erarbeitung eines Lärmaktionsplanes)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
9,6 kB
Datum
06.12.2012
Erstellt
12.02.13, 18:34
Aktualisiert
12.02.13, 18:34
Beschlusstext (Außerplanmäßige Bereitstellung von Haushaltsmitteln zur Erfüllung der Verpflichtung der EG-Umgebungslärmrichtlinie;
hier: Bereitstellung von 15.000 EUR zur Beauftragung eines Planungsbüros zur Erarbeitung eines Lärmaktionsplanes)

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Stadt Jülich Jülich, 12. Februar 2013 Der Bürgermeister Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung des Stadtrates am 06.12.2012 im Großen Sitzungssaal des Neuen Rathauses, Große Rurstraße 17, 52428 Jülich 21.1 Außerplanmäßige Bereitstellung von Haushaltsmitteln zur Erfüllung der Verpflichtung der EG-Umgebungslärmrichtlinie; hier: Bereitstellung von 15.000 EUR zur Beauftragung eines Planungsbüros zur Erarbeitung eines Lärmaktionsplanes (Vorlagen-Nr.427/2012 1. Ergänzung) Beschluss: Für die Beauftragung eines Planungsbüros zur Erarbeitung eines Lärmaktionsplanes, der mangels Fachpersonal in der Verwaltung nicht erarbeitet werden kann, werden außerplanmäßig 15.000 EUR bereitgestellt. Die Deckung erfolgt durch Minderausgaben bei 012 1260010015241919 (Energiekosten Feuerwehrgerätehäuser).