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Beschlusstext (Digitalisierung von Bauakten hier: Aufhebung der Haushaltssperre)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
11 kB
Datum
06.12.2012
Erstellt
12.02.13, 18:34
Aktualisiert
12.02.13, 18:34
Beschlusstext (Digitalisierung von Bauakten		
hier:	Aufhebung der Haushaltssperre)

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Inhalt der Datei

Stadt Jülich Jülich, 12. Februar 2013 Der Bürgermeister Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung des Stadtrates am 06.12.2012 im Großen Sitzungssaal des Neuen Rathauses, Große Rurstraße 17, 52428 Jülich 27. Digitalisierung von Bauakten hier: Aufhebung der Haushaltssperre (Vorlagen-Nr.473/2012) Stadtverordneter Frey führt aus, dass die JÜL-Stadtratsfraktion, wie auch schon im Haupt- und Finanzausschuss, die Auffassung vertrete, dass in der Angelegenheit ohne vorliegen eines Raumkonzepts nicht beschlossen werden könne. Hiermit stelle man sich nicht gegen die Digitalisierung, jedoch wolle man den Beschluss vor dem Hintergrund der sachlichen Informationen eines Raumkonzepts fassen. Beigeordneter Schulz stellt zu der im Haupt- und Finanzausschuss angeregten Möglichkeit, die Bauakten nach Digitalisierung den Eigentümern zu überlassen klar, dass dies wiederum mit einem gewissen Aufwand verbunden ist, da die Eigentümer informiert werden müssen und die Akte nach der Digitalisierung wieder zusammengestellt werden muss; dieser Aufwand müsste den Antragstellern in Rechnung gestellt werden. Stadtverordneter Frey stellt für die JÜL-Stadtratsfraktion den Antrag, die Angelegenheit in die Haushaltsberatungen zu verweisen, da man sich angesichts der zu erwartenden Haushaltslage über solche Ausgaben ausgiebig unterhalten sollte. Die Ausgaben für die Digitalisierung, die man sicherlich durchführen sollte, müsse jedoch im Kontext zu den übrigen Aufwendungen stehen, die für die Stadt notwendiger seien. Bürgermeister Stommel weist darauf hin, dass auf Grund der Knappheit der Büroräume der Vorschlag erwachsen sei, um Raum zu gewinnen. Nach weiterer Beratung stellt Bürgermeister Stommel fest, dass Einvernehmen darüber besteht, die Mittelbereitstellung in die Hauhaltsberatungen zu verweisen. Beschluss: Mehrheitlich dafür Auf Grund noch bestehenden Beratungsbedarfs herrscht Einvernehmen darüber, den Beratungspunkt in die Haushaltsberatungen und somit an den Haupt- und Finanzausschuss zurück zu verweisen