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Beschlusstext (Außerplanmäßige Bereitstellung von Mitteln für die Renovierung der Wohnungen über der Stadthalle - Genehmigung einer Dringlichkeitsenscheidung -)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
78 kB
Datum
06.12.2012
Erstellt
12.02.13, 18:34
Aktualisiert
12.02.13, 18:34
Beschlusstext (Außerplanmäßige Bereitstellung von Mitteln für die Renovierung der Wohnungen über der Stadthalle
- Genehmigung einer Dringlichkeitsenscheidung -)

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Stadt Jülich Jülich, 12. Februar 2013 Der Bürgermeister Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung des Stadtrates am 06.12.2012 im Großen Sitzungssaal des Neuen Rathauses, Große Rurstraße 17, 52428 Jülich 22.1 Außerplanmäßige Bereitstellung von Mitteln für die Renovierung der Wohnungen über der Stadthalle - Genehmigung einer Dringlichkeitsenscheidung (Vorlagen-Nr.519/2012 1. Ergänzung) Beschluss: Der Stadtrat genehmigt die am 29.11.2012 vom Haupt- und Finanzausschuss einstimmig beschlossene Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 Satz 1 GO NRW wie folgt: Im Haushalt 2012 werden außerplanmäßige Mittel in Höhe von 25.000 € für die Renovierung der Wohnung über der Stadthalle bereitgestellt. Die Deckung erfolgt mit 15.000 € aus dem Sachkonto 57 573 002 01 5241010 (Betriebskosten Mehrzweckhallen) 3.000 € aus dem Sachkonto 57 573 001 01 5241010 (Betriebskosten Stadthalle) 7.000 € aus dem Sachkonto 57 573 006 01 5241010 (Betriebskosten Bürgerhalle Güsten)