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Beschlusstext (Bürgerantrag 2/2012 (Fam. Schaafhausen) - Zusätze auf Ortsschildern)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
85 kB
Datum
06.12.2012
Erstellt
12.02.13, 18:34
Aktualisiert
12.02.13, 18:34
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Stadt Jülich Jülich, 12. Februar 2013 Der Bürgermeister Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung des Stadtrates am 06.12.2012 im Großen Sitzungssaal des Neuen Rathauses, Große Rurstraße 17, 52428 Jülich 33. Bürgerantrag 2/2012 (Fam. Schaafhausen) - Zusätze auf Ortsschildern (Vorlagen-Nr.487/2012 1. Ergänzung) Auf Nachfrage von Stadtverordneten Kolonko-Hinssen erläutert Dezernentin Esser, dass vor der Durchführung einer Bürgerabfrage zunächst geklärt werden sollte, welche finanziellen Auswirkungen durch einen Namenszusatz entstehen um festzulegen, ob und in welchem Umfang eine solche Maßnahme realisiert werden kann. Aus diesem Grunde sei vorgeschlagen, eine Entscheidung im Rahmen der Haushaltsberatungen zu treffen. Es sei diskutiert worden, dass keine Bürgerbeteiligung erfolgen soll wenn nicht feststeht, dass die Maßnahme bei Akzeptanz auch durchgeführt werden kann. Stadtverordneter Laufs stellt klar, dass nunmehr vorgeschlagen werde, im Rahmen der Haushaltsberatungen über einen Namenszusatz zu entscheiden. Dies entspreche nicht der bisherigen Beratung, da hier stets Tenor war, dass die Bürger entscheiden sollen, ob ein Namenszusatz gewollt ist oder nicht. Seitens der Stadtverordneten Capellmann und Frey wird klargestellt, dass zunächst die Finanzierung der Maßnahme im Rahmen der Haushaltsberatungen geklärt werden sollte um nicht im Vorfeld Begehrlichkeiten für die Durchführung einer Maßnahme zu wecken, die dann im Nachhinein im Hauhalt finanziell nicht mehr darzustellen ist. Stadtverordnete Kolonko-Hinssen stellt folgenden Antrag zur Änderung des Beschlussentwurfes: getroffen. 1. Die Entscheidung zum Thema „Namenszusatz“ wird im Rahmen der Haushaltsberatungen beraten. 2. Nach Beratung in den Haushaltsberatungen wird eine Bürgerbefragung mit den beiden Antwortmöglichkeiten „Zustimmung“ oder „Ablehnung“ durchgeführt. Bürgermeister Stommel lässt getrennt über den Antrag von Stadtverordneten KolonkoHinssen und dem Verwaltungsvorschlag abstimmen: Beschluss: S. Beschluss Der Rat der Stadt Jülich zieht die Angelegenheit gem. § 1 Abs. 1 Buchst. c) der Zuständigkeitsordnung des Rates der Stadt Jülich an sich und beschließt wie folgt: Abstimmungsergebnis: Einstimmig, Enthaltungen: 0 1. Die Entscheidung zum Thema „Namenszusatz“ wird im Rahmen der Haushaltsberatungen getroffen. Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen: 22, Nein-Stimmen: 17, Enthaltungen: 0 2. Nach Beratung in den Haushaltsberatungen wird eine Bürgerbefragung mit den beiden Antwortmöglichkeiten „Zustimmung“ oder „Ablehnung“ durchgeführt. Beschluss der Sitzung des Stadtrates vom 06.12.2012 Seite 2