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Beschlusstext (Aufstellung der Landschaftspläne Aldenhoven/Linnich-West sowie Titz/Jülich-Ost Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 27 a Landschaftsgesetz NRW (LG) hier: Stellungnahme der Stadt Jülich)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
75 kB
Datum
22.11.2012
Erstellt
26.11.12, 09:16
Aktualisiert
18.01.13, 18:39
Beschlusstext (Aufstellung der Landschaftspläne Aldenhoven/Linnich-West sowie Titz/Jülich-Ost
Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 27 a Landschaftsgesetz NRW (LG)
hier: Stellungnahme der Stadt Jülich)

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Inhalt der Datei

Stadt Jülich Jülich, 18. Januar 2013 Der Bürgermeister Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses am 22.11.2012 im Großen Sitzungssaal des Neuen Rathauses, Große Rurstraße 17, 52428 Jülich 17. Aufstellung der Landschaftspläne Aldenhoven/Linnich-West sowie Titz/Jülich-Ost Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 27 a Landschaftsgesetz NRW (LG) hier: Stellungnahme der Stadt Jülich (Vorlage-Nr. 488/2012) Beschluss: Einstimmig, Enthaltungen: 0 Die Stadt Jülich fordert die Darstellung des Bereiches des Bebauungsplanes Güsten Nr. 6 „Am Häckelchen“ als Entwicklungsziel Nr. 4: Temporäre Erhaltung der Naturraumpotentiale bis zur Realisierung einer den Zielen der Raumordnung und Landesplanung entsprechenden Bauleitplanung oder fachplanerischen Festsetzung im Landschaftsplan.