Daten
Kommune
Jülich
Größe
11 kB
Datum
22.11.2012
Erstellt
26.11.12, 09:16
Aktualisiert
18.01.13, 18:39
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Jülich
Jülich, 18. Januar 2013
Der Bürgermeister
Auszug
aus der Niederschrift über die Sitzung des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses
am 22.11.2012 im Großen Sitzungssaal des Neuen Rathauses, Große Rurstraße 17, 52428 Jülich
3.
Außerplanmäßige Bereitstellung von Haushaltsmitteln zur Erfüllung der Verpflichtung
der EG-Umgebungslärmrichtlinie;
hier: Bereitstellung von 15.000 EUR zur Beauftragung eines Planungsbüros zur
Erarbeitung eines Lärmaktionsplanes
(Vorlage-Nr. 427/2012)
Herr Richard, Planungsbüro Richter-Richard, Aachen, trägt vor. Er erläutert die zu
erfüllenden gesetzlichen Vorgaben. Demnach müssen bis Juli 2013 Lärmkarten und
Lärmaktionspläne vorliegen, andernfalls muss seitens der Bezirksregierung eine
Beanstandung erfolgen. Beigeordneter Schulz weist ebenfalls auf die Dringlichkeit der
Maßnahme hin.
Nach ausführlicher Diskussion wird seitens des Ausschusses die Gefahr gesehen, dass durch
die Aufstellung eines Aktionsplanes für die Gemeinde eine Verpflichtung zur Umsetzung
geschaffen wird, die mit Kosten verbunden ist, für die die Stadt aber nicht die notwendigen
Mittel hat. Auch hat die Stadt keine Handhabe gegenüber den Straßenbaulastträgern Land
und Bund, dass diese sich an den Kosten beteiligen. Der Auschuß ist der Meinung dass der
eigentliche Verursacher diese tragen sollte.
StV Laufs bemerkt, dass nach Vorliegen des Planes auch seitens der Bürger Ansprüche zu
dessen Umsetzung gestellt werden könnten.
Nach Ansicht von Herrn Richard hat der Aktionsplan strategische Bedeutung und kann als
Argumentationsgrundlage bei der Herstellung des Einvernehmens mit Land und Bund
dienen. Dem Bürger gegenüber könne er belegen, von welcher Seite Maßnahmen abgelehnt
wurden.
Der Vortrag von Herrn Richard ist dem Protokoll im Internet beigefügt.
Beschlussentwurf:
einstimmig dagegen
Für die Beauftragung eines Planungsbüros zur Erarbeitung eines Lärmaktionsplanes werden
außerplanmäßig 15.000 EUR bereitgestellt. Die Deckung erfolgt durch Minderausgaben bei
012 1260010015241919 (Energiekosten Feuerwehrgerätehäuser).