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Beschlusstext (Außerplanmäßige Bereitstellung von Haushaltsmitteln zur Erfüllung der Verpflichtung der EG-Umgebungslärmrichtlinie; hier: Bereitstellung von 15.000 EUR zur Beauftragung eines Planungsbüros zur Erarbeitung eines Lärmaktionsplanes)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
11 kB
Datum
22.11.2012
Erstellt
26.11.12, 09:16
Aktualisiert
18.01.13, 18:39
Beschlusstext (Außerplanmäßige Bereitstellung von Haushaltsmitteln zur Erfüllung der Verpflichtung der EG-Umgebungslärmrichtlinie;
hier: Bereitstellung von 15.000 EUR zur Beauftragung eines Planungsbüros zur Erarbeitung eines Lärmaktionsplanes)

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Stadt Jülich Jülich, 18. Januar 2013 Der Bürgermeister Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses am 22.11.2012 im Großen Sitzungssaal des Neuen Rathauses, Große Rurstraße 17, 52428 Jülich 3. Außerplanmäßige Bereitstellung von Haushaltsmitteln zur Erfüllung der Verpflichtung der EG-Umgebungslärmrichtlinie; hier: Bereitstellung von 15.000 EUR zur Beauftragung eines Planungsbüros zur Erarbeitung eines Lärmaktionsplanes (Vorlage-Nr. 427/2012) Herr Richard, Planungsbüro Richter-Richard, Aachen, trägt vor. Er erläutert die zu erfüllenden gesetzlichen Vorgaben. Demnach müssen bis Juli 2013 Lärmkarten und Lärmaktionspläne vorliegen, andernfalls muss seitens der Bezirksregierung eine Beanstandung erfolgen. Beigeordneter Schulz weist ebenfalls auf die Dringlichkeit der Maßnahme hin. Nach ausführlicher Diskussion wird seitens des Ausschusses die Gefahr gesehen, dass durch die Aufstellung eines Aktionsplanes für die Gemeinde eine Verpflichtung zur Umsetzung geschaffen wird, die mit Kosten verbunden ist, für die die Stadt aber nicht die notwendigen Mittel hat. Auch hat die Stadt keine Handhabe gegenüber den Straßenbaulastträgern Land und Bund, dass diese sich an den Kosten beteiligen. Der Auschuß ist der Meinung dass der eigentliche Verursacher diese tragen sollte. StV Laufs bemerkt, dass nach Vorliegen des Planes auch seitens der Bürger Ansprüche zu dessen Umsetzung gestellt werden könnten. Nach Ansicht von Herrn Richard hat der Aktionsplan strategische Bedeutung und kann als Argumentationsgrundlage bei der Herstellung des Einvernehmens mit Land und Bund dienen. Dem Bürger gegenüber könne er belegen, von welcher Seite Maßnahmen abgelehnt wurden. Der Vortrag von Herrn Richard ist dem Protokoll im Internet beigefügt. Beschlussentwurf: einstimmig dagegen Für die Beauftragung eines Planungsbüros zur Erarbeitung eines Lärmaktionsplanes werden außerplanmäßig 15.000 EUR bereitgestellt. Die Deckung erfolgt durch Minderausgaben bei 012 1260010015241919 (Energiekosten Feuerwehrgerätehäuser).