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Beschlusstext (Bergschäden in Jülich Anfrage Bündnis 90/Die Grünen vom 19.09.2012, hier eingegangen am 24.09.2012)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
19 kB
Datum
22.11.2012
Erstellt
26.11.12, 09:16
Aktualisiert
18.01.13, 18:39
Beschlusstext (Bergschäden in Jülich
Anfrage Bündnis 90/Die Grünen vom 19.09.2012, hier eingegangen am 24.09.2012) Beschlusstext (Bergschäden in Jülich
Anfrage Bündnis 90/Die Grünen vom 19.09.2012, hier eingegangen am 24.09.2012) Beschlusstext (Bergschäden in Jülich
Anfrage Bündnis 90/Die Grünen vom 19.09.2012, hier eingegangen am 24.09.2012) Beschlusstext (Bergschäden in Jülich
Anfrage Bündnis 90/Die Grünen vom 19.09.2012, hier eingegangen am 24.09.2012)

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Inhalt der Datei

Stadt Jülich Jülich, 18. Januar 2013 Der Bürgermeister Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses am 22.11.2012 im Großen Sitzungssaal des Neuen Rathauses, Große Rurstraße 17, 52428 Jülich 4.1 Bergschäden in Jülich Anfrage Bündnis 90/Die Grünen vom 19.09.2012, hier eingegangen am 24.09.2012 (Vorlage-Nr. 509/2012) Beschluss der Sitzung des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses vom 22.11.2012 Seite 2 Aufgrund des umfangreichen Textes wird auf das Verlesen der Anfrage verzichtet. Anfrage und Antworten werden ins Protokoll aufgenommen. StV Laufs regt an, zukünftig vor der Sitzung jeweils eine Kopie einer Anfragenvorlage in die Fraktionszimmer zu legen. Anfrage: Ohne Abstimmung Die Anfrage ist als Anlage beigefügt. Frage 1. Wie hoch ist nach dem Kenntnisstand der Verwaltung die Anzahl der seit dem Jahr 2000 in Jülich aufgetretenen Bergschäden? a) Wie verteilen sich diese Bergschäden auf? Private Gebäude Öffentliche Gebäude Straßen und Wege Kanalisation und landwirtschaftliche Nutzflächen b) Wie viele dieser Bergschäden wurden vom Bergbaubetreiber anerkannt? c) Wie viele und welche Verdachtsfälle gibt es im Bereich stadteigenen Grund- und Immobilieneigentums (inkl. Kanalisation)? Welche dieser Verdachtsfälle wurden von der Verwaltung beim Bergbaubetreiber geltend gemacht? Welche wurden anerkannt? In welchen Fällen kam es zu einer gerichtlichen Auseinadersetzung zwischen Stadt und Bergbaubetreiber? In welchen Fällen kam es zu einem Vergleich zwischen Stadt und Bergbautreiben dem mit dem Ergebnis eines (begrenzten) Schadenersatzes ohne Anerkennung eines Bergschadens? Auf welche Weise erfolgte der Schadensausgleich (Zahlung, Sach- u. Dienstleistugen ggf. durch Dritte? Wie hoch ist die Gesamtsumme (Euro) aller Erstattungen und Ausgleichsleistungen? Wie häufig und wo kam es nach Schadensabwicklung zu erneuten Schäden an glei cher Stelle und wie wurde in diesen Fällen verfahren? Antwort zu 1) Die Verwaltung hat keine Kenntnis über die Anzahl der seit dem Jahr 2000 in Jülich aufgetretenen Bergschäden. Seit dem Jahr 2000 sind der Stadtverwaltung 159 Gebäudeschäden gemeldet worden (insgesamt seit den 80er Jahren: 836 Fälle). Nach der Prüfung durch den Verband bergbaugeschädigter Haus- u. Grundeigentümer kann es sich in 7 Fällen um Bergschäden handeln (insgesamt 33 Fälle). Antwort zu 1 a) Es sind drei öffentliche Gebäude von Bergschäden betroffen. Ca. alle 2 Jahre entsteht ein Schaden an Straßen und Kanalisation. Die Schäden werden unmittelbar durch RWE Power behoben. Antwort zu 1 b) Es wurden alle Bergschäden vom Bergbaubetreiber anerkannt. Beschluss der Sitzung des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses vom 22.11.2012 Antwort zu 1 c) Siehe Beantwortung zu 1 a. Es kam zu keinen gerichtlichen Auseinandersetzungen und Vergleichen zwischen Stadt und Seite 3 Beschluss der Sitzung des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses vom 22.11.2012 Seite 4