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Beschlusstext (Bebauungsplan Welldorf Nr. 5 " Schulstraße II " a) Beschluss über die Anregung aus der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) vom 01.01.2007 in der letztgültigen Fassung b) Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
92 kB
Datum
22.11.2012
Erstellt
26.11.12, 09:16
Aktualisiert
18.01.13, 18:39
Beschlusstext (Bebauungsplan Welldorf Nr. 5  " Schulstraße II "
a) Beschluss über die Anregung aus der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) vom 01.01.2007 in der letztgültigen Fassung
b) Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB) Beschlusstext (Bebauungsplan Welldorf Nr. 5  " Schulstraße II "
a) Beschluss über die Anregung aus der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) vom 01.01.2007 in der letztgültigen Fassung
b) Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB) Beschlusstext (Bebauungsplan Welldorf Nr. 5  " Schulstraße II "
a) Beschluss über die Anregung aus der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) vom 01.01.2007 in der letztgültigen Fassung
b) Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB) Beschlusstext (Bebauungsplan Welldorf Nr. 5  " Schulstraße II "
a) Beschluss über die Anregung aus der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) vom 01.01.2007 in der letztgültigen Fassung
b) Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB)

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Inhalt der Datei

Stadt Jülich Jülich, 18. Januar 2013 Der Bürgermeister Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses am 22.11.2012 im Großen Sitzungssaal des Neuen Rathauses, Große Rurstraße 17, 52428 Jülich 14. Bebauungsplan Welldorf Nr. 5 " Schulstraße II " a) Beschluss über die Anregung aus der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) vom 01.01.2007 in der letztgültigen Fassung b) Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB (Vorlage-Nr. 450/2012) Beschluss der Sitzung des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses vom 22.11.2012 Seite 2 Beschlussentwurf: Einstimmig, Enthaltungen: 0 zu a) Die eingegangene Anregung wird wie folgt berücksichtigt: Stellungnahme BUND vom 23.08.2012 Stellungnahme und Beschlussentwurf der Verwaltung Der vorliegende Umweltbericht ist als eine Einschätzung (Potenzialanalyse) zu bewerten und somit als Bewertungsgrundlage nicht geeignet. Es handelt sich nicht um einen Umweltbericht sondern um eine Artenschutzprüfung der Stufe 1. Der BUND bezieht sich somit bereits im ersten Satz auf das falsche Planwerk. In NRW ist ein zweistufiges Verfahren vorgesehen. Vertiefende Untersuchungen des Arteninventars vor Ort sind nur dann angezeigt, wenn im Rahmen der Vorprüfung nicht ausgeschlossen werden kann, dass es zu erheblichen Beeinträchtigungen geschützter Tierarten kommt. Im vorliegenden Fall konnte eine erhebliche Beeinträchtigung durch die Prüfung gemäß Stufe 1 ausgeschlossen werden. So ist auf Seite 4 zu lesen „Arten, die für das Messtischblatt genannt werden und die im Plangebiet nur als Nahrungsgäste vorkommen können, sind die Greifvögel Mäusebussard, Turmfalke, Rotmilan, Kornweihe und Rohrweihe. Ein Vorkommen der Feldlerche ist zeitweilig möglich.“ Dies ist eine eklatante Fehleinschätzung. Der Gutachter ignoriert damit den tatsächlichen Kenntnisstand. Der Einwand ist nicht nachvollziehbar. Der Einwender bemängelt, dass der tatsächliche Kenntnisstand ignoriert wird, nennt den seiner Meinung nach korrekten Kenntnisstand aber nicht. Es handelt sich um einen ca. 40 Meter breiten Ackerstreifen am unmittelbaren Ortsrand. Keine der Greifvogelarten wird hierauf brüten, allein schon aufgrund der Ortsnähe. Weder das Fundortkataster @LINFOS noch die Karte „Vorkommensgebiete und Populationszentren planungsrelevanter Vogelarten von landesweiter Bedeutung“ des LANUV NRW geben einen Hinweis auf diese Arten. Theoretisch denkbar ist eine Brut der Feldlerche, wenngleich der Standort, wie vom Gutachter aufgeführt, aufgrund der Ortsnähe suboptimal ist, da Feldlerchen Vertikalstrukturen meiden. Der BUND sollte nicht nur kritisieren, sondern auch mit Substanz Fakten nennen. Die Verwirklichung des Vorhabens führt Womit der Einwender die gewagten möglicherweise zu Biodiversitätsschäden im Annahmen trifft, bleibt völlig unbegründet. Sinne des Umweltschadensgesetzes. Solche Die Arten wurden in der Artenschutzprüfung Schäden sind insbesondere bei einer besprochen. Beeinträchtigungen dieser ArtenSeite 3 Beschluss der Sitzung des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses vom 22.11.2012 Betroffenheit von Arten des Anhanges I der sind aufgrund der örtlichen Situation und der Europ. Vogelschutzrichtlinie (hier Rotmilan, Kleinflächigkeit des Eingriffs sowie der Kornweihe und Rohrweihe). Diese Anhänge umfassend vorhandenen Ausweichhabitate Beschluss der Sitzung des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses vom 22.11.2012 Seite 4