Daten
Kommune
Jülich
Größe
92 kB
Datum
22.11.2012
Erstellt
26.11.12, 09:16
Aktualisiert
18.01.13, 18:39
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Jülich
Jülich, 18. Januar 2013
Der Bürgermeister
Auszug
aus der Niederschrift über die Sitzung des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses
am 22.11.2012 im Großen Sitzungssaal des Neuen Rathauses, Große Rurstraße 17, 52428 Jülich
14.
Bebauungsplan Welldorf Nr. 5 " Schulstraße II "
a) Beschluss über die Anregung aus der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2
Baugesetzbuch (BauGB) vom 01.01.2007 in der letztgültigen Fassung
b) Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB
(Vorlage-Nr. 450/2012)
Beschluss der Sitzung des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses vom 22.11.2012
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Beschlussentwurf:
Einstimmig, Enthaltungen: 0
zu a) Die eingegangene Anregung wird wie folgt berücksichtigt:
Stellungnahme BUND vom 23.08.2012
Stellungnahme und Beschlussentwurf der
Verwaltung
Der vorliegende Umweltbericht ist als eine
Einschätzung (Potenzialanalyse) zu bewerten
und somit als Bewertungsgrundlage nicht
geeignet.
Es handelt sich nicht um einen Umweltbericht
sondern um eine Artenschutzprüfung der
Stufe 1. Der BUND bezieht sich somit bereits
im ersten Satz auf das falsche Planwerk. In
NRW ist ein zweistufiges Verfahren
vorgesehen. Vertiefende Untersuchungen des
Arteninventars vor Ort sind nur dann
angezeigt, wenn im Rahmen der Vorprüfung
nicht ausgeschlossen werden kann, dass es zu
erheblichen Beeinträchtigungen geschützter
Tierarten kommt. Im vorliegenden Fall konnte
eine erhebliche Beeinträchtigung durch die
Prüfung gemäß Stufe 1 ausgeschlossen
werden.
So ist auf Seite 4 zu lesen „Arten, die für das
Messtischblatt genannt werden und die im
Plangebiet nur als Nahrungsgäste vorkommen
können, sind die Greifvögel Mäusebussard,
Turmfalke, Rotmilan, Kornweihe und
Rohrweihe. Ein Vorkommen der Feldlerche
ist zeitweilig möglich.“ Dies ist eine
eklatante Fehleinschätzung. Der Gutachter
ignoriert damit den tatsächlichen
Kenntnisstand.
Der Einwand ist nicht nachvollziehbar. Der
Einwender bemängelt, dass der tatsächliche
Kenntnisstand ignoriert wird, nennt den seiner
Meinung nach korrekten Kenntnisstand aber
nicht. Es handelt sich um einen ca. 40 Meter
breiten Ackerstreifen am unmittelbaren
Ortsrand. Keine der Greifvogelarten wird
hierauf brüten, allein schon aufgrund der
Ortsnähe. Weder das Fundortkataster
@LINFOS noch die Karte
„Vorkommensgebiete und Populationszentren
planungsrelevanter Vogelarten von
landesweiter Bedeutung“ des LANUV NRW
geben einen Hinweis auf diese Arten.
Theoretisch denkbar ist eine Brut der
Feldlerche, wenngleich der Standort, wie vom
Gutachter aufgeführt, aufgrund der Ortsnähe
suboptimal ist, da Feldlerchen Vertikalstrukturen meiden.
Der BUND sollte nicht nur kritisieren,
sondern auch mit Substanz Fakten nennen.
Die Verwirklichung des Vorhabens führt
Womit der Einwender die gewagten
möglicherweise zu Biodiversitätsschäden im Annahmen trifft, bleibt völlig unbegründet.
Sinne des Umweltschadensgesetzes. Solche
Die Arten wurden in der Artenschutzprüfung
Schäden
sind
insbesondere
bei
einer
besprochen. Beeinträchtigungen dieser ArtenSeite 3
Beschluss der Sitzung des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses vom 22.11.2012
Betroffenheit von Arten des Anhanges I der
sind aufgrund der örtlichen Situation und der
Europ. Vogelschutzrichtlinie (hier Rotmilan, Kleinflächigkeit des Eingriffs sowie der
Kornweihe und Rohrweihe). Diese Anhänge umfassend vorhandenen Ausweichhabitate
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