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Beschlussvorlage (Entsendung eines Mitgliedes in den Aufsichtsrat der REVG Rhein-Erft-Verkehrsgesellschaft mbH)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
15 kB
Datum
24.11.2009
Erstellt
23.11.09, 18:01
Aktualisiert
23.11.09, 18:01
Beschlussvorlage (Entsendung eines Mitgliedes in den Aufsichtsrat der REVG Rhein-Erft-Verkehrsgesellschaft mbH) Beschlussvorlage (Entsendung eines Mitgliedes in den Aufsichtsrat der REVG Rhein-Erft-Verkehrsgesellschaft mbH) Beschlussvorlage (Entsendung eines Mitgliedes in den Aufsichtsrat der REVG Rhein-Erft-Verkehrsgesellschaft mbH)

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Inhalt der Datei

STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP822/2009 Ratsbüro Sitzungsteil Az.: 10 32 /2 öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Rat der Stadt Bedburg 24.11.2009 Betreff: Entsendung eines Mitgliedes in den Aufsichtsrat der REVG Rhein-Erft-Verkehrsgesellschaft mbH Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt Bedburg beschließt, in den Aufsichtsrat der REVG Rhein-ErftVerkehrsgesellschaft mbH als Vertreter/in der Stadt Bedburg Herrn Kämmerer Herbert Baum sowie als deren/dessen Stellvertreter/in Frau/Herrn ________________________zu entsenden. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Seite: 2 Sitzungsvorlage Begründung: Gem. § 9 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages der REVG Rhein-Erft-Verkehrsgesellschaft mbH im Rhein-Erft-Kreis hat die Gesellschaft einen Aufsichtsrat, der aus 13 ordentlichen Mitgliedern und je einem Stellvertreter für jedes ordentliche Mitglied besteht. Der Rhein-Erft-Kreis entsendet drei und jede Kommune des Rhein-Erft-Kreises je ein Mitglied in den Aufsichtsrat. Der Stellvertreter nimmt sein Amt im Aufsichtsrat wahr, wenn das von ihm vertretene Aufsichtsratsmitglied im Einzelfalle nicht anwesend ist. Die Amtszeit des Aufsichtsrates endet gem. § 9 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages mit Ablauf der jeweiligen Wahlperiode des Kreistages des Rhein-Erft-Kreises. Gem. § 113 Abs. 3 GO NRW ist die Gemeinde verpflichtet, bei der Ausgestaltung des Gesellschaftsvertrages einer Kapitalgesellschaft darauf hinzuwirken, dass ihr das Recht eingeräumt wird, Mitglieder in den Aufsichtsrat zu entsenden. Bisher waren Herr Stadtverordneter Hans Schnäpp (CDU) und als sein Stellvertreter Herr Stadtverordneter Matthias Heinen (CDU) in den Aufsichtsrat entsandt. Über die Entsendung entscheidet der Rat. Gemäß Rücksprache mit dem Geschäftsführer der REVG, Herrn Rechtsanwalt Reuter, ist der Rat in seiner Entscheidung frei, ob er ein Ratsmitglied oder einen Bediensteten der Verwaltung in den Aufsichtsrat der REVG entsendet. Vielerorts sei es gängige Praxis und auch tunlich, die dortigen Kämmerer zu entsenden. Daher wird seitens der Verwaltung empfohlen, den Kämmerer der Stadt Bedburg, Herrn Herbert Baum, in den Aufsichtsrat zu entsenden. Hier evtl. Abstimmungsergebnis aus vorherigen Fachausschüssen eintragen: - Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: * evtl. gesondertes Beiblatt beifügen 50181 Bedburg, den 04.11.2009 ----------------------------------Steinbach ----------------------------------Brabender-Lipej ----------------------------------Koerdt Sachbearbeiter(in) Leiterin des Ratsbüros Bürgermeister Beschlussvorlage WP8-22/2009 Seite 2 STADT BEDBURG Beschlussvorlage WP8-22/2009 Sitzungsvorlage Seite: 3 Seite 3