Daten
Kommune
Bedburg
Größe
15 kB
Datum
24.11.2009
Erstellt
23.11.09, 18:01
Aktualisiert
23.11.09, 18:01
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP822/2009
Ratsbüro
Sitzungsteil
Az.: 10 32 /2
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Rat der Stadt Bedburg
24.11.2009
Betreff:
Entsendung eines Mitgliedes in den Aufsichtsrat der REVG Rhein-Erft-Verkehrsgesellschaft
mbH
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bedburg beschließt, in den Aufsichtsrat der REVG Rhein-ErftVerkehrsgesellschaft mbH
als Vertreter/in der Stadt Bedburg
Herrn Kämmerer Herbert Baum sowie als deren/dessen
Stellvertreter/in Frau/Herrn ________________________zu entsenden.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Seite: 2
Sitzungsvorlage
Begründung:
Gem. § 9 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages der REVG Rhein-Erft-Verkehrsgesellschaft
mbH im Rhein-Erft-Kreis hat die Gesellschaft einen Aufsichtsrat, der aus 13 ordentlichen
Mitgliedern und je einem Stellvertreter für jedes ordentliche Mitglied besteht.
Der Rhein-Erft-Kreis entsendet drei und jede Kommune des Rhein-Erft-Kreises je ein
Mitglied in den Aufsichtsrat. Der Stellvertreter nimmt sein Amt im Aufsichtsrat wahr,
wenn das von ihm vertretene Aufsichtsratsmitglied im Einzelfalle nicht anwesend ist.
Die Amtszeit des Aufsichtsrates endet gem. § 9 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages mit
Ablauf der jeweiligen Wahlperiode des Kreistages des Rhein-Erft-Kreises.
Gem. § 113 Abs. 3 GO NRW ist die Gemeinde verpflichtet, bei der Ausgestaltung des
Gesellschaftsvertrages einer Kapitalgesellschaft darauf hinzuwirken, dass ihr das Recht
eingeräumt wird, Mitglieder in den Aufsichtsrat zu entsenden.
Bisher waren Herr Stadtverordneter Hans Schnäpp (CDU) und als sein Stellvertreter Herr
Stadtverordneter Matthias Heinen (CDU) in den Aufsichtsrat entsandt.
Über die Entsendung entscheidet der Rat.
Gemäß Rücksprache mit dem Geschäftsführer der REVG, Herrn Rechtsanwalt Reuter, ist
der Rat in seiner Entscheidung frei, ob er ein Ratsmitglied oder einen Bediensteten der
Verwaltung in den Aufsichtsrat der REVG entsendet. Vielerorts sei es gängige Praxis und
auch tunlich, die dortigen Kämmerer zu entsenden. Daher wird seitens der Verwaltung
empfohlen, den Kämmerer der Stadt Bedburg, Herrn Herbert Baum, in den Aufsichtsrat zu
entsenden.
Hier evtl. Abstimmungsergebnis aus vorherigen Fachausschüssen eintragen: -
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren
Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
* evtl. gesondertes Beiblatt beifügen
50181 Bedburg, den 04.11.2009
----------------------------------Steinbach
----------------------------------Brabender-Lipej
----------------------------------Koerdt
Sachbearbeiter(in)
Leiterin des Ratsbüros
Bürgermeister
Beschlussvorlage WP8-22/2009
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STADT BEDBURG
Beschlussvorlage WP8-22/2009
Sitzungsvorlage
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