Daten
Kommune
Bedburg
Größe
16 kB
Datum
23.02.2010
Erstellt
19.02.10, 18:02
Aktualisiert
19.02.10, 18:02
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache:
Fachbereich 3 - Planen, Bauen, Umwelt
und Verkehr
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Stadtentwicklungsausschuss
23.02.2010
Betreff:
Bebauungsplan Nr. 48 b/Bedburg
-Gemeindeverbindungsstraße von Bedburg nach Bedburg-Rathhier: Empfehlung zur Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses
Beschlussvorschlag:
Der Stadtentwicklungsausschuss stellt fest, dass ein Planungsbedürfnis bzw. ein Bedürfnis zur
Aufrechterhaltung der eingeleiteten Bauleitplanung im Rahmen des Bebauungsplanes
Nr. 48b/Bedburg nicht mehr besteht.
Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg, den am 18.05.2004 durch
Ratsbeschluss nach § 2 Abs. 1 des BauGB (Baugesetzbuch) herbeigeführten
Aufstellungsbeschluss gem. § 1 Abs. 8 i.V.m. § 10 Abs. 1 BauGB aufzuheben.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Der Rat der Stadt Bedburg hat aufgrund des damaligen Planungserfordernisses zur
Wiederherstellung der Gemeindeverbindungsstraße (frühere K13n) von Bedburg nach BedburgRath
in
seiner
Sitzung
am
18.05.2004
den
Aufstellungsbeschluss
für
den
planfeststellungsersetzenden Bebauungsplan Nr. 48b/Bedburg gefasst.
Daraufhin wurde das frühzeitige Beteiligungsverfahren nach den Vorschriften der §§ 3 Abs. 1 und
4 Abs. 1 BauGB in der Frist vom 21.07.2005 bis zum 22.08.2005 durchgeführt.
Aufgrund der Stellungnahmen aus dem frühzeitigen Beteiligungsverfahren wurde ein
Rechtsgutachten zur Bewertung in Auftrag gegeben. Nach Berücksichtigung aller
abwägungsrelevanten Belange, im Besonderem der Empfehlung des Rechtsgutachtens, wurde, im
Hinblick auf die mit einem förmlichen Planfeststellungsverfahren einhergehende größere
Rechtssicherheit
und
umfassenden
Regelungsmöglichkeiten, beschlossen, auf ein
Planfeststellungsverfahren nach dem Straßen- und Wegegesetz umzustellen.
Darüber hinaus hätte mit dem Instrument des Bebauungsplanes eine Abwicklung unter den
„günstigeren“ Vorschriften des alten Verfahrensrechtes des Baugesetzbuches bereits bis zum
19.07.2006 erfolgen müssen.
Daraufhin wurde am 16.05.2006 durch die Bezirksregierung Köln das Planfeststellungsverfahren
eingeleitet. Nach Abwicklung der einzelnen Verfahrensschritte ist der abschließende
Planfeststellungsbeschluss gem. § 38 StrWG NRW i.V.m. §§ 72 ff. VwVfG NRW am 10.06.2009 –
Az.: 25.3.3.4 - 1/06 – erfolgt. Der Plan hat daraufhin in der Zeit vom 30.06.2009 bis 14.07.2009
ausgelegen. Der Beschluss hat somit nach Ablauf einer Monatsfrist am 15.08.2009 Rechtskraft
erlangt.
Gem. Zuständigkeitsregelung für den Rat und die Ausschüsse der Stadt Bedburg liegt für die
Einleitung, Aufhebung und Änderung von Bauleitplanverfahren die sachliche Zuständigkeit
grundsätzlich beim Stadtentwicklungsausschuss. Da im vorliegenden Fall jedoch ein
Ratsbeschluss vorliegt, kann dieser auch nur vom Rat aufgehoben werden.
Aufgrund des rechtskräftigen Planfeststellungsbeschlusses und dem nunmehr fehlendem
Planungserfordernisses (eine städtebauliche Planung ist nach Rechtsprechung dann erforderlich,
wenn sie nach der planerischen Konzeption der Gemeinde erforderlich erscheint) empfiehlt die
Verwaltung, wie im Beschlussvorschlag aufgeführt, zu entscheiden.
Hinweis:
Der Baubeginn der Gemeindeverbindungsstraße ist für Sommer 2010 beabsichtigt. Die Dauer der
Bauarbeiten wird voraussichtlich 12 Monate betragen.
Hier evtl. Abstimmungsergebnis aus vorherigen Fachausschüssen eintragen:
Beschlussvorlage
Seite 2
STADT BEDBURG
Seite: 3
Sitzungsvorlage
Finanzielle Auswirkungen:
Nein x
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren
Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
* evtl. gesondertes Beiblatt beifügen
50181 Bedburg, 15.01.2010
----------------------------------Stefan Lukas
----------------------------------Rainer Köster
(Sachbearbeiter)
(Sachbearbeiter)
----------------------------------Jürgen Schmeier
(Fachbereichsleiter)
gesehen:
----------------------------------Gunnar Koerdt
(Bürgermeister)
Beschlussvorlage
Seite 3