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Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 48 b/Bedburg -Gemeindeverbindungsstraße von Bedburg nach Bedburg-Rath- hier: Empfehlung zur Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
16 kB
Datum
23.02.2010
Erstellt
19.02.10, 18:02
Aktualisiert
19.02.10, 18:02
Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 48 b/Bedburg
-Gemeindeverbindungsstraße von Bedburg nach Bedburg-Rath-
hier: Empfehlung zur Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 48 b/Bedburg
-Gemeindeverbindungsstraße von Bedburg nach Bedburg-Rath-
hier: Empfehlung zur Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 48 b/Bedburg
-Gemeindeverbindungsstraße von Bedburg nach Bedburg-Rath-
hier: Empfehlung zur Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses)

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Inhalt der Datei

STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: Fachbereich 3 - Planen, Bauen, Umwelt und Verkehr Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Stadtentwicklungsausschuss 23.02.2010 Betreff: Bebauungsplan Nr. 48 b/Bedburg -Gemeindeverbindungsstraße von Bedburg nach Bedburg-Rathhier: Empfehlung zur Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses Beschlussvorschlag: Der Stadtentwicklungsausschuss stellt fest, dass ein Planungsbedürfnis bzw. ein Bedürfnis zur Aufrechterhaltung der eingeleiteten Bauleitplanung im Rahmen des Bebauungsplanes Nr. 48b/Bedburg nicht mehr besteht. Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg, den am 18.05.2004 durch Ratsbeschluss nach § 2 Abs. 1 des BauGB (Baugesetzbuch) herbeigeführten Aufstellungsbeschluss gem. § 1 Abs. 8 i.V.m. § 10 Abs. 1 BauGB aufzuheben. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Der Rat der Stadt Bedburg hat aufgrund des damaligen Planungserfordernisses zur Wiederherstellung der Gemeindeverbindungsstraße (frühere K13n) von Bedburg nach BedburgRath in seiner Sitzung am 18.05.2004 den Aufstellungsbeschluss für den planfeststellungsersetzenden Bebauungsplan Nr. 48b/Bedburg gefasst. Daraufhin wurde das frühzeitige Beteiligungsverfahren nach den Vorschriften der §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB in der Frist vom 21.07.2005 bis zum 22.08.2005 durchgeführt. Aufgrund der Stellungnahmen aus dem frühzeitigen Beteiligungsverfahren wurde ein Rechtsgutachten zur Bewertung in Auftrag gegeben. Nach Berücksichtigung aller abwägungsrelevanten Belange, im Besonderem der Empfehlung des Rechtsgutachtens, wurde, im Hinblick auf die mit einem förmlichen Planfeststellungsverfahren einhergehende größere Rechtssicherheit und umfassenden Regelungsmöglichkeiten, beschlossen, auf ein Planfeststellungsverfahren nach dem Straßen- und Wegegesetz umzustellen. Darüber hinaus hätte mit dem Instrument des Bebauungsplanes eine Abwicklung unter den „günstigeren“ Vorschriften des alten Verfahrensrechtes des Baugesetzbuches bereits bis zum 19.07.2006 erfolgen müssen. Daraufhin wurde am 16.05.2006 durch die Bezirksregierung Köln das Planfeststellungsverfahren eingeleitet. Nach Abwicklung der einzelnen Verfahrensschritte ist der abschließende Planfeststellungsbeschluss gem. § 38 StrWG NRW i.V.m. §§ 72 ff. VwVfG NRW am 10.06.2009 – Az.: 25.3.3.4 - 1/06 – erfolgt. Der Plan hat daraufhin in der Zeit vom 30.06.2009 bis 14.07.2009 ausgelegen. Der Beschluss hat somit nach Ablauf einer Monatsfrist am 15.08.2009 Rechtskraft erlangt. Gem. Zuständigkeitsregelung für den Rat und die Ausschüsse der Stadt Bedburg liegt für die Einleitung, Aufhebung und Änderung von Bauleitplanverfahren die sachliche Zuständigkeit grundsätzlich beim Stadtentwicklungsausschuss. Da im vorliegenden Fall jedoch ein Ratsbeschluss vorliegt, kann dieser auch nur vom Rat aufgehoben werden. Aufgrund des rechtskräftigen Planfeststellungsbeschlusses und dem nunmehr fehlendem Planungserfordernisses (eine städtebauliche Planung ist nach Rechtsprechung dann erforderlich, wenn sie nach der planerischen Konzeption der Gemeinde erforderlich erscheint) empfiehlt die Verwaltung, wie im Beschlussvorschlag aufgeführt, zu entscheiden. Hinweis: Der Baubeginn der Gemeindeverbindungsstraße ist für Sommer 2010 beabsichtigt. Die Dauer der Bauarbeiten wird voraussichtlich 12 Monate betragen. Hier evtl. Abstimmungsergebnis aus vorherigen Fachausschüssen eintragen: Beschlussvorlage Seite 2 STADT BEDBURG Seite: 3 Sitzungsvorlage Finanzielle Auswirkungen: Nein x Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: * evtl. gesondertes Beiblatt beifügen 50181 Bedburg, 15.01.2010 ----------------------------------Stefan Lukas ----------------------------------Rainer Köster (Sachbearbeiter) (Sachbearbeiter) ----------------------------------Jürgen Schmeier (Fachbereichsleiter) gesehen: ----------------------------------Gunnar Koerdt (Bürgermeister) Beschlussvorlage Seite 3