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Beschlusstext (Fällarbeiten auf städtischen Grundstücken)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
10 kB
Datum
28.01.2013
Erstellt
12.02.13, 18:34
Aktualisiert
12.02.13, 18:34
Beschlusstext (Fällarbeiten auf städtischen Grundstücken)

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Inhalt der Datei

Stadt Jülich Jülich, 12. Februar 2013 Der Bürgermeister Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses am 28.01.2013 im Großen Sitzungssaal des Neuen Rathauses, Große Rurstraße 17, 52428 Jülich 2.2 Fällarbeiten auf städtischen Grundstücken (Vorlagen-Nr.48/2013) Mitteilung: Ohne Abstimmung In Absprache mit dem Landesbetrieb Wald und Holz, der für die Stadt Jülich die Überwachung und Überprüfung der Verkehrssicherungspflicht in städtischen Waldflächen vornimmt, müssen in den folgenden Bereichen Bäume (überwiegend Pappeln) gefällt werden: Koslar Am Wiesengrund Altenburg Haus Dohr (westlich durch den Schlagbaum gesperrter Wirtschaftsweg), Güsten Finkelbachweg (Maßnahme bereits abgeschlossen) Sportplatz Stetternich, aufgrund der örtlichen Situation bzw der Erreichbarkeit der Fläche über den angrenzenden Bach wird zumindest ein Teil der gefällten Bäume auf der Fläche verbleiben. Die Maßnahmen sind mit der Unteren Landschaftsbehörde abgestimmt. Mit den Fällarbeiten wird in den nächsten Tagen begonnen.