Daten
Kommune
Jülich
Größe
22 kB
Datum
07.03.2013
Erstellt
10.10.13, 15:15
Aktualisiert
10.10.13, 15:15
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Jülich
Jülich, 10. Oktober 2013
Der Bürgermeister
Auszug
aus der Niederschrift über die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
am 07.03.2013 im Großen Sitzungssaal des Neuen Rathauses, Große Rurstraße 17, 52428 Jülich
1.2.3
Antrag 10/2013 - CDU
Der Antrag der CDU-Stadtratsfraktion lautet wie folgt:
Kämmerer Prömpers erläutert, dass eine völlige Streichung der Mittel aus dem Haushalt
nicht möglich sei, da das Beanstandungsverfahren hinsichtlich des Ratsbeschlusses vom
Dezember noch läuft. Mit einer Entscheidung sei nach Auskunft der Kommunalaufsicht
vor Ostern nicht mehr zu rechnen. Die Mittel müssten somit Berücksichtigung im Haushalt
finden; gleichwohl können die Mittel mit einem Sperrvermerk versehen werden.
Stadtverordneter Capellmann bemerkt, dass er der Argumentation des Kämmerers folgen
könne und der Antrag dementsprechend umformuliert wird, dass die Mittel durch einen
entsprechenden Sperrvermerk gesperrt werden. Da die Mittel nach Entscheidung der
Aufsichtsbehörde nicht ohne Beschluss des Rates ausgegeben werden sollen und auch
gegen die Entscheidung der Aufsichtsbehörde noch Rechtsmittel möglich sind, erweitert er
den Antrag der CDU-Stadtratsfraktion noch um folgenden Zusatz:
Nach Entscheidung der Aufsichtsbehörde ist seitens des Rates über die Freigabe
der Mittel zu entscheiden.
Stadtverordneter Hoven erklärt, dass er an der Abstimmung nicht teilnehmen wird.
Beschluss
Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen: 18, Nein-Stimmen: 2, Enthaltungen: 0
Die Mittel für die Erstellung eines Lärmschutzgutachtens bleiben im Haushalt
veranschlagt. Die Verwendung der Mittel wird mit einem Sperrvermerk versehen. Nach
Entscheidung der Aufsichtsbehörde ist seitens des Rates über die Freigabe der Mittel zu
entscheiden.