Daten
Kommune
Jülich
Größe
23 kB
Datum
07.03.2013
Erstellt
10.10.13, 15:15
Aktualisiert
10.10.13, 15:15
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Jülich
Jülich, 10. Oktober 2013
Der Bürgermeister
Auszug
aus der Niederschrift über die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
am 07.03.2013 im Großen Sitzungssaal des Neuen Rathauses, Große Rurstraße 17, 52428 Jülich
1.2.4
Antrag 11/2013 - CDU
Der Antrag der CDU-Stadtratsfraktion lautet wie folgt:
Stadtverordneter Capellmann erläutert, dass im Rahmen des Haushaltssicherungskonzepts
regelmäßig Bestandsaufnahmen zu machen sind. Vor diesem Hintergrund beantragt die
CDU-Stadtratsfraktion, die Steuerhebesätze moderater anzuheben und dann für jeden
Haushalt/Doppelhaushalt zu sehen, welche Erhöhung notwendig ist.
Kämmerer Prömpers weist darauf hin, dass eine moderatere Erhöhung nicht
unproblematisch sei. Die Erhöhung könne nicht einfach auf die Jahre aufgeteilt werden, da
in jedem Jahr gewährleistet werden muss, dass das Eigenkapital nicht negativ wird.
Bürgermeister Stommel stellt nach weiterer Diskussion folgende Steuerhebesätze zur
Abstimmung:
Grundsteuer A
Grundsteuer B
Gewerbesteuer
265 %
480 %
460 %.
Für die Folgejahre wird ein 2-Jahres-Rhythmus berechnet, der das gesetzte Ziel, das
Eigenkapital bis zum Ende des Konsolidierungszeitraums nicht aufzubrauchen,
verwirklicht.
Beschluss
Abstimmungsergebnis: Einstimmig, Enthaltungen: 7
Die Steuerhebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer werden wie folgt festgesetzt:
Grundsteuer A
Grundsteuer B
Gewerbesteuer
265 %
480 %
460 %.