Daten
Kommune
Jülich
Größe
84 kB
Datum
07.03.2013
Erstellt
10.10.13, 15:15
Aktualisiert
10.10.13, 15:15
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Jülich
Jülich, 10. Oktober 2013
Der Bürgermeister
Auszug
aus der Niederschrift über die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
am 07.03.2013 im Großen Sitzungssaal des Neuen Rathauses, Große Rurstraße 17, 52428 Jülich
5.
Änderung des Flächennutzungsplanes "Pferdebetrieb Güsten"
a) Beschluss über Anregungen aus der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2
Baugesetzbuch (BauGB)
b) Beschluss der Flächennutzungsplanänderung
(Vorlagen-Nr.70/2013)
Beschlussentwurf:
Abstimmungsergebnis: Einstimmig, Enthaltungen: 0
a)
1. Die Anregungen des Kreises Düren werden wie folgt berücksichtigt:
Die Stellungnahmen „Kreisentwicklung und Straßen“ sowie „Wasserwirtschaft“ werden
im nachfolgenden Baugenehmigungsverfahren in Absprache mit dem Kreis Düren
abgearbeitet. Die Stellungnahme „Landschaftspflege und Naturschutz“ wird durch die
Vorlage eines neuen Fachbeitrages erledigt.
2. Die Anregung der Unterschriftenaktion (19 Unterschriften, ungeprüft) werden wie folgt
berücksichtigt:
Fragen der Neuversiegelung und der Qualität der vorhandenen Oberflächen werden im
Landschafts-Fachbeitrag abgearbeitet, der mit der Unteren Landschaftsbehörde
abgestimmt ist. Die Frage des Bedarfs der Normhalle und des Ausbildungsstandes der
Pferde sind nicht Gegenstand der Flächennutzungsplanänderung. Das gilt auch für die
Mietverhältnisse in der Vergangenheit.
4 Reitbetriebe in einem Umkreis vom 2,5 km (ca. 20 qkm) sind im ländlichen Raum
angemessen. Die Rentabilität eines Betriebes wird im Flächennutzungsplanverfahren
nicht geprüft. Die Intensivtierhaltung bezieht sich auf den ursprünglichen
"„Umweltbericht“ und ist nicht mehr relevant.
Die Ausgleichsbepflanzung wird in Absprache mit der Unteren Landschaftsbehörde
festgelegt.
Das Landschaftsbild ist Thema im Fachbeitrag. Die artgerechte Haltung wird im
Baugenehmigungsverfahren geprüft. Pachtverträge sind nicht Gegenstand des
Flächennutzungsplanverfahrens. Die Äußerungen zum Zustand 2005 sind nicht
Gegenstand des Flächennutzungsplanverfahrens. Nach der Änderung des
Flächennutzungsplanes ist eine landwirtschaftliche Privilegierung nicht erforderlich. Die
Entsorgung des Schutzwassers wird im Baugenehmigungsverfahren geklärt. Das gilt auch
für die notwendigen Stellplätze.
Die Parksituation im Umfeld ist von der Ordnungsbehörde zu prüfen und nicht
Gegenstand des Flächennutzungsplanverfahrens. Nach Aussage des Gutachters ist mit
Beeinträchtigungen der Friedhofsruhe nicht zu rechnen.
b) Die Änderung des Flächennutzungsplanes „Pferdebetrieb Güsten“ wird beschlossen.
Beschluss der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 07.03.2013
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