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Beschlusstext (Kürzung der städtischen Mittel für die Brückenkopf-Park GmbH)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
86 kB
Datum
07.03.2013
Erstellt
10.10.13, 15:15
Aktualisiert
10.10.13, 15:15
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Inhalt der Datei

Stadt Jülich Jülich, 10. Oktober 2013 Der Bürgermeister Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 07.03.2013 im Großen Sitzungssaal des Neuen Rathauses, Große Rurstraße 17, 52428 Jülich 1.1.3 Kürzung der städtischen Mittel für die Brückenkopf-Park GmbH Bürgermeister Stommel weist darauf hin, dass am gestrigen Tag eine Aufsichtsratssitzung der Brückenkopf-Park GmbH stattgefunden hat und in dieser sich der Aufsichtsrat zu der vorgesehenen Kürzung der städtischen Mittel für den Brückenkopf-Park positioniert und ein entsprechendes Schreiben an den Gesellschafter verfasst hat. Das Schreiben wird für die Beratung bereits jetzt vorgelegt. Die Position des Aufsichtsrats der Brückenkopf-Park GmbH ist der Niederschrift als Anlage beigefügt. Stadtverordneter Garding führt aus, dass die Begründung für die Zuschusskürzung war, dass bereits im Jahr 2014 mit Einnahmen aus dem Jugendgästehaus gerechnet worden ist. Nunmehr werde mitgeteilt, dass in 2014 noch Kosten anfallen werden und aus diesem Grund die Einnahmen vom Jugendgästehaus nicht in der ursprünglichen Höhe angesetzt werden können. Da jedoch noch ungewiss sei, welche Verträge abgeschlossen werden und auch der Aufsichtsrat gehalten sei, eine Strategie zur Wirtschaftlichkeit der Gesellschaft zu entwickeln, halte er es für verfrüht, bereits jetzt die Mittelkürzung zurückzunehmen. Stadtverordneter Capellmann bemerkt, dass er unabhängig davon, dass die CDUStadtratsfraktion eine andere Auffassung vertrete, ein haushaltstechnisches Problem sehe. Eine Kapitalaufstockung werde die Stadt nicht vornehmen können und damit müsste im Bedarfsfall eine Kürzung in Höhe von 50.000 € durch Kündigungen oder eine Schließung des Parks erreicht werden. Aus diesem Grunde appelliere er dafür, den Zuschuss in der vorgesehenen Höhe zu belassen und mit einem Sperrvermerk zu versehen. Stadtverordneter Laufs plädiert für eine eindeutige Festlegung des Zuschusses, da in Kürze der Wirtschaftsplan für den Brückenkopf-Park aufgestellt werden müsse. Hierzu müsse der Zuschuss festgelegt sein, da ansonsten nicht klar sei, von welchem Betrag ausgegangen werden muss. Die Vorgabe sei dann entsprechend bei der Erstellung des Wirtschaftsplanes zu berücksichtigen. Bei anderen Einrichtungen der Stadt Jülich sei ebenso vorgegangen worden, indem Einnahmeerhöhungen oder Einsparungen bei den Ausgaben festgelegt worden sind. Stadtverordneter Capellmann weist darauf hin, dass bei einer bereits jetzt festgelegten Zuschusskürzung, die zum Aufbau eines gewissen Drucks auf die Gesellschaft hinsichtlich der Vorlage eines Strategiekonzepts sicherlich hilfreich sei, seitens der Stadt nicht im Nachhinein weitere Überlegungen angestellt werden können, wenn die geplanten Einnahmen ausfallen, sondern ein mögliches Insolvenzverfahren in Betracht gezogen werden muss. Aus diesem Grunde schlage er vor, nur Vorgaben zu machen und nicht bereits jetzt vollendete Tatsachen zu schaffen. Stadtverordneter Garding bemerkt, dass nach der ursprünglichen Planung eine Auswirkung des Jugendgästehauses vor 2016 nicht vorgesehen war und somit der Zuschuss in unverminderter Höhe von 650.000 € hätte weitergezahlt werden sollen. Der Vorschlag von Stadtverordneten Capellmann finde somit auch seine Zustimmung mit der Intention, dass der Aufsichtsrat der Brückenkopf-Park GmbH sich um die Erarbeitung des Strategiekonzepts und dessen Vorlage in 2013 bemüht. Stadtverordneter Frey führt aus, dass er es begrüße, dass Ziele gesetzt und umgesetzt werden. Vor diesem Hintergrund habe man sich auch für die Verwirklichung des Jugendgästehauses und damit gegen eine mögliche Schließung des Brückenkopf-Parks ausgesprochen. Um die Sparanreize zu setzen halte er die von Stadtverordneten Capellmann vorgeschlagene Vorgehensweise durchaus für sinnvoll. Stadtverordneter Capellmann beantragt, für das Jahr 2014 den Zuschuss in der ursprünglich vorgesehenen Höhe von 655.000 € beizubehalten, von den Mitteln jedoch Beschluss der Sitzung des Hauptund Finanzausschusses vom 07.03.2013 50.000 € mit einem Sperrvermerk zu versehen. Beschluss Seite 2 Beschluss der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 07.03.2013 Seite 3