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Beschlusstext (Kiesabgrabung der Firma Siep, Teilbereich 4)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
81 kB
Datum
07.10.2013
Erstellt
28.11.13, 17:07
Aktualisiert
28.11.13, 17:07
Beschlusstext (Kiesabgrabung der Firma Siep, Teilbereich 4)

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Inhalt der Datei

Stadt Jülich Jülich, 28. November 2013 Der Bürgermeister Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses am 07.10.2013 im Großen Sitzungssaal des Neuen Rathauses, Große Rurstraße 17, 52428 Jülich 6.4 Kiesabgrabung der Firma Siep, Teilbereich 4 (Vorlagen-Nr.403/2013) Mitteilung: Die Mitteilung wird zur Kenntnis genommen. Die Firma Siep hat die Abgrabung des Teilbereichs 4 bei der zuständigen Behörde des Kreises Düren als Planfeststellungsvorhaben gemäß § 68 Wasserhaushaltsgesetz beantragt. Der Antrag hat bei der Stadt Jülich in der Zeit vom 5.8.2013 bis zum 4.9.2013 (veröffentlicht im Jülich Magazin Nr. 15) zur Einsicht ausgelegen. Es wurden keine Einwendungen vorgebracht. Die Stadt Jülich ist als Träger Öffentlicher Belange ebenfalls zur Stellungnahme aufgefordert. Das Vorhabengebiet wird im Norden von der B 56 und im Nordosten vom AltdorfKirchberg-Koslarer Mühlenteich begrenzt. Im Südosten liegt das Gut Linzenich, im Westen grenzen die ehemalige L 14, die Güterbahnlinie, Äcker und die Wohnbebauung „Am Weihberg“. Zum Zwecke der Abgrabung wurde das städtische Grundstück Gemarkung Bourheim, Flur 5, Flurstück 396, an den Vorhabenträger verkauft. Für die Durchführung der Abgrabung ist ein Zeitraum von 15 Jahren geplant. Gegen die beabsichtigte Abgrabung bestehen keine Bedenken.