Daten
Kommune
Jülich
Größe
150 kB
Datum
07.10.2013
Erstellt
28.11.13, 17:07
Aktualisiert
28.11.13, 17:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Jülich
Jülich, 28. November 2013
Der Bürgermeister
Auszug
aus der Niederschrift über die Sitzung des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses
am 07.10.2013 im Großen Sitzungssaal des Neuen Rathauses, Große Rurstraße 17, 52428 Jülich
13.
Änderung der Zuständigkeitsordnung des Rates der Stadt Jülich vom 10.12.2010
hier: § 16 „Umweltbeirat“
(Vorlagen-Nr.265/2013 2. Ergänzung)
StV Laufs beantragt, die 2010 Liste als Grundlage für die Wahl der Vertreter
heranzuziehen.
Der Antrag wird bei 2 Ja-Stimmen mehrheitlich abgelehnt.
Die Liste des SPD-Antrages für die Wahl der Vertreter aufzuführen und den
Beschlussentwurf entsprechend zu ergänzen wird bei 2 Neinstimmen mehrheitlich
beschlossen.
Beschlussentwurf:
Mehrheitlich dafür
Der Rat der Stadt Jülich beschließt die Änderung des § 16 Abs. 4 „Zusammensetzung“
der Zuständigkeitsordnung des Rates der Stadt Jülich wie folgt:
Die Mitglieder bestellt der Rat auf Vorschlag der Jülicher Vereine und Institutionen. Die
im Rat vertretenen Fraktionen und Einzelvertreter entsenden je ein Mitglied mit
beratender Stimme in den Beirat. Jedes Mitglied hat einen Vertreter. Die Vereine, die
nach ihrer Satzung ideell und nicht nur vorübergehend vorwiegend die Ziele des Naturund Umweltschutzes und der Landschaftspflege fördern, und Institutionen, deren
Vertreter in den Umweltbeirat gewählt werden können, werden in der
Zuständigkeitsordnung des Rates namentlich in einem Positivkatalog festgelegt. Die
Anzahl der Vertreter ist 7.
Positivkatalog:
Nr.
1
2
3
4
5
6
7
8
Verein/Institution
Agenda 21
BUND
Kreis Imker Verein
Landschaftswart
NaBu Deutschland
Naturschutzverein Koslar e.V.
Samt e.V.
Terre des Hommes
Zur erstmaligen Zusammensetzung des Umweltbeirats beruft der/die Vorsitzende des
Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses zu einer öffentlichen und öffentlich bekannt
gemachten Versammlung ein, zu der alle Vereine/Institutionen entsprechend des
Positivkatalogs geladen werden. Für die Wahl der Vorschläge gibt sich die so einberufene
Versammlung ihre eigene Geschäftsordnung. Der Beirat kann weitere Teilnehmer zu
bestimmten Sachthemen beteiligen oder Referenten einladen. Die Amtszeit des Beirates
beträgt 2 Jahre.
Beschluss der Sitzung des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses vom 07.10.2013
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