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Beschlusstext (Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW ; hier: Gesamtschule Aldenhoven / Linnich)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
11 kB
Datum
14.02.2013
Erstellt
02.12.13, 17:05
Aktualisiert
02.12.13, 17:05
Beschlusstext (Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW ;
hier: Gesamtschule Aldenhoven / Linnich)

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Stadt Jülich Jülich, 2. Dezember 2013 Der Bürgermeister Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung des Stadtrates am 14.02.2013 im Großen Sitzungssaal des Neuen Rathauses, Große Rurstraße 17, 52428 Jülich 10. Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW ; hier: Gesamtschule Aldenhoven / Linnich (Vorlagen-Nr.54/2013) Herr StV Frey bittet nochmals um Darlegung, weshalb die Angelegenheit im Rahmen einer Dringlichkeitsentscheidung getroffen werden musste und nicht der Haupt- und Finanzausschuss in seiner Sitzung am 31.01.2013 darüber befinden konnte. Bürgermeister Stommel führt aus, dass es ursprünglich eine andere Terminplanung unter den Gebietskörperschaften, welche gegen die Gemeinde Aldenhoven bzw. die Stadt Linnich tätig werden wollten, gab. Diese Termine konnten jedoch nicht eingehalten werden. Insofern wurde eine Dringlichkeitsentscheidung empfohlen, auch damit die Eltern frühzeitig Klarheit darüber haben, wie sich die Stadt Jülich hierzu positioniert. Zudem habe die Verwaltung schon frühzeitig zu erkennen geben, dass man alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen werde. Hierzu waren auch keine negativen Äußerungen aus den Gremien der Stadt Jülich zu vernehmen. Beschluss: Ja-Stimmen: 22, Nein-Stimmen: 3, Enthaltungen: 8 1. Die Tagesordnung wird erweitert (nur Haupt- und Finanzausschuss). 2. Die am 22.01.2013 von Bürgermeister Stommel und Stadtverordneten Capellmann gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 der GO NW getroffenen Dringlichkeitsentscheidung wird wie folgt genehmigt : Die Verwaltung wird beauftragt, gegen die Genehmigung der Bezirksregierung, in Aldenhoven und Linnich eine Gesamtschule zu gründen, Rechtsmittel zu ergreifen.