Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlusstext (Einwohneranfrage (Nr. 7/2012) des Herrn Klaus Pfeiffer zur Ermöglichung der Wiederinbetriebnahme des Treppenlifts in der Stadthalle)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
81 kB
Datum
14.02.2013
Erstellt
02.12.13, 17:05
Aktualisiert
02.12.13, 17:05
Beschlusstext (Einwohneranfrage (Nr. 7/2012) des Herrn Klaus Pfeiffer zur Ermöglichung der Wiederinbetriebnahme des Treppenlifts in der Stadthalle)

öffnen download melden Dateigröße: 81 kB

Inhalt der Datei

Stadt Jülich Jülich, 2. Dezember 2013 Der Bürgermeister Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung des Stadtrates am 14.02.2013 im Großen Sitzungssaal des Neuen Rathauses, Große Rurstraße 17, 52428 Jülich 1.1 Einwohneranfrage (Nr. 7/2012) des Herrn Klaus Pfeiffer zur Ermöglichung der Wiederinbetriebnahme des Treppenlifts in der Stadthalle (Vorlagen-Nr.77/2013) Anfrage: Mit Datum vom 29.09.2012 sind von Herrn Pfeiffer zum Thema „Ermöglichung der Wiederinbetriebnahme des Treppenlifts in der Stadthalle“ erneut insgesamt 8 Fragen gestellt worden. Stellungnahme: Zu Frage 1-7: Ihre erneuten Fragen, soweit es sich um Fragen handelt und wir den Sinn verstehen konnten, sind durch Beantwortung Ihrer früheren Einwohneranfragen hinreichend beantwortet. Ich stelle nochmals ausdrücklich fest, dass die Vereinbarung zur „Ermöglichung der Wiederinbetriebnahme des Treppenliftes in der Stadthalle Jülich“ geschlossen wurde. Dieses Ziel wurde erreicht. Zuletzt erfolgte eine Klärung von Fragen in dieser Angelegenheit in der Gerichtsverhandlung am 29.05.2012 vor dem Amtsgericht Jülich, die mit einem beiderseitigen Vergleich beendet wurde. Damit wurde seitens der Stadt Jülich die Angelegenheit als abgeschlossen erklärt. Zu Frage 8: Der zuständige Kollege, der die Unterlagen für Sie bereithielt, hat Sie am Ende des Öffentlichen Teils der Sitzungen zur Aushändigung der Unterlagen jeweils nicht mehr angetroffen.