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Beschlusstext (Festsetzung der zu wählenden Vertreter des Rates der Stadt Jülich für die Kommunalwahl 2014)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
9,2 kB
Datum
14.02.2013
Erstellt
02.12.13, 17:05
Aktualisiert
02.12.13, 17:05
Beschlusstext (Festsetzung der zu wählenden Vertreter des Rates der Stadt Jülich für die Kommunalwahl 2014)

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Inhalt der Datei

Stadt Jülich Jülich, 2. Dezember 2013 Der Bürgermeister Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung des Stadtrates am 14.02.2013 im Großen Sitzungssaal des Neuen Rathauses, Große Rurstraße 17, 52428 Jülich 13. Festsetzung der zu wählenden Vertreter des Rates der Stadt Jülich für die Kommunalwahl 2014 (Vorlagen-Nr.38/2013) Beschluss: Einstimmig, Enthaltungen: 0 Der Stadtrat beschließt, eine Änderung bzw. Aufhebung der Satzung zur Festsetzung der zu wählenden Vertreter des Rates der Stadt Jülich vom 09.11.2006 nicht vorzunehmen und bestätigt damit die gem. § 3 Abs.2 des Kommunalwahlgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen verringerte Zahl der Vertreter im Rat der Stadt Jülich auf 38 Vertreter.