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Beschlusstext (21. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung zur Satzung über die Entsorgung von Abfällen in der Stadt Jülich)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
11 kB
Datum
14.02.2013
Erstellt
02.12.13, 17:05
Aktualisiert
02.12.13, 17:05
Beschlusstext (21. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung zur Satzung über die Entsorgung von
Abfällen in der Stadt Jülich)

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Stadt Jülich Jülich, 2. Dezember 2013 Der Bürgermeister Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung des Stadtrates am 14.02.2013 im Großen Sitzungssaal des Neuen Rathauses, Große Rurstraße 17, 52428 Jülich 15. 21. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung zur Satzung über die Entsorgung von Abfällen in der Stadt Jülich (Vorlagen-Nr.49/2013) Beschluss: Einstimmig, Enthaltungen: 0 § 6 der Gebührensatzung wird wie folgt neu gefasst: § 6 Festsetzung und Fälligkeit der Gebühren Die Gebühren aus § 4 Absatz 1 und 3 werden von der Stadt Jülich durch Gebührenbescheid festgesetzt, der mit dem Bescheid über andere Grundbesitzabgaben verbunden sein kann. Die Gebühren gemäß § 4 Absatz 1 werden zu je einem Viertel des Jahresbetrages am 15. Februar, am 15. Mai, am 15 August und 15.November fällig. Sich aus Veranlagungen für abgelaufene Zeiträume ergebende Nachforderungen sind einen Monat nach Zugang des Feststellungsbescheides fällig. Die Gebühr gemäß § 4 Absatz 2 wird bei Erwerb des Beistellsacks fällig. Die Gebühr gemäß § 4 Absatz 3 wird nach Zugang des Bescheides zum darin genannten Fälligkeitstermin fällig.