Daten
Kommune
Jülich
Größe
82 kB
Datum
28.11.2013
Erstellt
12.02.14, 15:02
Aktualisiert
12.02.14, 15:02
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Jülich
Jülich, 12. Februar 2014
Der Bürgermeister
Auszug
aus der Niederschrift über die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
am 28.11.2013 im Großen Sitzungssaal des Neuen Rathauses, Große Rurstraße 17, 52428 Jülich
15.
Bürgerbus
(Vorlagen-Nr.464/2013)
Auf Nachfrage von Stadtverordneten Anhalt erläutert Dezernentin Esser, dass nunmehr
zunächst eine Richtungsentscheidung getroffen werden müsse. Träger des
Bürgerbusprojekts sei der noch zu gründende Verein. Einen solchen Verein werde es aber
nur dann geben, wenn seitens des Rates der Stadt Jülich eine entsprechende
Unterstützung zugesagt ist. Es sei danach Aufgabe des Vereins, das Bürgerbusprojekt mit
Erfolg durchzuführen; eine grundsätzliche Entscheidung zur Abdeckung eines
eventuellen Defizits müsse jedoch vorab getroffen werden.
Stadtverordneter Garding schlägt vor, den Endtermin, der mit Mitte 2014 angesetzt ist, zu
verschieben, da die Verwaltung und die Mandatsträger im ersten Halbjahr 2014 zu
beschäftigt seien.
Dezernentin Esser erklärt, dass eine Verschiebung des Endtermins um ein paar Monate
kein Problem darstelle, plädiert aber dafür, die Eckpunkte zu beschließen, da mit dem
weiteren Verfahren die Ressourcen der Verwaltung gebunden werden.
Stadtverordneter Anhalt schlägt vor, die Ziffer 3 des Beschlussvorschlags um die „aktive
Unterstützung“ durch die Verwaltung zu ergänzen.
Dezernentin Esser erläutert hierzu, dass für das Projekt „Bürgerbus“ von Seiten der
Verwaltung viel Arbeit geleistet und dieses somit sehr aktiv unterstützt wurde, so dass
eine diesbezügliche Beschlussfassung überhaupt erst ermöglicht werden konnte.
Beschlussentwurf:
Einstimmig, Enthaltungen: 0
1. Die Einrichtung eines Bürgerbusses in Jülich wird befürwortet.
2. Ein eventuelles Defizit wird von der Stadt Jülich getragen. Hierzu werden ab 2015
jährlich 6.000,- € im Bereich der freiwilligen Leistungen bereitgestellt,
vorbehaltlich einer Vereinsgründung und der Bezuschussung des Bürgerbusses
durch das Land NRW. Zur Gegenfinanzierung in gleicher Höhe werden
Einnahmen/Einsparungen in anderen Positionen zu veranschlagen sein.
3. Die Verwaltung wird beauftragt die Gründung eines Bürgerbusvereins zu
unterstützen und zu begleiten.