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Beschlusstext (Bereitstellung von Haushaltsmitteln zur Erfüllung der Verpflichtung der EG-Umgebungslärmrichtlinie - Bereitstellung von 15.000 EUR zur Beauftragung eines Planungsbüros zur Erarbeitung eines Lärmaktionsplanes hier: Aufhebung des Sperrvermerks im Haushalt 2013)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
9,8 kB
Datum
28.11.2013
Erstellt
12.02.14, 15:02
Aktualisiert
12.02.14, 15:02
Beschlusstext (Bereitstellung von Haushaltsmitteln zur Erfüllung der Verpflichtung der EG-Umgebungslärmrichtlinie - Bereitstellung von 15.000 EUR zur Beauftragung eines Planungsbüros zur Erarbeitung eines Lärmaktionsplanes 
hier: Aufhebung des Sperrvermerks im Haushalt 2013)

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Inhalt der Datei

Stadt Jülich Jülich, 12. Februar 2014 Der Bürgermeister Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 28.11.2013 im Großen Sitzungssaal des Neuen Rathauses, Große Rurstraße 17, 52428 Jülich 17. Bereitstellung von Haushaltsmitteln zur Erfüllung der Verpflichtung der EGUmgebungslärmrichtlinie - Bereitstellung von 15.000 EUR zur Beauftragung eines Planungsbüros zur Erarbeitung eines Lärmaktionsplanes hier: Aufhebung des Sperrvermerks im Haushalt 2013 (Vorlagen-Nr.374/2013 1. Ergänzung) Stadtverordnete Kolonko-Hinssen bemerkt, dass im letzten Absatz des Ministerialerlasses stehe dass ein Lärmaktionsplan nicht aufgestellt werden müsse, wenn die Prüfung der Lärmsituation ergibt, dass keine Lärmprobleme und Lärmauswirkungen vorhanden sind. Dann müsse erst bei der nächsten Stufe im Jahr 2017 eine Aktionsplanung aufgestellt werden. Sie bittet vor diesem Hintergrund um Abklärung, ob somit zum jetzigen Zeitpunkt auf die Erstellung eines Lärmaktionsplanes verzichtet werden kann. Beschlussentwurf: Ohne Abstimmung Die Beschlussfassung zu dem Beratungspunkt wird bis zur Klärung der von Stadtverordneten Kolonko-Hinssen gestellten Frage ohne Beschlussempfehlung bis zur Sitzung des Stadtrates zurückgestellt.