Daten
Kommune
Jülich
Größe
33 kB
Datum
28.11.2013
Erstellt
12.02.14, 15:02
Aktualisiert
12.02.14, 15:02
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Jülich
Jülich, 12. Februar 2014
Der Bürgermeister
Auszug
aus der Niederschrift über die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
am 28.11.2013 im Großen Sitzungssaal des Neuen Rathauses, Große Rurstraße 17, 52428 Jülich
4.
Seniorenbeirat der Stadt Jülich
Hier: Satzungsänderung
(Vorlagen-Nr.469/2013)
Stadtverordneter Garding beantragt, die Beschlussempfehlung dahingehend zu ändern,
dass bei den Vertretern aus dem Stadtrat nicht die Festlegung auf fünf Fraktionen erfolgt,
sondern die Anzahl offen gelassen wird. Zudem beantragt er, dass für jedes Mitglied ein
persönlicher Vertreter gewählt werden kann.
Stadtverordneter Anhalt schlägt vor, die Wahlzeit des Seniorenbeirates an die Wahlzeit
des Stadtrates zu koppeln.
Dezernentin Esser erläutert hierzu, dass sicherlich die Möglichkeit bestehe, die Wahlzeit
des Seniorenbeirates an die Wahlzeit des Stadtrates zu koppeln. Sie gebe aber zu
bedenken, dass sich der Seniorenbeirat eine Wahlzeit von zwei Jahren gegeben hat, da für
die Mitglieder, die sich zur Wahl stellen, ein Zeitraum von fünf Jahren zu lang ist.
Bürgermeister Stommel stellt daraufhin den Beschlussvorschlag der Verwaltung mit den
von Stadtverordneten Garding beantragten Änderungen zur Abstimmung.
Beschlussentwurf:
Einstimmig, Enthaltungen: 0
1.
Der Stadtrat stimmt der folgenden Änderung der Satzung des Seniorenbeirates zu:
(Änderungen sind kursiv und fett hervorgehoben):
§ 4: Zusammensetzung des Seniorenbeirats
(1) Der Seniorenbeirat der Stadt Jülich besteht aus insgesamt 14 Mitgliedern,
davon:
neun stimmberechtigten Vertretern/Vertreterinnen von Organisationen,
Einrichtungen und Initiativen, die sich in der Seniorenarbeit in der Stadt
Jülich engagieren.
Neu: Sollten nicht ausreichend stimmberechtigte Delegierte benannt
werden können, so können die fehlenden (somit freibleibenden) Sitze
durch nicht-organisierte Seniorinnen/Senioren besetzt werden.
je einem beratenden Mitglied der fünf im Rat vertretenen Fraktionen. Sie
sind namentlich zu benennen.
(...)
(3) Neben den 14 Mitgliedern ......
(...)
§ 5: Wahl des Seniorenbeirats
(1) Die stimmberechtigten Mitglieder des Seniorenbeirats sowie deren
Stellvertretungen werden von Organisationen, Einrichtungen und Initiativen, die
sich in der Seniorenarbeit in der Stadt Jülich engagieren dem Rat vorgeschlagen
und von diesem benannt.
Neu: Nicht-organisierte Senioren können sich zur Wahl stellen, wenn sie ein
Mandat von 20 Unterschriften vorlegen. Die im Delegationsverfahren
entsendeten Mitglieder wählen im Anschluss an ihre Benennung durch den Rat
die nicht-organisierten Seniorinnen/Senioren und schlagen sie dem Rat zur
Benennung vor.
(...)
2.
Die Zuständigkeitsordnung des Rates Jülich wird entsprechend wie folgt
angepasst:
§ 17 (4) Zusammensetzung
Der Beirat hat 14 Mitglieder besteht aus 9 stimmberechtigten Mitgliedern und je
einem Vertreter der im Rat der Stadt Jülich vertretenen Fraktionen als beratende
Mitglieder; jedes Mitglied hat eine persönlich namentlich zu benennende
Vertretung.
(...)
Die weiteren Mitglieder und deren persönliche Stellvertretungen werden auf
Vorschlag der Jülicher Initiativen und Verbände, die sich mit Seniorenbelangen
beschäftigen, vom Rat bestellt.
Neu: Sollten Plätze frei bleiben, so können sich nicht-organisierte Seniorinnen
und Senioren zur Wahl aufstellen lassen, sofern sie ein Mandat von 20
Stimmen vorlegen können. Die Mitglieder aus den Jülicher Initiativen und
Verbänden wählen nach ihrer Benennung durch den Stadtrat die nichtorganisierten Mitglieder. Diese werden ebenfalls vom Rat benannt.
(...)
Beschluss der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 28.11.2013
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