Daten
Kommune
Bedburg
Größe
40 kB
Datum
23.02.2010
Erstellt
19.02.10, 18:02
Aktualisiert
19.02.10, 18:02
Stichworte
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Anlage zu a)
Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB, Bebauungsplan Nr. 17/Bedburg, 4. beschleunigte
Änderung
Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
Der StadtentwickNr.
lungsausschuss empfiehlt dem Rat der
Stadt Bedburg ...
… die Mitteilung zur
1.
Wir teilen Ihnen mit, dass von Seiten der Industrie- Entfällt.
Industrie- und HandelsKenntnis zu nehmen.
und Handelskammer zu Köln keine Bedenken
kammer Köln
bezüglich
der
Änderung
des
oben
genannten
BeSchreiben vom 27.01.2010
bauungsplanes bestehen.
… die Mitteilung zur
2.
An der im Betreff näher bezeichneten Stelle verlau- Entfällt.
Infracor GmbH
Kenntnis zu nehmen.
fen keine von uns betreuten Fernleitungen.
Schreiben vom 08.01.2010
In Ihrem Schreiben vom 07.01.2010 bitten Sie uns Die der Stellungnahme beigefügten Anlagen lassen … die Mitteilung zur
3.
RWE Rhein-Ruhr, NetzKenntnis zu nehmen
erkennen, dass innerhalb des Plangebietes keine
um Stellungnahme zu obigem Bebauungsplan.
service GmbH
Versorgungstrassen verlaufen. Auf Ebene der Bau- und die Bestandspläne
Nach Prüfung der uns zugesandten Unterlagen
Schreiben vom 11.01.2010
teilen wir Ihnen mit, dass wir keine grundsätzlichen leitplanung besteht daher kein Handlungsbedarf. Die des Leitungsnetzes als
Anlage zum BebauHinweise betreffen die nachfolgende AusführungsBedenken erheben.
ungsplan aufzunehplanung und werden im Weiteren entsprechend
Zur Information über unseren Leitungsbestand in
men.
obig genanntem Bereich fügen wir in der Anlage zu berücksichtigt.
diesem Schreiben Auszüge aus unseren Bestandsplanunterlagen bei. Durch das Plangebiet
werden unsere Versorgungsleitungen z.T. berührt.
Wir bitten Sie bei der weiteren Planung die Lage
unserer Leitungen zu berücksichtigen, um Kosten
für Trassenanpassungen zu vermeiden.
Bei Nutzungsänderungen der Flächen, wie z.B.
Entwidmung von öffentlichen Grundstücksflächen,
werden bei einem Verkauf vereinbarungsgemäß
dingliche Sicherungen unserer Leitungstrassen
und Anlagenstandorte notwendig.
Bei Leistungserhöhungen ist u.U. die Anpassung
unserer Netze erforderlich. Hier sollte frühestmöglich eine Absprache mit uns stattfinden, um notwendige Anpassungsmaßnahmen (wie z.B. zusätzliche Ortsnetzstationen) zu planen und erforderliche Flächen zu berücksichtigen.
SV / D:\Programme\SD.NET\bin\BackSystems\tmp\anlagen\T3451.doc
Anlage zu a)
Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB, Bebauungsplan Nr. 17/Bedburg, 4. beschleunigte
Änderung
Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
Der StadtentwickNr.
lungsausschuss empfiehlt dem Rat der
Stadt Bedburg ...
Sollte durch Art und Umfang der Bebauung ein
erhöhter Leistungsbedarf an Energie oder auch an
Löschwasserressourcen zu erwarten sein, bitten
wir Sie uns rechtzeitig mit einzubinden, damit wir
bei der Netzauslegung den Bedarf entsprechend
berücksichtigen können. Unter Umständen wäre
auch der Raum für eine Ortsnetzstation mit in die
Vorplanung einzubeziehen.
Der Anregung wird entsprochen und ein entspreWir bitten Sie bei der Planung von Bepflanzungschenden Hinweis im B-Plan aufgenommen.
zonen darauf zu achten, dass unsere Versorgungsleitungstrassen frei von Baum und Strauchwerk bleiben. Bei nicht auszuschließenden Näherungen von Bepflanzungen an unsere Versorgungsleitungen, bitten wir Sie die DVGW Richtlinie
GW 125 „Bepflanzungen im Bereich unterirdischer
Versorgungsanlagen“ zu berücksichtigen. Darüber
hinaus sind notwendig werdende Schutzmaßnahmen mit uns abzustimmen.
4.
PLEdoc GmbH
Schreiben vom 14.01.2010
Veränderungen an unseren Versorgungsnetzen
sind in dem betroffenen Bereich z.Zt. nicht geplant.
Wir danken Ihnen für Ihre Benachrichtigung und
Entfällt.
teilen Ihnen mit, dass die oben genannten Maßnahmen die Versorgungsanlagen der nachstehend
aufgeführten Eigentümer bzw. Betreiber nicht berühren.
− E.ON Ruhrgas AG, Essen
− E.ON Gastransport GmbH, Essen
− Ferngas Nordbayern GmbH (FGN), Nürnberg
SV / D:\Programme\SD.NET\bin\BackSystems\tmp\anlagen\T3451.doc
... den Hinweis zur Beachtung der DVGW
Richtlinie GW 125 aufzunehmen.
… die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen.
Anlage zu a)
Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB, Bebauungsplan Nr. 17/Bedburg, 4. beschleunigte
Änderung
Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
Der StadtentwickNr.
lungsausschuss empfiehlt dem Rat der
Stadt Bedburg ...
− GasLINE Telekommunikationsnetzgesellschaft deutscher Gasversorgungsunternehmen mbH & Co. KG, Straelen
− MEGAL GmbH, Mittel-Europäische Gasleitungsgesellschaft, Essen
− Mittelrheinische Erdgastransportleitungsgesellschaft mbH (METG), Haan
− Nordrheinische Erdgastransportleitungsgesellschaft mbH & Co. KG (NETG), Haan
− Trans Europa Naturgas Pipeline GmbH
(TENP), Essen
5.
Thyssengas GmbH
Erdgaslogistik
Schreiben vom 18.01.2010
Sollte der Geltungsbereiches bzw. das Projekt
erweitert oder verlagert werden oder sollte der
Arbeitsraum die dargestellten Projektgrenzen wesentlich überschreiten, so bitten wir, uns am weiteren Verfahren zu beteiligen.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass sich diese Auskunft nur auf die Versorgungsanlagen der
zuvor aufgelisteten Versorgungsunternehmen bezieht. Auskünfte zu Anlagen sonstiger Netzbetreiber (z.B. auch weiterer E.ON-Gesellschaften) sind
– falls noch nicht geschehen – bei den jeweiligen
Versorgungsunternehmen bzw. Konzerngesellschaften/Regionalcentern gesondert einzuholen.
Mit Ihrer Nachricht übermittelte Projektunterlagen
erhalten Sie ggf. anbei zurück.
Mit Ihrem Schreiben vom 07. Januar 2010 teilen
Sie uns unter Beifügung von Planunterlagen die
o.g. Maßnahmen mit:
Durch die o.g. Maßnahme werden keine von Thys-
SV / D:\Programme\SD.NET\bin\BackSystems\tmp\anlagen\T3451.doc
… die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen.
Anlage zu a)
Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB, Bebauungsplan Nr. 17/Bedburg, 4. beschleunigte
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Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
Der StadtentwickNr.
lungsausschuss empfiehlt dem Rat der
Stadt Bedburg ...
sengas GmbH betreuten Erdgashochdruckleitungen betroffen.
Neuverlegungen in diesem Bereich sind von uns
zz. nicht vorgesehen.
Gegen die o.g. Maßnahme bestehen aus unserer
Sicht keine Bedenken.
Leitungen,
Messstellen und Anlagen des Erftver… die Mitteilung zur
6.
Erftverband
bandes sind nicht betroffen. Daher bestehen aus
Kenntnis zu nehmen.
Bereich Abwassertechnik
wasserwirtschaftlicher Sicht seitens des ErftverSchreiben vom 25.01.2010
bandes keine Bedenken.
... die Mitteilung zur
Die Anregung betrifft die nachfolgenden PlanungsDie geplante Entwässerung ist mit der Unteren
7.
Rhein-Erft-Kreis
schritte sowie das bauordnungsrechtliche Genehmi- Kenntnis zu nehmen.
Wasserbehörde abzustimmen. Für die geplanten
Schreiben vom 10.02.2010
Versickerungsanlagen ist rechtzeitig die erforderli- gungsverfahren und ist daher nicht bebauungsplanrelevant.
che wasserrechtliche Erlaubnis zu beantragen.
Gem. § 51a LWG ist Niederschlagswasser von
Grundstücken, die nach dem 01.01.1996 erstmals
bebaut, befestigt oder an die öffentliche Kanalisation angeschlossen werden, vor Ort zu verrieseln,
zu versickern oder ortsnah in ein Gewässer einzuleiten, sofern dies ohne Beeinträchtigung des
Wohls der Allgemeinheit möglich ist. Am besten
geeignet hierfür ist die Versickerung des Niederschlagswassers über eine Belebtbodenschicht.
Die Einleitung in Sickerschächte ist unzulässig.
SV / D:\Programme\SD.NET\bin\BackSystems\tmp\anlagen\T3451.doc
Der Anregung ist ausreichend Rechnung getragen:
Wie in der Begründung dargelegt ist beabsichtigt,
eine Teichanlage im Zentrum des Grundstücks zu
errichten, die zum einen als Bestandteil der Freiflächenplanung die Aufenthaltsbereiche der Bewohner
aufwertet, zum anderen aber auch das Niederschlagswasser der Dach- und Hofflächen auffangen
soll. Zusätzlich sollte ein Überlauf von der Teichanlage in einen Sickerschacht erfolgen. Die Zulässigkeit der Errichtung von Anlagen zur Versickerung
von Niederschlagswasser wurde im vorliegenden
Plan textlich festgesetzt. Denn der Gesetzgeber
ermöglicht gemäß § 14 (2) BauNVO ausnahmsweise
die Zulässigkeit dieser (Neben-)Anlagen, die im
vorliegenden Bebauungsplan aus den o.g. Gründen
als generell zulässig festgesetzt wurden.
Der Anregung wird jedoch in soweit Rechnung ge-
… die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen
und eine Anpassung
der Begründung insbesondere im Hinblick auf
den Überlauf in eine
Versickerungsanlage
(kein Sickerschacht)
vorzunehmen.
Anlage zu a)
Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB, Bebauungsplan Nr. 17/Bedburg, 4. beschleunigte
Änderung
Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
Der StadtentwickNr.
lungsausschuss empfiehlt dem Rat der
Stadt Bedburg ...
tragen, dass die Begründung unter Kap. 5.3 an die
Forderungen des Rhein-Erft-Kreises angepasst wird:
„Zusätzlich ist ein Überlauf von der Teichanlage in
eine Versickerungsanlage vorgesehen.“ Ebenso
wird Kap. 6.5 angepasst.
Entsprechende Flächen sind im zukünftigen Bebauungsplan festzusetzen.
Die evtl. erforderlichen Anträge sind bei der Unteren Wasserbehörde zu stellen.
Eine zeichnerische Festsetzung ist darüber hinaus
nicht erforderlich, da es sich um eine untergeordnete
Anlage handelt. Der Gesetzgeber hat mit § 9 (1) Nr.
14 BauGB zwar die Möglichkeit der zeichnerischen
Festsetzung eröffnet. Es handelt sich hierbei jedoch
um Hauptanlagen der Versorgung und Abwasserbeseitigung, z.B. für ein gesamtes Wohngebiet.
Da es sich in diesem Fall um Wohngrundstücke
handelt, in deren Mitte eine Teichanlage mit Versickerung dezentral geplant ist, deren Lage sich im
Rahmen der nachfolgenden Detailplanung noch
ändern kann und die außerdem neben der Versickerungsfunktion auch andere Funktionen wahrnehmen
muss, wird auf eine zeichnerische Festsetzung verzichtet.
... die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen
und einer Anpassung
der Planzeichnung
begründet zurückzuweisen.
Zur Feststellung der Versickerungsfähigkeit des
Untergrundes ist unter Beteiligung der Unteren
Wasserbehörde ein geohydrologisches Gutachten
erforderlich.
Die Anregungen hinsichtlich eines geohydrologischen Gutachtens, Antragstellung und Beteiligung
der zuständigen Behörden werden im Rahmen der
weiterführenden Planungen beachtet, insofern wird
§ 51a LWG beachtet.
... die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen
und festzustellen, dass
dem § 51 a LWG zur
Versickerung des Niederschlagswassers
Rechnung getragen
wird, ferner das entsprechende Gutachten
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Anlage zu a)
Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB, Bebauungsplan Nr. 17/Bedburg, 4. beschleunigte
Änderung
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Abwägung
Der StadtentwickNr.
lungsausschuss empfiehlt dem Rat der
Stadt Bedburg ...
Eine Altlast / Altlastenverdachtsfläche liegt innerim Baugenehmigungshalb des Planungsgebietes nicht vor.
verfahren vorzulegen
ist.
Seitens
des
Landesbetriebes
Straßenbau
NRW,
Die
A
61
verläuft
in
einer
Entfernung
von
ca.
270
m
…
die Mitteilung zur
8.
Landesbetrieb Straßenbau
Autobahnniederlassung Krefeld bestehen keine
zum äußeren Plangebiet und ist mit einem Erdwall
Kenntnis zu nehmen.
NRW,
grundsätzlichen Bedenken gegen o.a. Bebauungs- abgeschottet. Anhaltspunkte für eine relevante BeAutobahnniederlassung
planänderung.
einträchtigung der Wohnruhe innerhalb des PlangeKrefeld
Eventuell erforderliche Schutzmaßnahmen innerbietes liegen nicht vor. Erhebliche Lärmimmissionen
Schreiben vom 04.02.2010
halb des Bebauungsplangebietes gegenüber
sind nicht zu erwarten.
Emissionen der A 61 sind seitens der Straßenbauverwaltung nicht vorgesehen und werden auch
nicht gewährt.
… die Mitteilung zur
Das von Ihnen kenntlich gemachte Plangebiet liegt Entfällt.
9.
Bezirksregierung ArnsKenntnis zu nehmen.
über dem auf Braunkohle verliehenen Bergwerksberg
feld „Bedburg 1“. Eigentümerin des BergwerkfelSchreiben vom 08.02.2010
des „Bedburg 1“ ist die RV Rheinbraun Handel und
Dienstleistungen GmbH, hier vertreten durch die
RWE Power AG, Abt. Liegenschaften und Umsiedlung in 50416 Köln. Nach den hier vorliegenden
Unterlagen hat innerhalb der Planmaßnahme kein
Abbau von Rohstoffen statt gefunden. Der Bereich
des Planungsgebietes ist von durch Sümpfungsmaßnahmen des Braunkohlenbergbaus bedingten
Grundwasserabsenkungen sowohl im „oberen
Grundwasserstock“ wie auch in tiefer liegenden
Stockwerken betroffen. Nach den hier vorliegenden Unterlagen (Differenzpläne mit Stand
01.10.2008) liegen die Absenkungsbeträge bzgl.
Des „oberen Grundwasserstocks“ derzeit bei ca. –
30,0 m. Die Grundwasserabsenkungen werden,
bedingt durch den fortschreitenden Betrieb der
Braunkohlentagebaue, noch über einen längeren
SV / D:\Programme\SD.NET\bin\BackSystems\tmp\anlagen\T3451.doc
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Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB, Bebauungsplan Nr. 17/Bedburg, 4. beschleunigte
Änderung
Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
Der StadtentwickNr.
lungsausschuss empfiehlt dem Rat der
Stadt Bedburg ...
Zeitraum wirksam bleiben. Eine Zunahme der Beeinflussung der Grundwasserstände im Planungsgebiet in den nächsten Jahren ist nach heutigem
Kenntnisstand nicht auszuschließen. Ferner ist
nach Beendigung der bergbaulichen Sümpfungsmaßnahmen ein Grundwasseranstieg zu erwarten.
Sowohl im Zuge der Grundwasserabsenkung als
auch bei einem späteren Grundwasseranstieg sind
hierdurch bedingte Bodenbewegungen möglich.
Die Änderung der Grundwasserflurabstände sowie
die Möglichkeit von Bodenbewegungen sollten bei
Planungen und Vorhaben Berücksichtigung finden.
Ich empfehle Ihnen eine Anfrage an die RWE Po- Die RWE Power AG wurde bereits fristgerecht am
Verfahren beteiligt.
wer AG zu stellen.
Über mögliche zukünftige, betriebsplanmäßig noch (Siehe Stellungnahme Nr. 9)
nicht zugelassene bergbauliche Tätigkeiten ist hier
nichts bekannt. Diesbezüglich empfehle ich Ihnen,
ebenfalls die o.g. Eigentümerin der bestehenden
Bergbauberechtigung an der Planungsmaßnahme
zu beteiligen, falls dieses nicht bereits erfolgt ist.
Nach Befragung unserer möglicherweise betroffe- Entfällt.
... die Mitteilung zur
10.
RWE Power AG
nen Fachabteilungen teilen wir Ihnen mit, dass
Kenntnis zu nehmen.
Schreiben vom 08.02.2010
nach unserem heutigen Kenntnisstand Belange
unserer Gesellschaft durch das vorgenannte Planvorhaben nicht berührt werden.
Eine konkrete Aussage dazu, ob es zu Konflikten
11.
LVR-Amt für Bodendenkzwischen der Planung und den Belangen des Bomalpflege
dendenkmalschutzes kommen kann, ist auf der
Schreiben vom 08.02.2010
Basis der für das Plangebiet derzeit verfügbaren
Unterlagen nicht abschließend möglich, da in dieser Region bisher keine systematische Erfassung
der Bodendenkmäler durchgeführt wurde. Eindeu-
SV / D:\Programme\SD.NET\bin\BackSystems\tmp\anlagen\T3451.doc
Anlage zu a)
Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB, Bebauungsplan Nr. 17/Bedburg, 4. beschleunigte
Änderung
Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
Der StadtentwickNr.
lungsausschuss empfiehlt dem Rat der
Stadt Bedburg ...
tige Aussagen zu möglichen Auswirkungen der
Planung auf das archäologische Kulturgut können
deshalb nicht gemacht werden.
... die Mitteilung zur
Unabhängig hiervon verweise ich jedoch auf die §§ Der Anregung zur Aufnahme des Hinweises kann
Kenntnis und einen
entsprochen werden.
15 und 16 DSchG NW und bitte Sie sicherzustelentsprechenden Hinlen, dass bei der Planrealisierung auf diese gesetzweis in den Bebaulichen Vorgaben hingewiesen wird. Beim Auftreten
ungsplan zur Beacharchäologischer Bodenfunde oder Befunde ist die
tung der Belange der
Gemeinde als Untere Denkmalbehörde oder der
Bodendenkmalpflege
LVR – Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland,
aufzunehmen
Außenstelle Nideggen, Zehnthofstraße 45, 52385
Nideggen, Tel.: 02425/9039-0, Fax: 02425-9039199 unverzüglich zu informieren. Die Weisung des
LVR – Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland
für den Fortgang der Arbeiten ist abzuwarten. Es
wird angeregt einen entsprechenden Hinweis in
den Satzungstext aufzunehmen.
SV / D:\Programme\SD.NET\bin\BackSystems\tmp\anlagen\T3451.doc