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Beschlussvorlage (BegründungWP8-35/2009 2. Ergänzung)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
321 kB
Datum
23.02.2010
Erstellt
19.02.10, 18:02
Aktualisiert
19.02.10, 18:02

Inhalt der Datei

Stadt Bedburg Bebauungsplan Nr. 17 / Bedburg 4. Änderung (Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13a BauGB) Begründung gemäß § 9 Abs. 8 BauGB Stand: 16. Februar 2010 Inhaltsverzeichnis 1. VORBEMERKUNGEN .........................................................................................3 1.1 Planungsanlass / Ziel und Zweck der 4. Änderung des Bebauungsplanes..................3 1.2 Rechtliche Grundlagen der Planung / Verfahren ..........................................................3 2. ABGRENZUNG UND BESCHREIBUNG DES PLANGEBIETES..........................4 2.1 Lage des Plangebietes / Abgrenzung der Bebauungsplanänderung ...........................4 2.2 Bestand / Umgebung des Änderungsbereiches............................................................4 3. BAULEITPLANUNG UND ÜBERGEORDNETE PLANUNG .................................4 3.1 Planungsrechtliche Situation .........................................................................................4 4. PLANUNGS- UND ERSCHLIESSUNGSKONZEPT .............................................5 5. PLANINHALTE UND FESTSETZUNGEN ............................................................5 5.1 Änderung der Planzeichnung ........................................................................................5 5.2 Geh-, Fahr- und Leitungsrechte ....................................................................................6 5.3 Textliche Festsetzungen................................................................................................6 6. SONSTIGE PLANUNGSBELANGE / AUSWIRKUNGEN .....................................7 6.1 Berücksichtigung der sozialen und kulturellen Bedürfnisse der Bevölkerung, insbesondere der Bedürfnisse von alten und behinderten Menschen in Bedburg .......7 6.2 Gestaltung des Orts- und Landschaftsbildes, Berücksichtigung der Wohnbedürfnisse der Bevölkerung.............................................................................................................7 6.3 Umweltschutz, Natur und Landschaftspflege................................................................7 6.4 Verkehr / Erschließung ..................................................................................................8 6.5 Ver- und Entsorgung......................................................................................................8 6.6 Immissionen...................................................................................................................8 6.7 Bombenblindgänger / Kampfmittel ................................................................................9 6.8 Bergbaubedingte Grundwasserabsenkungen...............................................................9 6.9 Sonstige Planungsbelange............................................................................................9 7. UMWELTPRÜFUNG ............................................................................................9 8. FLÄCHENBILANZ................................................................................................9 9. MASSNAHMEN, KOSTEN, FINANZIERUNG UND BODENORDNUNG ............10 bgr4_ÄndBP_32.bb.doc 2 1. VORBEMERKUNGEN 1.1 Planungsanlass / Ziel und Zweck der 4. Änderung des Bebauungsplanes Im Jahr 2007 ist in Bedburg am Leitweg eine Pflegeeinrichtung für Alzheimer, Demenz und Gerontopsychatrisch Erkrankte errichtet worden. Im Anschluss an dieses Grundstück ist nun der Neubau einer betreuten Wohnanlage für Senioren geplant. Zur Umsetzung des Vorhabens ist eine Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 erforderlich, der in diesem Bereich eine Verkehrsfläche festsetzt und eine zwingende IIIbzw. teilweise zwingende IV- geschossige Bebauung vorsieht. Die Änderung der damals noch angedachten Mehrgeschossigkeit ist städtebaulich begründet in dem aktuell nicht mehr vorhandenen Bedarf an verdichtetem Geschosswohnungsbau. Die im Plangebiet festgesetzte zwingende III- bis IV- geschossige Bebauung entspricht zudem nicht mehr den heutigen Stadtentwicklungszielen, insbesondere bei der hier vorhandenen Ortsrandlage. Die nunmehr beabsichtigte lockere und kleinteilige Bebauung durch mehrere Hausgruppen fügt sich nach stadtgestalterischen Gesichtspunkten gut in die Umgebungsbebauung ein, es entsteht ein verträglicher Übergang zwischen verdichteter Bebauung und den angrenzenden noch freien Bauflächen bzw. dem anschließenden Landschaftsraum. Ziel dieser Änderung des Bebauungsplanes ist daher neben • der Anpassung an die geänderten Wohnbedürfnisse sowie Verbesserung der städtebaulichen Situation durch die maximale Zweigeschossigkeit auch die • Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzung zur Errichtung dieser bedarfsgerechten Wohnanlage und somit die Berücksichtigung der sozialen Bedürfnisse der Bevölkerung, insbesondere auch der alten und behinderten Menschen gem. § 1 Abs. 6 Nr. 3 BauGB. Die Änderung des Bebauungsplanes schafft die Voraussetzungen für eine geordnete städtebauliche Entwicklung und ein verträgliches Einfügen in die umgebende Bebauung. Gem. § 13a BauGB kann für die Nachverdichtung oder andere Maßnahmen der Innenentwicklung ein Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren aufgestellt werden. Eine Umweltprüfung ist nicht erforderlich. Die Voraussetzungen des § 13 a BauGB (Maßnahme der Innenentwicklung, Grundfläche liegt unter 20.000 qm, UVP-pflichtiges Vorhaben wird nicht vorbereitet) sind hier gegeben. 1.2 Rechtliche Grundlagen der Planung / Verfahren Die Erstellung der Bebauungsplanänderung stützt sich auf die aktuelle Bau- und Umweltgesetzgebung. Die verwendeten gesetzlichen Grundlagen sind der Planzeichnung zum Bebauungsplan zu entnehmen. bgr4_ÄndBP_32.bb.doc 3 2. ABGRENZUNG UND BESCHREIBUNG DES PLANGEBIETES 2.1 Lage des Plangebietes / Abgrenzung der Bebauungsplanänderung Das Bebauungsplangebiet Nr. 17 liegt in der Gemarkung Bedburg, Flur 2, am westlichen Stadtrand von Bedburg. Im östlichen Teilbereich sind bereits überwiegend die Erschließungsstraßen hergestellt und die vorhandenen Bauflächen bebaut. Das westliche Plangebiet wird, bis auf das Grundstück der Pflegeeinrichtung, noch als landwirtschaftliche Fläche genutzt. Der Änderungsbereich beinhaltet lediglich einen kleinen Teilbereich des Bebauungsplangebietes von ca.11.219 qm und umfasst einen Teil des Flurstückes Nr. 517, Flur 2.Minimal wird auch das Flurstück 516 überplant. Der Änderungsbereich wird begrenzt: • Im Norden durch die südliche Grundstücksgrenze des Grundstückes der Pflegeeinrichtung für Alzheimer, Demenz und Gerontopsychatrisch Erkrankte (Parzelle 516) bzw. durch den Leitweg, • Im Osten durch das Flurstück 512 (Flur 2) und das Flurstück 425 (Flur 2) der Straßenverkehrsfläche der Brucknerstraße • Im Süden durch das Restgrundstück 517, Flur 2 • Im Westen ebenfalls durch das Restgrundstück 517, Flur 2 Die genaue Abgrenzung ist der Planzeichnung zu entnehmen. 2.2 Bestand / Umgebung des Änderungsbereiches Der neu zu bebauende Änderungsbereich wird derzeit noch als landwirtschaftliche Fläche genutzt (Ackerfläche). Nördlich des Plangebietes befindet sich der ein- bis zweigeschossige Gebäudekomplex der Pflegeeinrichtung für Alzheimer, Demenz und Gerontopsychatrisch Erkrankte. Nördlich davon besteht eine eingeschossige Einfamilienhausbebauung („1½geschossig“). Im Osten befindet sich mehrgeschossiger Wohnsiedlungsbau und nordöstlich eine stark eingegrünte Fläche. Hier liegt auch die Anbindung des Änderungsbereiches zur Brucknerstraße. Südlich und westlich ist der Planbereich von weiteren Ackerflächen umgeben. Südöstlich ist mit ca. 50m Abstand ein Spielplatz gelegen. In Plangebietsnähe sind keine störenden gewerblichen Nutzungen vorhanden. In ca. 270m Entfernung befindet sich die A 61, die jedoch durch einen Wall abgeschottet ist. 3. BAULEITPLANUNG UND ÜBERGEORDNETE PLANUNG 3.1 Planungsrechtliche Situation Im rechtswirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Bedburg ist der Bereich als Wohnbaufläche dargestellt. Der Bebauungsplan Nr. 17 ist seit 1970 rechtskräftig und zwischenzeitlich mehrfach geändert worden. Er setzt für den Änderungsbereich allgemeines Wohngebiet fest mit einer zwingenden 3-Geschossigkeit bzw. zwingenden 4-Geschossigkeit. Zudem ist im Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung eine Verkehrsfläche (Planstraße B) festgesetzt, die in Ost-West-Richtung verlaufend in der Ursprungsplanung das Gebiet erschließen sollte. bgr4_ÄndBP_32.bb.doc 4 Das zulässige Maß der baulichen Nutzung, GRZ (Grundflächenzahl) und GFZ (Geschossflächenzahl) wurde im Zuge einer Änderung des Bebauungsplanes mit Rechtskraft vom 31.12.1974 entsprechend den Höchstwerten des § 17 BauNVO in der geltenden Fassung der Bekanntmachung vom 26.11.1968 festgesetzt. Im Jahr 2007 wurde unmittelbar an den jetzigen Planbereich angrenzend die Bebauungsplanänderung rechtskräftig, die die Voraussetzungen schaffte für den Bau der Pflegeeinrichtung für Alzheimer, Demenz und Gerontopsychatrisch Erkrankte der Pro 8 Lebensqualität für Menschen GmbH. Der Geltungsbereich der jetzigen 4. Änderung ragt im Bereich der Zufahrt zum Leitweg teilweise in den Geltungsbereich der vorangegangenen Änderung. Mit der Rechtskraft der 4. Bebauungsplanänderung treten die Regelungen des Ursprungsbebauungsplanes (einschließlich Änderungen) in den Überdeckungsbereichen zurück. 4. PLANUNGS- UND ERSCHLIESSUNGSKONZEPT Unmittelbar am Standort der Pro 8 soll eine Wohnanlage für Senioren bzw. für Betreutes Wohnen errichtet werden. Insbesondere die Nutzung von Synergien durch die bestehende Pflegeeinrichtung qualifiziert diesen Standort in Bedburg. Planungsidee der zugrunde liegenden Konzeption ist eine hofähnliche Anordnung mehrerer Hausgruppen um eine Freifläche, die als Gemeinschaftsanlage genutzt werden soll. Die ein- bis zweigeschossigen Hausgruppen werden in offener Bauweise errichtet. Östlich bildet eine zweigeschossige Mehrfamilienhausbebauung den Abschluss, nach Süden in lockerer Bauweise ebenfalls drei 1-bis 2-geschossige Hausgruppen. Die Erschließung erfolgt ausgehend von der Brucknerstraße (Parzelle 424 und 425) über einen 5,0m breiten Privatweg. Um die Synergien auf kurzem Wege nutzen zu können und eine umwegige Erschließung durch das östlich angrenzende Wohngebiet (insbesondere der Lieferanten etc.) zu vermeiden, ist der Planbereich zusätzlich über einen 6,0 m breiten Privatweg an den Leitweg angeschlossen. 5. PLANINHALTE UND FESTSETZUNGEN 5.1 Änderung der Planzeichnung Maß der baulichen Nutzung Zur Realisierung des Planvorhabens und um den geänderten Wohnansprüchen und Bauformen gerecht zu werden, ist die im Ursprungsbebauungsplan festgesetzte Vollgeschosszahl auf max. 2 Vollgeschosse zu reduzieren. Die Reduzierung der Geschosszahl ist begründet in der Lage des Änderungsbereiches zwischen dem 1- bis 2 geschossigen Gebäudekomplex der Pflegeeinrichtung und der östlich gelegenen viergeschossigen Wohnbebauung. An diese viergeschossige Bebauung grenzt eine 8-geschossige Wohnbebauung an. Durch die Herabsetzung der Geschossigkeit wird ein verträglicher Übergang zwischen Bebauung und Landschaft geschaffen und das Bauvorhaben harmonisch in die Umgebung eingefügt. Die gemäß dem zugrunde liegenden städtebaulichen Konzept getroffene Festsetzung der Grundflächenzahl und der Geschossflächenzahl geschieht ebenfalls in Anlehnung an die umgebende Bebauung und den Übergang in die offene Landschaft. Festgesetzt sind eine Grundflächenzahl (GRZ) von 0,4 und eine Geschossflächenzahl (GFZ) von 0,8. Maßgebend für die Ermittlung der GRZ ist der Geltungsbereich der BP-Änderung. bgr4_ÄndBP_32.bb.doc 5 Bauweise, überbaubare Grundstücksfläche Ziel der dem Bebauungsplanentwurf zugrunde liegende Konzeption ist die Errichtung einer betreuten Wohnanlage für Senioren. Geplant ist die Anordnung der Gebäude um die herzustellende Erschließung in einer offenen Bauweise. Die überbaubaren Grundstücksflächen werden in der vorliegenden Bebauungsplanänderung durch Baugrenzen definiert. Die Anordnung der Baugrenzen erfolgt gemäß zugrunde liegendem städtebaulichem Konzept (siehe oben) parallel zu der privaten Erschließung. 5.2 Geh-, Fahr- und Leitungsrechte Der zur inneren Erschließung der einzelnen Hausgruppen notwendige Privatweg wird als 5m breites Geh-, Fahr- und Leitungsrecht festgesetzt, das ausschließlich den Anliegern (Geh- und Fahrrecht) bzw. den Ver- und Entsorgungsträgern (Leitungsträgern) dient. Durch dieses Geh-, Fahr- und Leitungsrecht wird auch der Anschluss an die öffentliche Verkehrsfläche (Brucknerstraße) gesichert. Zum Leitweg wird ein Privatweg mit 6,0m Breite errichtet, der ebenfalls als Geh-, Fahr- und Leitungsrecht festgesetzt ist. 5.3 Textliche Festsetzungen Für die Zulässigkeit von Nutzungen gelten die Bestimmungen der Baunutzungsverordnung, die in § 12 BauNVO auch Aussagen zu Stellplätzen und Garagen trifft: Stellplätze und Garagen sind in allen Baugebieten zulässig. Zur Eindeutigkeit wird diese Regelung durch Übernahme als textliche Festsetzung gem. § 9 Abs. 1 Nr. 4 BauGB nochmals aufgeführt: Garagen, Stellplätze und überdachte Stellplätze und deren Zufahrten sind auch außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche zulässig. Zur Klarstellung erfolgt auch die Festsetzung, dass zur Ermittlung der GRZ der Geltungsbereich der BP-Änderung maßgeblich ist. Des Weiteren wird textlich die Errichtung von Anlagen zur Versickerung von Niederschlagswasser gem. § 14 (2) i.V.m. § 23 (5) BauNVO zugelassen. Vom Vorhabenträger ist geplant, im Zentrum des Grundstückes eine Teichanlage zu errichten, die zum einen als Bestandteil der Freiflächenplanung die Aufenthaltsbereiche der Bewohner aufwertet, zum anderen aber auch das Niederschlagswasser der Dach- und Hofflächen auffangen soll. Zusätzlich ist ein Überlauf von der Teichanlage in eine Versickerungsanlage vorgesehen. Der Gesetzgeber ermöglicht nach § 14 (2) BauNVO ausnahmsweise die Zulässigkeit dieser Anlagen. Für die Zulassung der Ausnahmen ist bei der Prüfung ausschlaggebend, ob etwa städtebauliche Gesichtspunkte entgegenstehen. Da in diesem Fall städtebauliche Gründe nicht entgegen stehen, die Teichanlage darüber hinaus eine ansprechende Gestaltung der Freianlagen ermöglicht, wurde von der Regelungsmöglichkeit des § 1 (6) BauNVO Gebrauch gemacht und diese Versickerungsanlage allgemein zugelassen. Die sonstigen Festsetzungen des Ursprungsbebauungsplanes bleiben erhalten. bgr4_ÄndBP_32.bb.doc 6 6. SONSTIGE PLANUNGSBELANGE / AUSWIRKUNGEN 6.1 Berücksichtigung der sozialen und kulturellen Bedürfnisse der Bevölkerung, insbesondere der Bedürfnisse von alten und behinderten Menschen in Bedburg Anlass für die Bebauungsplanänderung ist das geplante Vorhaben eines Wohnprojektes für Senioren (Betreutes Wohnen). Die Stadt Bedburg unterstützt dieses Vorhaben aufgrund der demographischen Entwicklung und der damit verbundenen Alterung der Gesellschaft und trägt somit auch der Berücksichtigung der Bedürfnisse von alten und behinderten Menschen im Rahmen ihrer kommunalen Planung Rechnung. Die Bevölkerungsentwicklung bis 2025 (Bertelsmann Stiftung, Wegweiser Kommune, auf Basis von Daten aus 2006) zeigt einen Anstieg der Altersgruppe der über 65-79Jährigen (+33,9%) und insbesondere einen deutlichen Anstieg bei der Gruppe der über 80-Jährigen (+157%). Bei einer weiteren Bewertung rückt deshalb der Personenkreis ab 65 Jahren und älter in den Mittelpunkt. Der prognostizierte Anstieg in den Altersgruppen der über 65-Jährigen gilt als gewichtiges Indiz für den demographisch bedingten quantitativen Anstieg des Pflegebedürftigkeitsrisikos. Diese Prognosen und Ergebnisse verdeutlichen, dass schon heute ein breit gefächertes Angebot unterschiedlichster Wohn- und Dienstleistungsangebote für ältere Menschen notwendig ist, damit diese im Falle verstärkter gesundheitlicher Beeinträchtigungen die erforderlichen Hilfs- und Betreuungsleistungen abrufen können. Die hier geplante Wohnanlage ermöglicht den Senioren, möglichst selbständig in einem attraktiven Umfeld zu leben und nur bei Bedarf Hilfs- und Betreuungsleistungen in Anspruch zu nehmen. Der hier beschriebene Standort bietet sich insbesondere aufgrund der Nähe zur bestehenden Pflegeeinrichtung für Alzheimer, Demenz und Gerontopsychatrisch Erkrankte an, so dass Synergien durch Personalbetreuung, Versorgung etc. genutzt werden können. 6.2 Gestaltung des Orts- und Landschaftsbildes, Berücksichtigung der Wohnbedürfnisse der Bevölkerung Die Festsetzungen im Ursprungsbebauungsplan BP-Nr. 17 bezüglich der Mehrgeschossigkeit von 3 bis zu 4 Geschossen spiegeln den Städtebau der 60er Jahre wider. Gemäß den heutigen Ansprüchen an Wohnbebauung und die daraus resultierende Nachfrage belegen hier einen Bedarf an andere Wohnformen, die sich aufgrund ihrer Dimensionierung zudem harmonisch in die Umgebung und Landschaft einfügen. Eine Bebauungsplanänderung ist hier also insbesondere auch aus städtebaulicher Sicht sinnvoll, um einen verträglichen Übergang zwischen der bestehenden 4-geschossigen Bebauung östlich des Planbereichs und der nördlich gelegenen 1- bis 2-geschossigen Bebauung zu gewährleisten. Die Planungsüberlegungen zur Reduzierung der Geschossigkeit in diesem Bereich wurden bereits in den 80er Jahren verfolgt. 6.3 Umweltschutz, Natur und Landschaftspflege Eingriffe in Natur und Landschaft Ein Eingriff in Natur und Landschaft wird durch die Bebauungsplanänderung nicht vorbereitet, da bereits eine bauliche Inanspruchnahme nach altem Bebauungsplan möglich war: Gem. § 1a Abs. 3 S. 5 BauGB ist ein Ausgleich nicht erforderlich, soweit die Eingriffe bereits vor der planerischen Entscheidung zulässig waren. Durch die bauliche Entwicklung dieser Fläche auf einer bereits bebaubaren und ökologisch wenig hochwertigen Fläche wird gleichzeitig der sonstige Freiraum durch Nichtinanspruchnahme alternativer ökologisch und landschaftspflegerisch wertvoller Standorte geschont. bgr4_ÄndBP_32.bb.doc 7 Die geplante Bebauungsplanänderung des BP-Nr. 17 führt bezüglich einer möglichen Beeinträchtigung des Landschaftsbildes sogar zu einer Verbesserung. Das Vorhaben fügt sich in die benachbarte vorhandene Bebauung ein, schafft einen verträglichen Übergang zur Landschaft und verringert insbesondere an diesem Standort (Ortsrand) die Fernwirkung durch Rücknahme der ursprünglichen Festsetzungen einer 3-4geschossigen Bebauung. Auswirkungen auf Schutzgüter gem. § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB Die zusätzliche Bebauung der heutigen Ackerfläche führt zu einer Beeinträchtigung des Lebensraumes für Tiere (Vögel, Kleinsäuger) und Pflanzen. Aufgrund einer bereits vor der Bebauungsplanänderung zulässigen Versiegelung und der entstehenden Grünstrukturen im Bereich des Plangebietes (Gärten und Freiräume) sind diese Auswirkungen jedoch als vertretbar einzustufen. Mit der Bebauung sind Beeinträchtigungen des Bodens und des Wasserhaushaltes durch Mehrversiegelung verbunden, denen aber in diesem Bereich zugunsten der Schonung von ökologisch wertvollen Flächen im Außenbereich der Vorrang eingeräumt werden kann. Umweltbezogene Auswirkungen auf den Menschen und seine Gesundheit sowie die Bevölkerung insgesamt sind durch die Bebauungsplanänderung nicht zu erwarten. Auswirkungen auf Kulturgüter und sonstige Sachgüter sind nicht bekannt, Beeinträchtigungen der Schutzgüter Klima und Luft werden nicht vorbereitet. Eine sachgerechte Entwässerung des Grundstücks in die vorhandene Kanalisation ist gewährleistet. Hinweise auf prioritäre Lebensräume und Arten gemäß der Fauna-Flora-HabitatRichtlinie (FFH-Richtlinie), der EG-Vogelschutzrichtlinie sowie auf potenzielle FFHLebensräume (die ggf. in einer Schattenliste der Naturschutzverbände enthalten sind) liegen für das Plangebiet und die nähere Umgebung nicht vor. Flora-Fauna-Habitat-Gebiete, Vogelschutzgebiete und sonstige Schutzgebiete sind von der Planung nicht betroffen. Sonstige Auswirkungen, die gegen die Verwirklichung der Planung stehen, sind zum jetzigen Zeitpunkt nicht erkennbar. 6.4 Verkehr / Erschließung Das Plangebiet ist von zwei Seiten an das örtliche Verkehrsnetz angeschlossen. Im Norden an den Leitweg und im Osten an die Brucknerstraße. Beide Erschließungen sind zur Aufnahme des (wenigen) Verkehrs ausreichend dimensioniert. Im Gebiet selbst erfolgt die Erschließung über einen überwiegend 5,0 m breiten Privatweg. Die benötigten Stellplatzflächen werden auf dem Grundstück errichtet werden. 6.5 Ver- und Entsorgung Die Entwässerung des Plangebiets erfolgt im Trennsystem. Das unbelastete Niederschlagswasser der Dach- und Hofflächen wird der im Zentrum vorgesehenen Teichanlage zugeführt, die über einen Überlauf an eine herzustellende Versickerungsanlage angeschlossen ist. Das Schmutzwasser wird der Kanalisation in der Brucknerstraße zugeführt. 6.6 Immissionen Westlich vom Planbereich gelegen, befindet sich die Autobahn A 61. Aufgrund des Abstandes (ca. 270m) und des bestehenden Walles sind jedoch keine wesentlichen Beeinträchtigungen zu erwarten. bgr4_ÄndBP_32.bb.doc 8 6.7 Bombenblindgänger / Kampfmittel Die Luftbildauswertung des Kampfmittelräumdienstes im Rahmen früherer Beteiligungen in Änderungsverfahren ergab, dass im Umfeld des Plangebietes Hinweise auf das Vorhandensein von Bombenblindgängern / Kampfmitteln vorliegen. Für den unmittelbaren Planbereich ergeben sich jedoch keine konkreten Anhaltspunkte. Sollten bei der Baudurchführung außergewöhnliche Verfärbungen des Erdaushubes festgestellt oder verdächtige Gegenstände beobachtet werden, sind die Arbeiten sofort einzustellen, die nächstgelegene Polizeidienststelle oder der Kampfmittelbeseitigungsdienst zu verständigen. Bei Erdarbeiten mit erheblicher mechanischer Belastung (z.B. Rammarbeiten, Pfahlgründungen, Verbauarbeiten oder vergleichbare Arbeiten) wird eine Tiefensondierung empfohlen mit vorheriger Abstimmung mit dem Kampfmittelräumdienst. 6.8 Bergbaubedingte Grundwasserabsenkungen Das Plangebiet liegt über dem auf Braunkohle verliehenen Bergwerksfeld „Bedburg 1“. Nach den hier vorliegenden Unterlagen hat innerhalb der Planmaßnahme kein Abbau von Rohstoffen statt gefunden. Der Bereich des Planungsgebietes ist von durch Sümpfungsmaßnahmen des Braunkohlenbergbaus bedingten Grundwasserabsenkungen sowohl im „oberen Grundwasserstock“ wie auch in tiefer liegenden Stockwerken betroffen. Nach den vorliegenden Unterlagen der Bezirksregierung Arnsberg liegen die Absenkungsbeträge bzgl. des „oberen Grundwasserstocks“ derzeit bei ca. – 30,0 m. Die Grundwasserabsenkungen werden, bedingt durch den fortschreitenden Betrieb der Braunkohlentagebaue, noch über einen längeren Zeitraum wirksam bleiben. Eine Zunahme der Beeinflussung der Grundwasserstände im Planungsgebiet in den nächsten Jahren ist nach heutigem Kenntnisstand nicht auszuschließen. Ferner ist nach Beendigung der bergbaulichen Sümpfungsmaßnahmen ein Grundwasseranstieg zu erwarten. Sowohl im Zuge der Grundwasserabsenkung als auch bei einem späteren Grundwasseranstieg sind hierdurch bedingte Bodenbewegungen möglich. Die Änderung der Grundwasserflurabstände sowie die Möglichkeit von Bodenbewegungen sollten bei Planungen und Vorhaben Berücksichtigung finden. 6.9 Sonstige Planungsbelange Nach jetzigem Kenntnisstand sind sonstige Planungsbelange durch die Bebauungsplanänderung nicht betroffen. 7. UMWELTPRÜFUNG Gem. § 13a BauGB wird im beschleunigten Verfahren von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB abgesehen. 8. FLÄCHENBILANZ Gesamtfläche Änderungsbereich: ca. 11.219 qm Allgemeines Wohngebiet: ca. 11.219 qm davon: überbaubare Flächen gem. § 23 BauNVO: ca. 5.365 qm Geh-, Fahr- und Leitungsrecht (Erschließung): ca. 2.300 qm bgr4_ÄndBP_32.bb.doc 9 9. MASSNAHMEN, KOSTEN, FINANZIERUNG UND BODENORDNUNG Die Maßnahme berührt nicht den Haushalt der Stadt Bedburg. Bodenordnende Maßnahmen sind nicht erforderlich. Bedburg / Aachen, den 16.02.2010 Anlage: Leitungsnetz Strom, Gas, Wasser der RWE Rhein-Ruhr Netzservice GmbH bgr4_ÄndBP_32.bb.doc 10