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Beschlusstext (2. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren aus Anlass von Märkten und marktähnlichen Veranstaltungen in der Stadt Jülich (Marktstandsgebührenordnung))

Daten

Kommune
Jülich
Größe
10 kB
Datum
28.11.2013
Erstellt
12.02.14, 15:02
Aktualisiert
12.02.14, 15:02
Beschlusstext (2. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren aus Anlass von Märkten und marktähnlichen Veranstaltungen in der Stadt Jülich (Marktstandsgebührenordnung))

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Stadt Jülich Jülich, 12. Februar 2014 Der Bürgermeister Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 28.11.2013 im Großen Sitzungssaal des Neuen Rathauses, Große Rurstraße 17, 52428 Jülich 9. 2. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren aus Anlass von Märkten und marktähnlichen Veranstaltungen in der Stadt Jülich (Marktstandsgebührenordnung) (Vorlagen-Nr.427/2013) Stadtverordneter Garding bittet um Auskunft, wie sich die Gebühr für den Weihnachtsmarkt und für Stadtfeste im Vergleich zum Standgeld für sonstige Verkaufseinrichtungen berechnet. Ordnungsamtsleiter Pinell erläutert hierzu, dass für den Weihnachtsmarkt und für Stadtfeste von der Werbegemeinschaft nur eine Pauschale für die gesamte Fläche gezahlt wird. Die Standgebühr für die einzelnen Stände erhebe dann die Werbegemeinschaft; dafür übernehme diese dann auch die Vermarktung. Stadtverordneter Anhalt bittet vor Beschlussfassung um Auskunft, welcher finanzielle Aufwand bei der Stadt Jülich für den Aufbau, den Abbau und die Wiederherstellung des Platzes aus Anlass des Weihnachtsmarktes entsteht. Beschlussentwurf: Ohne Abstimmung Im Haupt- und Finanzausschuss herrscht Einvernehmen darüber, die Beschlussfassung zur Änderung der Marktstandsgebührenordnung auf Grund der Klärung der Frage des städtischen Aufwands aus Anlass des Weihnachtsmarktes bis zur Ratssitzung zurückzustellen.