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Beschlusstext (Bebauungsplan A 8 "Am Klingerpützchen" a) Ergänzung der Begründung b) Abwägung des Schreibens des Kreises Düren vom 26.05.2012 bezüglich der Entwässerung (Ergänzung des Ratsbeschlusses vom 05.07.2012) c) Satzungsbeschluss)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
94 kB
Datum
28.05.2013
Erstellt
24.02.14, 17:05
Aktualisiert
24.02.14, 17:05
Beschlusstext (Bebauungsplan A 8 "Am Klingerpützchen"
a) 	Ergänzung der Begründung
b) 	Abwägung des Schreibens des Kreises Düren vom 26.05.2012 bezüglich der 
	Entwässerung (Ergänzung des Ratsbeschlusses vom 05.07.2012)
c) 	Satzungsbeschluss) Beschlusstext (Bebauungsplan A 8 "Am Klingerpützchen"
a) 	Ergänzung der Begründung
b) 	Abwägung des Schreibens des Kreises Düren vom 26.05.2012 bezüglich der 
	Entwässerung (Ergänzung des Ratsbeschlusses vom 05.07.2012)
c) 	Satzungsbeschluss)

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Stadt Jülich Jülich, 24. Februar 2014 Der Bürgermeister Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung des Stadtrates am 28.05.2013 im Großen Sitzungssaal des Neuen Rathauses, Große Rurstraße 17, 52428 Jülich 23. Bebauungsplan A 8 "Am Klingerpützchen" a) Ergänzung der Begründung b) Abwägung des Schreibens des Kreises Düren vom 26.05.2012 bezüglich der Entwässerung (Ergänzung des Ratsbeschlusses vom 05.07.2012) c) Satzungsbeschluss (Vorlagen-Nr.523/2012) Beschluss: Ja-Stimmen: 34, Nein-Stimmen: 3, Enthaltungen: 1 a) Die Begründung zum Bebauungsplan Nr. A 8 „Am Klingerpützchen“ wird wie folgt ergänzt: Für die Warengruppe Teppiche (Einzelware) zeigt sich mit rund 91 % ein deutlicher Verkaufsflächenschwerpunkt innerhalb des zentralen Versorgungsbereiches. Dort sind der Anbieter "Orientteppiche Rassouli" (Haus Teheran Orientteppich) an der Poststraße und der Anbieter „Schöner Boden" (Fachgeschäft für Teppiche, Bodenbeläge und Gartenmöbel) in der Neusser Straße in verkehrsgünstiger Lage ansässig. Außerhalb des zentralen Versorgungsbereiches bietet lediglich der Fachmarkt „Dänisches Bettenlager" Teppiche als Randsortiment an. Die örtlichen Gegebenheiten lassen eine klare Tendenz hin zur Zentrenrelevanz des Sortiments erkennen. Neben der Vor-OrtSituation bedarf es aus gutachterlicher Sicht, vor dem Hintergrund der geringen Angebotsausprägung in Jülich, jedoch darüber hinaus einer Betrachtung der generellen Sortimentsbeschaffenheit und -funktion. Teppiche müssen in der Regel mit dem PKW transportiert werden und sind nicht prägend für das innerstädtische Einkaufserlebnis, da Kopplungseffekte mit zentralrelevanten Sortimenten bei Teppichen in der Regel gering sind. Unter Berücksichtigung des Sortimentscharakters und der generell geringen funktionalen Verbindung mit den sonstigen Innenstadtnutzungen ist trotz des aktuell geringen Verkaufsflächenanteils außerhalb des zentralen Versorgungsbereiches Jülichs die zukünftige Einstufung des Sortiments: nicht zentrenrelevant. Im Jülicher Stadtgebiet gibt es drei Fahrradfachgeschäfte - eines davon, „K&K Zweiradhandel", ist im zentralen Versorgungsbereich ansässig. Die beiden weiteren Anbieter befinden sich außerhalb, „Toms Bike Center" im südlichen Kernstadtgebiet und der Anbieter „Zweiradhandlung Köth" im Stadtteil Koslar. Diese Fachgeschäfte werden durch das Teilsortiment des ebenfalls außerhalb liegenden SB-Warenhauses "real" ergänzt. Der im zentralen Versorgungsbereich ansässige Anbieter „Intersport Mulack" hingegen führt keine Fahrräder. Derzeit befindet sich mit rund 67 % der Großteil der Verkaufsflächen der Sortimentsgruppe außerhalb des zentralen Versorgungsbereiches. Darüber hinaus übernimmt der im Zentrum ansässige Anbieter „K&K Zweiradhandel" keine wesentliche zentrenprägende Funktion; vielmehr befindet er sich in verkehrsgünstiger Lage an der Großen Rurstraße. Für die Warengruppe Fahrräder / Fahrradzubehör ist folglich aufgrund der örtlichen Gegebenheiten als auch der grundsätzlichen Sortimentsbeschaffenheit (Sperrigkeit) die Einstufung: nicht zentrenrelevant. Sortiment Teppiche (Einzelware) Fahrräder/Fahrradzubehör Verkaufsfläche ZVB in m2 210 100 Verkaufsfläche außerhalb in m2 20 200 Summe in m2 230 300 In diesem Zusammenhang weist die Bezirksregierung Köln auf das Gutachten "Grundlagen für die Erarbeitung einer neuen landesplanerischen Regelung zur Steuerung des großflächigen Einzelhandels" des Büros Junker und Kruse, Stadtforschung und Planung, Markt 5, 44137 Dortmund hin. Dieses Gutachten kann im Planungsamt der Stadt Jülich eingesehen werden. b) Der Abwägungsbeschluss zu Punkt 8 (Kreis Düren) wird wie folgt ergänzt: Nach einem Gespräch beim Kreis Düren stimmt dieser einer Einleitung der Regenwässer in den Ellbach zu. Damit kann die bisher geplante Regenwasserversickerung auf dem Privaten Grundstück entfallen. c) Aufgrund der §§ 1, 2 und 10 wird der Bebauungsplan Nr. A 8 „ Am Klingerpützchen“ als Satzung beschlossen. Beschluss der Sitzung des Stadtrates vom 28.05.2013 Seite 2