Daten
Kommune
Jülich
Größe
94 kB
Datum
28.05.2013
Erstellt
24.02.14, 17:05
Aktualisiert
24.02.14, 17:05
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Jülich
Jülich, 24. Februar 2014
Der Bürgermeister
Auszug
aus der Niederschrift über die Sitzung des Stadtrates
am 28.05.2013 im Großen Sitzungssaal des Neuen Rathauses, Große Rurstraße 17, 52428 Jülich
23.
Bebauungsplan A 8 "Am Klingerpützchen"
a)
Ergänzung der Begründung
b)
Abwägung des Schreibens des Kreises Düren vom 26.05.2012 bezüglich der
Entwässerung (Ergänzung des Ratsbeschlusses vom 05.07.2012)
c)
Satzungsbeschluss
(Vorlagen-Nr.523/2012)
Beschluss:
Ja-Stimmen: 34, Nein-Stimmen: 3, Enthaltungen: 1
a)
Die Begründung zum Bebauungsplan Nr. A 8 „Am Klingerpützchen“ wird wie
folgt ergänzt:
Für die Warengruppe Teppiche (Einzelware) zeigt sich mit rund 91 % ein
deutlicher
Verkaufsflächenschwerpunkt
innerhalb
des
zentralen
Versorgungsbereiches. Dort sind der Anbieter "Orientteppiche Rassouli"
(Haus Teheran Orientteppich) an der Poststraße und der Anbieter „Schöner
Boden" (Fachgeschäft für Teppiche, Bodenbeläge und Gartenmöbel) in der
Neusser Straße in verkehrsgünstiger Lage ansässig. Außerhalb des zentralen
Versorgungsbereiches bietet lediglich der Fachmarkt „Dänisches Bettenlager"
Teppiche als Randsortiment an. Die örtlichen Gegebenheiten lassen eine klare
Tendenz hin zur Zentrenrelevanz des Sortiments erkennen. Neben der Vor-OrtSituation bedarf es aus gutachterlicher Sicht, vor dem Hintergrund der geringen
Angebotsausprägung in Jülich, jedoch darüber hinaus einer Betrachtung der
generellen Sortimentsbeschaffenheit und -funktion.
Teppiche müssen in der Regel mit dem PKW transportiert werden und sind
nicht prägend für das innerstädtische Einkaufserlebnis, da Kopplungseffekte
mit zentralrelevanten Sortimenten bei Teppichen in der Regel gering sind.
Unter Berücksichtigung des Sortimentscharakters und der generell geringen
funktionalen Verbindung mit den sonstigen Innenstadtnutzungen ist trotz des
aktuell
geringen
Verkaufsflächenanteils
außerhalb
des
zentralen
Versorgungsbereiches Jülichs die zukünftige Einstufung des Sortiments: nicht
zentrenrelevant.
Im Jülicher Stadtgebiet gibt es drei Fahrradfachgeschäfte - eines davon, „K&K
Zweiradhandel", ist im zentralen Versorgungsbereich ansässig. Die beiden
weiteren Anbieter befinden sich außerhalb, „Toms Bike Center" im südlichen
Kernstadtgebiet und der Anbieter „Zweiradhandlung Köth" im Stadtteil Koslar.
Diese Fachgeschäfte werden durch das Teilsortiment des ebenfalls außerhalb
liegenden
SB-Warenhauses
"real"
ergänzt.
Der
im
zentralen
Versorgungsbereich ansässige Anbieter „Intersport Mulack" hingegen führt
keine Fahrräder. Derzeit befindet sich mit rund 67 % der Großteil der
Verkaufsflächen
der
Sortimentsgruppe
außerhalb
des
zentralen
Versorgungsbereiches. Darüber hinaus übernimmt der im Zentrum ansässige
Anbieter „K&K Zweiradhandel" keine wesentliche zentrenprägende Funktion;
vielmehr befindet er sich in verkehrsgünstiger Lage an der Großen Rurstraße.
Für die Warengruppe Fahrräder / Fahrradzubehör ist folglich aufgrund der
örtlichen Gegebenheiten als auch der grundsätzlichen Sortimentsbeschaffenheit
(Sperrigkeit) die Einstufung: nicht zentrenrelevant.
Sortiment
Teppiche (Einzelware)
Fahrräder/Fahrradzubehör
Verkaufsfläche
ZVB
in m2
210
100
Verkaufsfläche
außerhalb
in m2
20
200
Summe
in m2
230
300
In diesem Zusammenhang weist die Bezirksregierung Köln auf das Gutachten
"Grundlagen für die Erarbeitung einer neuen landesplanerischen Regelung zur
Steuerung des großflächigen Einzelhandels" des Büros Junker und Kruse,
Stadtforschung und Planung, Markt 5, 44137 Dortmund hin. Dieses Gutachten
kann im Planungsamt der Stadt Jülich eingesehen werden.
b)
Der Abwägungsbeschluss zu Punkt 8 (Kreis Düren) wird wie folgt ergänzt:
Nach einem Gespräch beim Kreis Düren stimmt dieser einer Einleitung der
Regenwässer in den Ellbach zu. Damit kann die bisher geplante
Regenwasserversickerung auf dem Privaten Grundstück entfallen.
c)
Aufgrund der §§ 1, 2 und 10 wird der Bebauungsplan Nr. A 8 „ Am
Klingerpützchen“ als Satzung beschlossen.
Beschluss der Sitzung des Stadtrates vom 28.05.2013
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