Daten
Kommune
Jülich
Größe
79 kB
Datum
28.05.2013
Erstellt
24.02.14, 17:05
Aktualisiert
24.02.14, 17:05
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Jülich
Jülich, 24. Februar 2014
Der Bürgermeister
Auszug
aus der Niederschrift über die Sitzung des Stadtrates
am 28.05.2013 im Großen Sitzungssaal des Neuen Rathauses, Große Rurstraße 17, 52428 Jülich
19.
Satzung über die Festsetzung der Steuerhebesätze für die Grund- und
Gewerbesteuer in der Stadt Jülich
(Vorlagen-Nr.204/2013)
StV Frey verweist auf seine Ausführungen im Haupt- und Finanzausschuss und erklärt,
dass er weiterhin ein Problem bei der Festsetzung dieser Steuerhebesätze habe.
Kämmerer Prömpers erklärt, dass die Steuerhebesätze erhöht werden, welche bei
Verabschiedung der Haushaltssatzung mehrheitlich beschlossen worden sind. Er sagt
weiterhin, dass eine Hebesatzsatzung erforderlich ist, da die Steuersätze bis zum
30.06.2013 veröffentlicht sein müssen. Eine Haushaltssatzung kann nur veröffentlicht
werden, wenn sie genehmigt ist. Wenn die Steuersätze für das ganze Jahr gelten sollen
und veröffentlicht werden müssen, kann dies somit nur über eine Hebesatzsatzung
erreicht werden.
StV Frey sieht genau in diesem Punkt den Widerspruch zu den Beratungen im Haupt- und
Finanzausschuss, welche beinhalteten, dass durch die Genehmigung des Haushalts auch
gleichzeitig die Hebesätze beschlossen werden.
Herr Prömpers entgegnet, dass keine andere Wahl bestehe, als dieser Vorgehensweise zu
folgen. Denn wenn die Hebesätze nicht für das ganze Jahr gelten, entstehen höhere
Fehlbeträge und somit müsste am Eigenkapital gezehrt werden, mit der Folge kein
genehmigungsfähiges Haushaltssicherungskonzept mehr zu haben.
Beschluss:
Ja-Stimmen: 27, Nein-Stimmen: 8, Enthaltungen: 3
„Der Stadtrat beschließt die folgende Satzung über die Festsetzung der Steuerhebesätze
für die Grund- und Gewerbesteuer in der Stadt Jülich :
„Folgt Satzung im Wortlaut gemäß Anlage“