Daten
Kommune
Jülich
Größe
14 kB
Datum
28.05.2013
Erstellt
24.02.14, 17:05
Aktualisiert
24.02.14, 17:05
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Jülich
Jülich, 24. Februar 2014
Der Bürgermeister
Auszug
aus der Niederschrift über die Sitzung des Stadtrates
am 28.05.2013 im Großen Sitzungssaal des Neuen Rathauses, Große Rurstraße 17, 52428 Jülich
5.1
Fortschreibung des Rettungsdienstbedarfsplanes des Kreises Düren
(Vorlagen-Nr.198/2013)
Mitteilung:
Der Kreis Düren, als Träger des Rettungsdienstes, hat nach §12 des Rettungsgesetzes
NRW einen Bedarfsplan aufzustellen, kontinuierlich zu überprüfen und spätestens alle 4
Jahre zu ändern bzw. fortzuschreiben. Die letzte Fortschreibung erfolgte im Jahre 2009.
Der Bedarfsplan regelt insbesondere die Zahl und Standorte der Rettungswachen, Zahl
der erforderlichen Rettungsmittel (Fahrzeuge) sowie weitere Qualitätsanforderungen.
Beteiligte bei diesem Verfahren sind u.a. die Verbände der Krankenkassen die Träger der
Rettungswachen sowie die Hilfsorganisationen und weitere Institutionen. Mit den
Gemeinden, die Träger von Rettungswachen sind (Städte Jülich und Düren) und den
Krankenkassen ist ein Einvernehmen zu dem Bedarfsplan herzustellen.
Aus diesem Grunde hat der Kreis Düren eine Arbeitsgruppe eingerichtet, in der alle
Verfahrensbeteiligte integriert sind, damit jeder Untersuchungsschritt abgestimmt wird,
um so das Erzielen eines späteren Einvernehmens zu vereinfachen.
Beauftragt wurde ein Gutachter, der die von der Arbeitsgruppe gemeinsam definierten
Parameter als Grundlage seiner Untersuchung heranzieht. Durch die gemeinsame
Definition der Parameter ist sichergestellt, dass das anschließende Ergebnis des
Gutachters auf Daten basiert, die von allen Beteiligten mitgetragen werden.
In der ersten Sitzung der Arbeitsgruppe am 14.03.2013 wurden die
Untersuchungsbereiche festgelegt:
Rettungswachen
Notarztwesen
Fahrzeuge
Sonderaufgaben
Leitstelle
Auswirkungen des Demografischen Wandels
Die Verwaltung wird im Laufe des Fortschreibungsprozesses die Politik im Vorfeld
weiter über den Stand der Angelegenheit unterrichten, damit so eine sach- und
zeitgerechte Beschlussfassung möglich wird.
Beschluss der Sitzung des Stadtrates vom 28.05.2013
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