Daten
Kommune
Jülich
Größe
89 kB
Datum
28.05.2013
Erstellt
24.02.14, 17:05
Aktualisiert
24.02.14, 17:05
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Jülich
Jülich, 24. Februar 2014
Der Bürgermeister
Auszug
aus der Niederschrift über die Sitzung des Stadtrates
am 28.05.2013 im Großen Sitzungssaal des Neuen Rathauses, Große Rurstraße 17, 52428 Jülich
8.
Brandschutzbedarfsplan für die Freiwillige Feuerwehr Jülich
(Vorlagen-Nr.207/2013)
StV Garding kritisiert, dass ein derartiger Plan in der Regel vom Rat zu beschließen und
von der Verwaltung mit Hilfe der Feuerwehr zu erstellen sei. Vorliegend habe
augenscheinlich die Feuerwehr in Eigenregie gehandelt, sodass es zu hinterfragen gilt,
inwieweit die Verwaltung involviert ist und inwieweit die Ausgaben entsprechend des
Beschlusses manifestiert sind. Um einzelne Positionen dahingehend in den
Haushaltsberatungen erneut zu prüfen, plädiert er im Falle einer Beschlussfassung diesen
lediglich unter Vorbehalt aufzunehmen.
Herr Pinell erklärt, dass der Brandschutzbedarfsplan die entsprechenden Abteilungen
durchlaufen hat. Finanziell ist der Plan ein Orientierungsrahmen, sodass für
Anschaffungen in den jeweiligen Haushaltsberatungen abgestimmt werden müsse.
StV Frey fordert eine Stellungnahme der Verwaltung bzgl. der Erstellung des Planes und
fragt nach dem weiteren Vorgehen bei mangelhaft eingeschätzten Fällen. Außerdem
bemängelt er Formulierungen im Text des Planes und bittet die Verwaltung diesen
nochmals zu überarbeiten.
Nachdem BM Stommel ausgeführt hat, dass derzeit keine weiteren Angaben zu den
mangelhaft eingeschätzten Fällen in der Vorlage dargelegt sind, diese jedoch später
folgen, erklärt StV Frey, dass es einer Klärung vor der Abstimmung bedarf. Als zeitlichen
Rahmen gibt Herr Pinell den 01.07.2013 an, da der Plan der Bezirksregierung Köln bis
dahin vorgelegt werden muss.
StV Schmitz führt an, dass die im Bericht angesprochenen kritischen Punkte, wie z.B.
Engstellen oder Hydrantenpflege, schnell und kostengünstig beseitigt werden könnten.
Weiterhin hinterfragt er die geringe Zahl an Führerscheinen der Klasse 2 und erachtet
eine Aufstockung als sinnvoll. Diesbezüglich erläutert Wehrleiter Udo Diß, dass
zusätzlich zu den durch die Stadt finanzierten 10 Führerscheinen pro Jahr ab diesem Jahr
nun auch ein Zuschuss in Höhe von 800 € vom Land NRW für Fahrzeuge zwischen 3,5 t
und 7,5 t gewährt wird. Insofern sei man für die Zukunft gut aufgestellt. Die Frage des
StV Schmitz, ob die im Text angesprochenen Schutzziele für die Bürger auch die
einzelnen Ortsteile umfassen, wurde bejaht.
StVe Kolonko-Hinssen bemängelt, dass aufgrund des zeitlichen Drucks keine weiteren
Nivellierungen vorgenommen werden können, da bis 2017 konkrete Finanzmittel
aufgeführt sind. Sie äußert die Frage, ob die Möglichkeit besteht, den Plan vorerst
lediglich zur Kenntnis zu nehmen. Sofern dies nicht ausreichend ist, regt sie eine
Ergänzung des Beschlussvorschlages um das in Kapitel 9 genannte Berichtswesen an,
welcher als vorläufig zu behandeln ist, und möchte diesen dann im Rahmen des
Fachausschusses noch einmal behandeln.
Herr Pinell und Herr Diß führen an, dass die dargestellten Maßnahmen und Kosten
bereits im Rahmen des vor 5 Jahren beschlossenen Brandschutzbedarfsplans ermittelt
worden sind und lediglich einige Maßnahmen neu aufgenommen wurden.
Auf die Frage des StV Garding nach den baulichen Mängeln am Gerätehaus in
Selgersdorf, entgegnet Herr Schulz, dass die Gewährleistungsfrist noch läuft und die
Mängel bis zu Ablauf der Frist abgestellt sein werden.
StV Frey schließt sich Frau Kolonko-Hinssen an und befürwortet eine Kenntnisnahme
unter Vorbehalt. Er erwartet ferner eine Stellungnahme der Verwaltung bzgl. des
Umgangs mit nicht einwandfreien Aufstellungen und spricht sich für die Prüfung der von
dem StV Schmitz genannten Punkte und eine abschließende Thematisierung im
Fachausschuss aus.
StV Laufs erbittet eine detaillierte Bereitstellung der Informationen für den
Fachausschuss, sodass eine zielführende Beratung erfolgen kann.
StV Gussen bittet gleichsam um die Bereitstellung des Planes für alle Ratsmitglieder.
BM Stommel stellt den Brandschutzbedarfsplan mit der Ergänzung, dass die Maßnahmen
unter Kapitel 9 im Fachausschuss erneut beraten werden, zur Abstimmung. Herr Pinell
erachtet diese Beschlussfassung hinsichtlich der gesetzten Fristen als nicht problematisch,
da der Plan lediglich einen Leitfaden darstellt und jedes einzelne Projekt letztlich noch
einmal detailliert betrachtet werden müsse.
Beschluss:
Einstimmig, Enthaltungen: 0
Der unter Beteiligung der Feuerwehr gemäß § 22 des Gesetzes über den Feuerschutz und
die Hilfeleistung (FSHG) erstellte Brandschutzbedarfsplan für die Freiw. Feuerwehr
Jülich, Stand 08.05.2013, wird - mit Ausnahme des Kapitel 9, welches erneut in den
Fachausschüssen beraten werden soll - zustimmend zur Kenntnis genommen und
beschlossen.
Beschluss der Sitzung des Stadtrates vom 28.05.2013
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