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Beschlusstext (Antrag 09/2013 (UWG JÜL / FDP) - Abschaffung der Satzung zur Dichtheitsprüfung)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
34 kB
Datum
14.03.2013
Erstellt
16.10.13, 17:06
Aktualisiert
16.10.13, 17:06
Beschlusstext (Antrag 09/2013 (UWG JÜL / FDP) - Abschaffung der Satzung zur Dichtheitsprüfung) Beschlusstext (Antrag 09/2013 (UWG JÜL / FDP) - Abschaffung der Satzung zur Dichtheitsprüfung)

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Stadt Jülich Jülich, 16. Oktober 2013 Der Bürgermeister Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung des Stadtrates am 14.03.2013 im Großen Sitzungssaal des Neuen Rathauses, Große Rurstraße 17, 52428 Jülich 5. Antrag 09/2013 (UWG JÜL / FDP) - Abschaffung der Satzung zur Dichtheitsprüfung (Vorlagen-Nr.118/2013) Bauverwaltungsamtsleiter Ervens erläutert, dass das Landeswassergesetz vom Landtag am 27.02.2013 geändert worden ist. Die Bekanntmachung der Änderung wird voraussichtlich in den kommenden ein bis zwei Wochen erfolgen. Es wird dann einen Erlass des Innenministeriums geben müssen, der die Regelungen, die bisher bestanden haben, konkretisiert. Es sehe so aus, dass es für die Kommunen keine Verpflichtung mehr gibt, sich Dichtheitsbescheinigungen vorlegen zu lassen. Ausnahmen sind Grundstücke in Wasserschutzgebieten und Grundstücke mit gewerblichen und industriellen Abwässern. Je nach dem, wann die Rechtsverordnung erlassen wird, kann dann eine Änderung erfolgen entweder in der Gestalt, die Fristensatzung aufzuheben oder die, sie durch eine andere Satzung zu ersetzen. Stadtverordneter Frey bemerkt, dass der Gesetzestext öffentlich ist. Aus diesem Grunde beantragt die JÜL-Stadtratsfraktion, dem Gesetzesbeschluss des Landtages entsprechend zu handeln und die Verpflichtung zur Dichtheitsprüfung aufzuheben. Stadtverordneter Capellmann führt aus, dass es Beschlusslage des Rates sei, dass, wenn sich die rechtlichen Grundlagen ändern, die Satzung entsprechend anzupassen ist. Es mache jedoch nur Sinn, die Rechtsverordnung abzuwarten und dann die entsprechenden Regelungen für Wasserschutzgebiete oder industrielle Gebiete zu berücksichtigen. Das was seitens der UWG JÜL und der FDP beantragt werde, sei schon Beschlusslage. Er stellt demgegenüber den Antrag, dass die Verwaltung beauftragt wird, sobald die rechtlichen Vorgaben klar sind, eine Änderungssatzung zur Anpassung vorzubereiten. Stadtverordneter Garding regt an, die Bürger über die vorstehende Aufhebung der Verpflichtung zu informieren, damit diese nicht jetzt noch unnötig Kosten verursachen. Bürgermeister Stommel fasst nach weiterer Diskussion folgenden Beschlussentwurf zusammen: 1. Der Rat beschließt, die Verwaltung zu beauftragen, einen Satzungsentwurf zur Änderung der die Dichtheitsprüfung betreffenden Satzung zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen. 2. Die Bürger werden informiert, dass sie nicht mehr in Richtung der Vorlage der Dichtheitsbescheinigung im Sinne des Landeswassergesetzes tätig werden müssen. Stadtverordneter Frey ergänzt, dass als Ziel formuliert werden müsse, dass die Dichtheitsprüfungen nicht weiter gefordert werden, da nach der Rechtsänderung auch die Möglichkeit besteht, dass die Kommunen durch Satzung diese vorsehen. Stadtverordneter Capellmann verweist auf die eindeutige Beschlusslage. Diese besagt, dass wenn seitens der Landesregierung eine Änderung des Landeswassergesetzes in der Hinsicht, dass die Dichtheitsprüfung nicht mehr erforderlich ist, erfolgt, die Satzung der Stadt Jülich anzupassen ist. Die Beschlusslage könne bekräftigt werden; der Antrag werde seitens der CDU-Stadtratsfraktion jedoch abgelehnt. Bürgermeister Stommel stellt den Antrag der UWG JÜL und der FDP-Stadtratsfraktion wie folgt zur Abstimmung: Beschluss: Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen: 11, Nein-Stimmen: 24, Enthaltungen: 1 Der Antrag der UWG JÜL und der FDP-Stadtratsfraktion ist somit abgelehnt. Bürgermeister Stommel lässt daraufhin über die von Stadtverordneten Capellmann angeregte Bekräftigung der bestehenden Beschlusslage und der von Stadtverordneten Garding angeregten Information der Bürger abstimmen. Beschluss: Abstimmungsergebnis: Einstimmig 1. Der Rat bekräftigt seine bestehende Beschlusslage, die Verwaltung zu beauftragen, nach Änderung der gesetzlichen Grundlage einen Satzungsentwurf zur Änderung der die Dichtheitsprüfung betreffenden Satzung zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen. 2. Die Bürger werden informiert, dass sie nicht mehr in Richtung der Vorlage der Dichtheitsbescheinigung im Sinne des Landeswassergesetzes tätig werden müssen. Beschluss der Sitzung des Stadtrates vom 14.03.2013 Seite 2