Daten
Kommune
Jülich
Größe
34 kB
Datum
14.03.2013
Erstellt
16.10.13, 17:06
Aktualisiert
16.10.13, 17:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Jülich
Jülich, 16. Oktober 2013
Der Bürgermeister
Auszug
aus der Niederschrift über die Sitzung des Stadtrates
am 14.03.2013 im Großen Sitzungssaal des Neuen Rathauses, Große Rurstraße 17, 52428 Jülich
5.
Antrag 09/2013 (UWG JÜL / FDP) - Abschaffung der Satzung zur
Dichtheitsprüfung
(Vorlagen-Nr.118/2013)
Bauverwaltungsamtsleiter Ervens erläutert, dass das Landeswassergesetz vom Landtag
am 27.02.2013 geändert worden ist. Die Bekanntmachung der Änderung wird
voraussichtlich in den kommenden ein bis zwei Wochen erfolgen. Es wird dann einen
Erlass des Innenministeriums geben müssen, der die Regelungen, die bisher bestanden
haben, konkretisiert. Es sehe so aus, dass es für die Kommunen keine Verpflichtung mehr
gibt, sich Dichtheitsbescheinigungen vorlegen zu lassen. Ausnahmen sind Grundstücke in
Wasserschutzgebieten und Grundstücke mit gewerblichen und industriellen Abwässern.
Je nach dem, wann die Rechtsverordnung erlassen wird, kann dann eine Änderung
erfolgen entweder in der Gestalt, die Fristensatzung aufzuheben oder die, sie durch eine
andere Satzung zu ersetzen.
Stadtverordneter Frey bemerkt, dass der Gesetzestext öffentlich ist. Aus diesem Grunde
beantragt die JÜL-Stadtratsfraktion, dem Gesetzesbeschluss des Landtages entsprechend
zu handeln und die Verpflichtung zur Dichtheitsprüfung aufzuheben.
Stadtverordneter Capellmann führt aus, dass es Beschlusslage des Rates sei, dass, wenn
sich die rechtlichen Grundlagen ändern, die Satzung entsprechend anzupassen ist. Es
mache jedoch nur Sinn, die Rechtsverordnung abzuwarten und dann die entsprechenden
Regelungen für Wasserschutzgebiete oder industrielle Gebiete zu berücksichtigen. Das
was seitens der UWG JÜL und der FDP beantragt werde, sei schon Beschlusslage.
Er stellt demgegenüber den Antrag, dass die Verwaltung beauftragt wird, sobald die
rechtlichen Vorgaben klar sind, eine Änderungssatzung zur Anpassung vorzubereiten.
Stadtverordneter Garding regt an, die Bürger über die vorstehende Aufhebung der
Verpflichtung zu informieren, damit diese nicht jetzt noch unnötig Kosten verursachen.
Bürgermeister Stommel fasst nach weiterer Diskussion folgenden Beschlussentwurf
zusammen:
1.
Der Rat beschließt, die Verwaltung zu beauftragen, einen Satzungsentwurf
zur Änderung der die Dichtheitsprüfung betreffenden Satzung zur Beratung und
Beschlussfassung vorzulegen.
2.
Die Bürger werden informiert, dass sie nicht mehr in Richtung der Vorlage der
Dichtheitsbescheinigung im Sinne des Landeswassergesetzes tätig werden
müssen.
Stadtverordneter Frey ergänzt, dass als Ziel formuliert werden müsse, dass die
Dichtheitsprüfungen nicht weiter gefordert werden, da nach der Rechtsänderung auch die
Möglichkeit besteht, dass die Kommunen durch Satzung diese vorsehen.
Stadtverordneter Capellmann verweist auf die eindeutige Beschlusslage. Diese besagt,
dass wenn seitens der Landesregierung eine Änderung des Landeswassergesetzes in der
Hinsicht, dass die Dichtheitsprüfung nicht mehr erforderlich ist, erfolgt, die Satzung der
Stadt Jülich anzupassen ist. Die Beschlusslage könne bekräftigt werden; der Antrag
werde seitens der CDU-Stadtratsfraktion jedoch abgelehnt.
Bürgermeister Stommel stellt den Antrag der UWG JÜL und der FDP-Stadtratsfraktion
wie folgt zur Abstimmung:
Beschluss:
Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen: 11, Nein-Stimmen: 24, Enthaltungen: 1
Der Antrag der UWG JÜL und der FDP-Stadtratsfraktion ist somit abgelehnt.
Bürgermeister Stommel lässt daraufhin über die von Stadtverordneten Capellmann
angeregte Bekräftigung der bestehenden Beschlusslage und der von Stadtverordneten
Garding angeregten Information der Bürger abstimmen.
Beschluss:
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
1.
Der Rat bekräftigt seine bestehende Beschlusslage, die Verwaltung zu
beauftragen, nach Änderung der gesetzlichen Grundlage einen Satzungsentwurf
zur Änderung der die Dichtheitsprüfung betreffenden Satzung zur Beratung und
Beschlussfassung vorzulegen.
2.
Die Bürger werden informiert, dass sie nicht mehr in Richtung der Vorlage der
Dichtheitsbescheinigung im Sinne des Landeswassergesetzes tätig werden
müssen.
Beschluss der Sitzung des Stadtrates vom 14.03.2013
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