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Beschlusstext (Beanstandung des Ratsbeschlusses vom 06.12.2012 hinsichtlich der außerplanmäßigen Bereitstellung von Haushaltsmitteln für die Beauftragung eines Planungsbüros zur Erarbeitung eines Lärmaktionsplanes )

Daten

Kommune
Jülich
Größe
10 kB
Datum
14.03.2013
Erstellt
16.10.13, 17:06
Aktualisiert
16.10.13, 17:06
Beschlusstext (Beanstandung des Ratsbeschlusses vom 06.12.2012 hinsichtlich der außerplanmäßigen Bereitstellung von Haushaltsmitteln für die Beauftragung eines Planungsbüros zur Erarbeitung eines Lärmaktionsplanes )

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Inhalt der Datei

Stadt Jülich Jülich, 16. Oktober 2013 Der Bürgermeister Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung des Stadtrates am 14.03.2013 im Großen Sitzungssaal des Neuen Rathauses, Große Rurstraße 17, 52428 Jülich 2.2 Beanstandung des Ratsbeschlusses vom 06.12.2012 hinsichtlich der außerplanmäßigen Bereitstellung von Haushaltsmitteln für die Beauftragung eines Planungsbüros zur Erarbeitung eines Lärmaktionsplanes (Vorlagen-Nr.112/2013) Mitteilung: Ohne Abstimmung Zu der Beanstandung des Ratsbeschlusses vom 06.12.2012 hinsichtlich der außerplanmäßigen Bereitstellung von Haushaltsmitteln für die Beauftragung eines Planungsbüros zur Erarbeitung eines Lärmaktionsplanes wurde, nach erneuter Ablehnung der Beschlussfassung durch den Rat am 10.01.2013, gemäß § 54 Abs. 2 Satz 4 GO NRW die Entscheidung der Kommunalaufsicht des Kreises Düren als Aufsichtsbehörde eingeholt. Die Kommunalaufsicht des Kreises Düren hat nach Anforderung und Durchsicht weiterer Unterlagen mitgeteilt, dass sich die Beanstandung derzeit in der Prüfung befindet, mit einer Entscheidung Ende des Monats gerechnet werden kann. Über den Fortgang in der Angelegenheit wird weiter berichtet.