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Beschlusstext (Nutzung des Karl-Knipprath-Stadions durch Alemannia Aachen)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
84 kB
Datum
14.03.2013
Erstellt
16.10.13, 17:06
Aktualisiert
16.10.13, 17:06
Beschlusstext (Nutzung des Karl-Knipprath-Stadions durch Alemannia Aachen) Beschlusstext (Nutzung des Karl-Knipprath-Stadions durch Alemannia Aachen)

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Stadt Jülich Jülich, 16. Oktober 2013 Der Bürgermeister Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung des Stadtrates am 14.03.2013 im Großen Sitzungssaal des Neuen Rathauses, Große Rurstraße 17, 52428 Jülich 2.4 Nutzung des Karl-Knipprath-Stadions durch Alemannia Aachen (Vorlagen-Nr.124/2013) Mitteilung: Ohne Abstimmung Der Ausschuss für Jugend, Familie, Schule und Sport hat in seiner Sitzung am 28.02.2013 einstimmig beschlossen, mit der Alemannia Aachen GmbH keine weiteren Gespräche über eine mögliche Nutzung des Karl-Knipprath-Stadions durch Alemannia Aachen zu führen. Wie der Presse und einer auf der Internetseite von Al. Aachen veröffentlichten Stellungnahme der Al. Aachen GmbH zu entnehmen ist, hat der SC Jülich 1910/97 der Alemannia Aachen GmbH schriftlich mitgeteilt,, dass der o.g. Beschluss rechtlich und politisch irrelevant seit. Der Verein verweist in seiner Argumentation auf den in 2005 zwischen der Stadt Jülich und dem SC Jülich 10/97 geschlossenen „Vertrag über die Nutzung und die Pflege der Nebenanlagen der Sportanlage Karl-Knipprath-Stadion“. Diese Verträge sind nach langen Diskussionen in der Sportplatzkommission und im Fachausschuss mit allen Fußballvereinen geschlossen worden. Der SC Jülich 10/97 legt den Vertrag so aus, dass er aufgrund dieses Vertrages das alleinige Hausrecht über das Stadion und alleine zu entscheiden hat, welche Vereine neben ihm das Stadion nutzen dürfen. Daher habe er auch die Oberhoheit in Verhandlungen mit Alemannia Aachen. Mit Schreiben vom 08.03.2013 ist dem SC Jülich 10/97 mitgeteilt worden, dass die Stadt Jülich die vom Verein geäußerte rechtliche Grundlage des Vertrages in keiner Weise teilt. In § 1, Ziff. 1, stellt die Stadt Jülich als Eigentümerin dem SC Jülich 10/97 das Stadion zur eigenverantwortlichen Nutzung zur Verfügung und überträgt dem Verein in § 2, Ziff. 1, im Rahmen dieses Vertrages das Hausrecht. Ziff. 2 des § 2 verpflichtet den Verein aber, die Sportanlage nur für sportliche bzw. unmittelbar damit verbundene Zwecke im Rahmen seiner Vereinsarbeit zu nutzen. Der SC Jülich 10/97 kann daher keinesfalls über die Nutzung des Stadions entscheiden, dies bleibt nach wie vor wie auch bisher praktiziert der Stadt als Eigentümerin vorbehalten. Die Stadt Jülich geht daher davon aus, dass nach dem Beschluss des Ausschusses für Jugend, Familie, Schule und Sport auch der SC Jülich 10/97 keine weiteren Verhandlungen über die Nutzung des Stadions mit Al. Aachen führt. Zudem ist dem Verein mitgeteilt worden, dass die Stadt auch erwartet hätte, dass sofort nach Bekanntwerden des Interesses von Al. Aachen diese als Eigentümerin kontaktiert und rechtzeitig in alle Überlegungen einbezogen würde. Die Stadt einen Tag vor einem Ortstermin einfach ohne vorherige Information per E-Mail zu diesem Termin einzuladen, halte die Verwaltung nicht für eine gute Vorgehensweise. Beschluss der Sitzung des Stadtrates vom 14.03.2013 Seite 2